Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) repräsentiert eine Rechtsform für Personengesellschaften. Gegründet von mindestens zwei Gesellschaftern, verfolgt die OHG das Ziel, gemeinsam ein Handelsgewerbe zu betreiben.
Ein markantes Merkmal der OHG ist die persönliche und unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter. Diese haften mit ihrem gesamten Vermögen für sämtliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Der Firmenname der OHG muss mindestens die Namen eines persönlich haftenden Gesellschafters enthalten und den Zusatz “OHG” tragen.
Die Geschäftsführung kann kollektiv durch alle Gesellschafter oder durch einen bevollmächtigten Gesellschafter erfolgen. Die persönliche Mitwirkungspflicht aller Gesellschafter im Geschäftsbetrieb ist dabei von Bedeutung.
Zusätzlich unterliegt die OHG der Pflicht zur Buchführung und Offenlegung der Jahresabschlüsse, die beim elektronischen Bundesanzeiger erfolgt. Die Eintragung der OHG im Handelsregister ist obligatorisch und beinhaltet Angaben zu den Gesellschaftern, dem Firmennamen und anderen rechtlich relevanten Aspekten.
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