Der “Fremdvergleich” ist ein Grundsatz aus dem internationalen Steuerrecht und bezieht sich auf die Bewertung von Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen. Insbesondere in Bezug auf grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zielt der Fremdvergleich darauf ab, sicherzustellen, dass die Bedingungen und Preise von Geschäften zwischen verbundenen Unternehmen denen entsprechen, die auch zwischen unabhängigen Dritten (“Fremden”) üblich wären.
Der Gedanke hinter dem Fremdvergleichsgrundsatz ist, sicherzustellen, dass Gewinne und Verluste, die aus Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen resultieren, steuerlich korrekt und fair aufgeteilt werden. Dies trägt dazu bei, dass multinational tätige Unternehmen ihre Gewinne nicht künstlich verschieben, um Steuern zu minimieren.
Die OECD-Richtlinien für Verrechnungspreise geben Leitlinien für die Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Transaktionen mit verbundenen Unternehmen zu Bedingungen erfolgen, die mit denen vergleichbar sind, die zwischen unabhängigen Unternehmen üblich wären.
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