Kuriose Steuern aus der Geschichte

Fünf kuriose Steuern aus der Geschichte

Im Laufe der Geschichte waren viele Herrscher und Staaten äußerst kreativ dabei, sich mit neu eingeführten Steuern ihren Finanzhaushalt aufzubessern. Ein paar der skurrilsten steuerlichen Abgaben haben wir Ihnen deshalb im nachfolgenden Blogbeitrag zusammengefasst.

Die Urinsteuer

Kaiser Vespasian (7 – 79 n. Chr.) zeichnet sich für eine der bekanntesten und kuriosesten Steuern verantwortlich. Denn er führte eine Steuer auf die Benützung öffentlicher Latrinen ein. Aus seiner Zeit soll auch der geflügelte Spruch “Pecunia non olet – Geld stinkt nicht” stammen. Vespasian hatte von Kaiser Nero ein finanzmarodes Reich übernommen und sanierte jenes nicht zuletzt aufgrund einfallsreicher Steuern, wie dieser.

Die Jungfernsteuer

Anfang des 18. Jahrhunderts wurde in Berlin eine Jungfernsteuer eingehoben. Unverheiratete Frauen im Alter zwischen 20 und 40 wurden dabei dazu verdonnert 2 Groschen an Jungfernsteuer zu bezahlen. Ziel dahinter war nicht nur die Staatskasse aufzubessern, sondern auch für einen Anreiz zu sorgen, Nachwuchs in die Welt zu setzen.

Die Bartsteuer

Zar Peter der Große (1672 – 1725 n. Chr.) war kein großer Freund der Bärte. Darum hat jener 1698 kurzerhand eine Steuer auf das Tragen eines Vollbartes erhoben. Er wollte Russland modernisieren, alteingebrachte Traditionen aufbrechen und näher an das westliche Europa heranführen. Vollbärte erschienen ihm unmodern und altmodisch. Darum sollte jeder, der sich seinen Vollbart nicht abrasieren wollte, eine entsprechende Steuer zahlen. 1701 und 1705 wurde diese Abgabe erneut angeordnet.

Die Perückensteuer

Auch Friedrich I. von Preußen (1657 – 1713 n. Chr.) suchte nach neuen Wegen Einnahmen für den Staatshaushalt zu generieren. Gefunden hat er dies in der Besteuerung, der immer mehr in Mode kommenden Perücken. Drei Taler musste jede Person bezahlen, die ihre künstliche Haarpracht stolz in der Öffentlichkeit tragen wollte. Kontrolliert wurde das sogar von eigens angestellten Kontrolloren.

Die Feuerwerkssteuer

Im US-Bundesstaat wird noch immer eine Steuer von 6% auf Feuerwerkskörper eingehoben. Grund hierfür ist nicht etwa, dass man diese verbieten oder minimieren will, sondern vielmehr, weil es eine äußerst ertragreiche Einnahmequelle für den Fiskus ist. Denn wie in jedem amerikanischen Bundesstaat lieben die Einwohner von West Virginia ihr Feuerwerk zum Nationalfeiertag am 4. Juli und lassen sich jenes auch von einer Steuer nicht im Geringsten vermiesen.

Steuern müssen nicht immer trocken und ernst sein. Ich hoffe ich konnte Sie mit diesem kleinen Ausflug ins Kuriositäten-Kabinett der Abgaben-Gestaltung ein wenig erheitern.

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Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

Foto: © Volodymyr – adobe.stock.com

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