Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, der in Deutschland für Ehepartner gilt, wenn sie keine andere Vereinbarung treffen. Dabei bleibt das Vermögen beider Ehepartner während der Ehe getrennt. Erst im Fall einer Scheidung oder beim Tod eines Partners wird das während der Ehe erworbene Vermögen, der sogenannte Zugewinn, zwischen den Eheleuten ausgeglichen. Diese Regelung kann für Unternehmer besondere Herausforderungen mit sich bringen, da Wertzuwächse im Unternehmen ebenfalls in den Zugewinn einfließen können. Um die Risiken zu minimieren, ist es wichtig, die Spielregeln der Zugewinngemeinschaft zu verstehen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Wenn Sie frisch verliebt sind, scheint die Welt voller Möglichkeiten zu sein. Die rosarote Brille lässt Sie glauben, dass Ihre Liebe ewig hält und nichts sie erschüttern kann. Sie schweben auf Wolke sieben und denken nicht an Trennung oder den Tod Ihres Partners. Doch gerade als Unternehmer ist es wichtig, die sprichwörtliche rosarote Brille kurz abzunehmen, um auch diese Szenarien im Blick zu haben. Im Falle einer Scheidung oder eines Todesfalls können erhebliche finanzielle und rechtliche Herausforderungen auf Sie zukommen. Es lohnt sich, die wirtschaftlichen Folgen der Ehe frühzeitig zu bedenken und sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren, um mögliche Konflikte zu vermeiden. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, welche Folgen das Ende Ihrer Ehe für Sie und Ihr Unternehmen mit sich bringen kann und wie Sie sich schützen können.
Was ist die Zugewinngemeinschaft?
In der Zugewinngemeinschaft bleibt das Anfangsvermögen der Ehepartner unangetastet. Das bedeutet, dass das Vermögen, das jeder Partner vor der Ehe besessen hat, auch weiterhin allein ihm gehört. Während der Ehe erworbenes Vermögen wird hingegen als Zugewinn betrachtet. Im Fall einer Scheidung oder im Erbfall erfolgt ein Zugewinnausgleich, bei dem der Partner mit dem höheren Zugewinn einen Teil davon an den anderen Ehepartner abgeben muss.
Beispiel: Wie funktioniert die Zugewinngemeinschaft für Unternehmer?
Nehmen wir an, Herr Weber, ein erfolgreicher Unternehmer, heiratet. Zu Beginn der Ehe besitzt er ein Unternehmen im Wert von 300.000 Euro. Seine Frau startet die Ehe mit einem Vermögen von 50.000 Euro. Während der Ehe wächst der Wert von Herrn Webers Unternehmen auf 900.000 Euro. Frau Weber hat ein neues Geschäft aufgebaut und ihr Vermögen beträgt nun 250.000 Euro.
- Vermögen von Herrn Weber zu Beginn der Ehe: 300.000 Euro
- Vermögen von Frau Weber zu Beginn der Ehe: 50.000 Euro
- Gemeinsames Vermögen von 350.000 Euro
- Zugewinn von Herrn Weber während der Ehe: 600.000 Euro
- Zugewinn von Frau Weber während der Ehe: 200.000 Euro
- Gemeinsamer Zugewinn von 800.000 Euro
Vom gemeinsamen Zugewinn steht jedem Ehepartner die Hälfte zu. Am Ende muss also jeder Ehepartner mit 400.000 Euro aus der Ehe gehen. Da Frau Weber zu diesem Betrag 200.000 Euro fehlen, muss Herr Weber ihr einen Zugewinnausgleich von 200.000 Euro zahlen. Diese Summe kann für Herrn Weber eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, besonders wenn sie nicht aus liquiden Mitteln, sondern durch den Verkauf von Unternehmensanteilen oder die Aufnahme von Krediten aufgebracht werden muss.
Besonderheiten für Unternehmer
Für Unternehmer kann die Zugewinngemeinschaft besondere Herausforderungen darstellen. Wertzuwächse des Unternehmens oder erzielte Gewinne fließen in den Zugewinn ein und können bei einer Scheidung zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Dabei wird nicht nur der aktuelle Wert des Unternehmens, sondern auch dessen Wertentwicklung während der Ehe berücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass der Unternehmer gezwungen ist, Anteile seines Unternehmens zu verkaufen oder erhebliche Kredite aufzunehmen, um den Zugewinnausgleich zu leisten.
Schutzmaßnahme für Unternehmer
Um Szenarien wie in unserem Beispiel zu vermeiden, können Sie sich als Unternehmer schützen. Durch das Abschließen eines Ehevertrags können Sie vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abweichen.
Vor- und Nachteile der Zugewinngemeinschaft für Unternehmer
Vorteile
- Fairer Vermögensausgleich: Der Zugewinnausgleich stellt sicher, dass keiner der Ehepartner bei einer Scheidung benachteiligt wird.
- Schutz des Anfangsvermögens: Vermögenswerte, die vor der Ehe bestanden, bleiben dem jeweiligen Ehepartner erhalten. Schenkungen und Erbschaften, die man während der Ehe erhält, zählen nicht zum Zugewinn, sondern zum Anfangsvermögen.
- Keine automatische Beteiligung am Unternehmensvermögen: Anders als bei der Gütergemeinschaft bleibt das Unternehmen auch im Fall einer Scheidung im alleinigen Besitz des Unternehmers.
Nachteile
- Hohe Ausgleichszahlungen: Besonders für Unternehmer können Ausgleichszahlungen im Falle einer Scheidung erheblich sein, da auch Unternehmenswerte und -gewinne in den Zugewinn einfließen.
- Finanzielle Belastung des Unternehmens: Der Unternehmer muss möglicherweise Anteile verkaufen oder Kredite aufnehmen, um die Ausgleichszahlung zu leisten.
- Planungsaufwand: Um das Unternehmen zu schützen, ist oft ein hoher Aufwand für die Erstellung von Ehevertrag oder Testament nötig.
Alternativen zur Zugewinngemeinschaft
Eine mögliche Alternative zur Zugewinngemeinschaft ist die Gütertrennung. Bei der Gütertrennung bleibt das gesamte Vermögen während und nach der Ehe vollständig getrennt. Es erfolgt kein Zugewinnausgleich, sodass im Falle einer Scheidung jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen behält. Dies kann besonders für Unternehmer vorteilhaft sein, da das Unternehmen vollständig im Eigentum des Unternehmers bleibt und nicht durch einen Zugewinnausgleich gefährdet wird.
Eine weitere Alternative ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft. Diese wird in einem Ehevertrag festgelegt. Bei Scheidung gilt dann Gütertrennung, bei Tod gilt die Zugewinngemeinschaft. Obwohl man bei Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft dasselbe erbt, hat die Zugewinngemeinschaft den Vorteil, dass man im Erbfall den tatsächlichen Zugewinn steuerfrei stellen lassen kann.
Zugewinngemeinschaft für Unternehmer – Chancen und Risiken
Die Zugewinngemeinschaft bietet Unternehmern sowohl Vor- als auch Nachteile. Während der faire Vermögensausgleich die Partner finanziell absichert, birgt die Einbeziehung des Unternehmensvermögens erhebliche Risiken. Unternehmer sollten sich daher intensiv mit den Regelungen der Zugewinngemeinschaft auseinandersetzen und mögliche Schutzmaßnahmen wie einen Ehevertrag oder ein Testament in Betracht ziehen. So können sie sowohl das Unternehmen als auch ihre persönliche finanzielle Situation im Falle einer Scheidung absichern.
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