Zebragesellschaft

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Eine Zebragesellschaft ist eine vermögensverwaltende Personengesellschaft mit mindestens zwei Gesellschaftern (1 davon könnte sogar eine Kapitalgesellschaft sein). Das Besondere an der Metapher des Zebras ist dabei, dass Beteiligungsgewinne aus z.B.: einer vermögensverwaltenden OHG /GbR/GmbH & Co. KG etc. bei dem einen Gesellschafter nach Überschusseinkünften und bei dem anderen nach Bilanzierung versteuert werden müssen.

Allerdings: Aufgrund des Transparenzprinzips für Peri-Gesellschaften einerseits und der verschiedenen Gewinnermittlungsarten der einzelnen Gesellschafter andererseits, müssen die Gesellschafter in diesem Fall nach verschiedenen Gewinnermittlungskriterien Ihre Steuern abführen.

Wie wird die Steuerhöhe ermittelt?

Die Grundsätze der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung werden bei der Zebragesellschaft ausnahmsweise durchbrochen, weil zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung eben keine einheitliche Gewinnfeststellung stattfinden darf.

Stattdessen wird nach den Gewinnermittlungskriterien des jeweiligen Gesellschafters individuell der Gewinn ermittelt und vom Gesellschafter versteuert. Also Gesellschafter 1 muss beispielsweise bilanzieren, während Gesellschafter 2 nach Überschusseinkünften seine Abgaben berechnet.

Daher kommt auch der Metaphername “Zebra”. Die Steuerermittlung erfolgt eben nicht nach einer einheitlichen Gewinnermittlungsart, sondern einmal “schwarz” und einmal “weiß”.

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