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Insolvenzverschleppung: Diese Strafen drohen Ihnen als Geschäftsführer

In einem von drei Insolvenzfällen begeht der Geschäftsführer (häufig auch unabsichtlich) eine Insolvenzverschleppung. Die Folgen können verheerend sein: Sie haften als Geschäftsführer persönlich und können im schlimmsten Fall sogar im Gefängnis landen.

Aber wann müssen in einer wirtschaftlichen Krise spätestens einen Insolvenzantrag stellen? Droht Ihnen wirklich immer eine Strafe oder können Sie auch ungeschoren davonkommen? Wie können Sie eine Insolvenz verhindert und sich vor diesen Gefahren schützen?

Auch wenn Ihr Unternehmen finanziell gesund ist und das Risiko einer Insolvenz gleich null ist, sollten Sie die Antworten auf diese Fragen kennen. Nur so können Sie im (unwahrscheinlichen) Ernstfall richtig reagieren oder Anzeichen frühzeitig erkennen.

In diesem Artikel lernen Sie:

Dieser Beitrag wurde am 16. August 2021 aktualisiert.

Was ist eine Insolvenzverschleppung?

Von einer Insolvenzverschleppung spricht man dann, wenn der Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens nicht innerhalb der gesetzlichen Frist gestellt wird (siehe § 15a Abs. 1 InsO).

Seit 1. Mai 2021 beträgt diese Frist wieder drei Wochen. Von März 2020 bis April 2021 war die Frist aufgrund der schwerwiegenden gesundheitlichen Maßnahmen ausgesetzt.

Welche Strafen drohen Ihnen als Geschäftsführer?

Bei einer Insolvenzverschleppung kann zwischen 2 verschiedenen Stufen unterschieden werden (siehe § 15a Abs. 5 InsO):

1. Fahrlässig: Verletzt der Geschäftsführer seine in § 43 GmbHG festgelegte Sorgfaltspflicht, gilt die Insolvenzverschleppung als fahrlässig. Hier wird meistens noch zwischen leichter Fahrlässigkeit, Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit unterschieden.

Bei einer fahrlässigen Insolvenzverschleppung droht Ihnen eine Geldstrafe oder bis zu 1 Jahr Haft.

2. Vorsätzlich: Wurde die Insolvenzverschleppung bewusst und gewollt herbeigeführt, gilt dies als vorsätzliche Insolvenzverschleppung.

Bei einer vorsätzlichen Insolvenzverschleppung droht Ihnen eine Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Haft.

Betrifft eine Insolvenzverschleppung nur den Geschäftsführer oder auch die Gesellschafter?

Grundsätzlich ist es die Pflicht des GmbH-Geschäftsführers bei Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen.

Kann der Geschäftsführer allerdings nachweisen, dass er von einem Gesellschafter von der Insolvenzanmeldung gehindert wurde, macht sich dieser Gesellschafter strafbar.

Das heißt: In der Regel betrifft die Insolvenzverschleppung nur den GmbH-Geschäftsführer. Greift ein Gesellschafter allerdings in den Insolvenz-Vorgang ein und versucht, den Antrag zu verhindern, wird dieser zum Schuldigen.

Das sind die 5 häufigsten Insolvenzgründe in Deutschland

Anders als viele andere Steuerberater setze ich nicht nur bei finanziellen Kennzahlen an, sondern sehe mir im Falle einer Insolvenz immer das Unternehmen als Ganzes an.

Denn fehlende Zahlungsmittel sind meistens das Resultat von schlechten unternehmerischen und nicht bloß finanziellen Entscheidungen. Meine Top 5 Insolvenzgründe unterscheiden sich deshalb von konventionellen Meinungen, die nur die Zahlen in der Bilanz betrachten.

Grund 1: Schlechte Finanzierung

Hier scheitert es (fast) immer an der fehlenden Liquidität. Entweder sind von Beginn an zu wenige finanzielle Mittel vorhanden oder Unternehmer vernachlässigen Ihr Forderungsmanagement.

In der Praxis bedeutet das: Ihre Kunden zahlen die Rechnungen zu spät und bis die Zahlungen endlich bei Ihnen eingehen, steht Ihnen das Wasser schon sprichtwörtlich bis zum Hals. Sie haben zwar Ihre Produkte oder Dienstleistungen verkauft, aber können Ihre Kosten dennoch nicht fristgerecht zahlen.

