Lieferschwelle

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Die “Lieferschwelle” bezeichnet im Kontext der Umsatzsteuer den Schwellenwert für grenzüberschreitende Lieferungen von Waren zwischen EU-Mitgliedstaaten. Diese Schwelle legt fest, bis zu welchem Umsatzbetrag ein Unternehmer im Bestimmungsland der Waren nicht verpflichtet ist, dort die örtliche Umsatzsteuer zu entrichten.

In Deutschland betrifft dies vor allem den Warenhandel mit anderen EU-Ländern. Solange die Umsätze unterhalb der Lieferschwelle liegen, erfolgt die Versteuerung der Lieferung im Herkunftsland des Verkäufers. Überschreitet der Umsatz jedoch die Lieferschwelle im Bestimmungsland, muss der Verkäufer die dortige Umsatzsteuer abrechnen und abführen.

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Unsere Netto-Stundensätze
Thomas Breit 750 €/Std
Steuerberater i.S. § 58 StBerG oder angestellte Rechtsanwälte 650 €/Std
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