Offene Handelsgesellschaft (OHG)

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Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) repräsentiert eine Rechtsform für Personengesellschaften. Gegründet von mindestens zwei Gesellschaftern, verfolgt die OHG das Ziel, gemeinsam ein Handelsgewerbe zu betreiben.

Ein markantes Merkmal der OHG ist die persönliche und unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter. Diese haften mit ihrem gesamten Vermögen für sämtliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Der Firmenname der OHG kann fiktiv sein oder die Namen eines persönlich haftenden Gesellschafters enthalten. Der Zusatz “OHG” muss jedoch auf jeden Fall enthalten sein.

Die Geschäftsführung kann kollektiv durch alle Gesellschafter oder durch einen bevollmächtigten Gesellschafter erfolgen. Die persönliche Mitwirkungspflicht aller Gesellschafter im Geschäftsbetrieb ist dabei von Bedeutung.

Zusätzlich unterliegt die Offene Handelsgesellschaft der Pflicht zur Buchführung. Die Eintragung der OHG im Handelsregister ist obligatorisch und beinhaltet Angaben zu den Gesellschaftern, dem Firmennamen und anderen rechtlich relevanten Aspekten.

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