Die “Kapitalertragsteuer” wird auf Einkünfte aus Kapitalanlagen erhoben. Zu den verschiedenen Arten von Kapitalerträgen zählen Zinsen aus Sparbüchern, Anleihen oder Tagesgeldkonten, Dividenden, die von Unternehmen an ihre Aktionäre ausgeschüttet werden, sowie Gewinne, die durch den Verkauf von Wertpapieren erzielt werden.
Die steuerpflichtigen Personen sind vor allem Privatpersonen, die über Kapitalanlagen verfügen, während Unternehmen der Körperschaftsteuer unterliegen. Die Kapitalertragsteuer kann durch einen Quellenabzug direkt bei der Ausschüttung durch Banken oder Unternehmen einbehalten werden. Eine spezielle Form ist die Abgeltungsteuer, die einen festen Steuersatz auf bestimmte Kapitalerträge anwendet, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
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