Der Quellensteuerabzug bezeichnet die direkte Einbehaltung von Steuern an der Quelle der Einkommenszahlung. Dieser Abzug erfolgt vor der Auszahlung des Einkommens an den Empfänger. In der Regel betrifft die Quellensteuer Zinseinkünfte, Dividenden und bestimmte Lizenzgebühren.
Die Höhe der Quellensteuer variiert je nach Art der Einkünfte und beträgt beispielsweise 25% auf Kapitalerträge. Dieser Quellensteuerabzug wird automatisch von der Bank oder der zahlenden Institution einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
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