Eine Möglichkeit, um dieses Problem zu bekämpfen sind kürzere Zahlungsziele und Tools, die automatisierte Zahlungserinnerungen ausschicken.

Grund 2: Mangeldes Mitarbeiter-Management

Wenn Ihr Mitarbeiterstamm stark schwankt, ständig neue Kräfte ausgebildet werden müssen oder gut ausgebildete Mitarbeiter häufig kündigen, deutet das auf kein gutes Mitarbeitermanagement hin.

Das Resultat: Sie haben als Unternehmer zu hohe Kosten und gleichzeitig zu wenig Nutzen durch Ihren Mitarbeiterstamm.

Hier gilt es als Unternehmer darüber nachzudenken, welche Rahmenbedingungen man schaffen müsste, damit die Fluktuation abnimmt und sie über Jahre hinweg produktive, zufriedene und treue Mitarbeiter halten können.

Grund 3: Zu wenige oder die falschen Kunden

Wenn Sie zu wenige Kunden haben, liegen eventuell Probleme oft in fehlerhaftem Marketing oder in der Produktentwicklung, die zu wenig marktorientiert ist.

Ein häufiges Problem von zu wenigen Kunden: Sie sind abhängig von diesen wenigen Kunden und schaffen sich dadurch selbst einen enormen Preisdruck. In der Regel verkaufen Sie sich dann unter Wert.

Haben Sie die falschen Kunden, bedeutet das für Sie, dass der Ressourcenverbrauch dieser Kunden den Nutzen übersteigt. Dann verdienen Sie meist zu wenig für die Arbeit, die Ihr Unternehmen leistet.

Grund 4: Fehlerhafte interne Prozesse

Die internen Prozesse sind einer der oft vernachlässigten Kostentreiber in einem Unternehmen. Die fehlende Bestimmung von Workflows bzw. die fehlende Vereinheitlichung von Prozessen kann Unmengen an Geld verschlingen, indem bestimmte Arbeitsschritte doppelt und dreifach und andere gar nicht ausgeführt werden.

Das Resultat: Sie haben “unsichtbare” Kostentreiber, die sich Ihrer Kontrolle entziehen.

Die Lösung ist auf dem Papier relativ einfach: Sie müssen so viele Aufgaben wie möglich standardisieren und die Arbeitsschritte in einem (im besten Fall digitalen) Prozesshandbuch festhalten.

In allen steuerrechtlichen Belangen empfiehlt sich dafür beispielswese die Einrichtung eines Tax-CMS.

Grund 5: Keine Differenzierung zur Konkurrenz

Dieser Aspekt geht sehr weit in die Produktentwicklung und auch das Marketing hinein, aber er ist aus unternehmerischer Sicht immens wichtig. Er ist nämlich ebenfalls einer der häufig unterschätzten Insolvenzgründe.

Das Resultat: Ohne Differenzierungen sind Sie oder Ihre Produkte beliebig austauschbar und Sie haben ständigen Preisdruck.

Um dieses Problem zu lösen ist häufig eine komplette Überarbeitung Ihrer Produkte oder eine Neuausrichtung des Unternehmens notwendig.

Wie häufig kommt es in Deutschland zu Insolvenzverschleppungen?

Laut Statistik des Bundeskriminalamts gab es im Jahr 2016 insgesamt 11.283 Fälle von Insolvenzverschleppung. Das bedeutet, dass bei jeder dritten Insolvenz wegen Insolvenzverschleppung zumindest ermittelt wurde.

Der wirtschaftliche Schaden belief sich dabei auf mehr als 1,5 Milliarden Euro. Insolvenzvergehen sind damit noch vor Steuerbetrug, Marktmanipulation oder Anlagebetrug die bei weitem schädlichste Form des Wirtschaftsbetrugs in Deutschland.

Mit diesen 3 Maßnahmen schützen Sie Ihr Unternehmen langfristig vor einer Insolvenz

Der beste Schutz vor einer Insolvenzverschleppung ist, eine Zahlungsunfähigkeit um (fast) jeden Preis zu verhindern. Sie müssen also Ihr Unternehmen auf finanziell gesunde Beine stellen. Folgende drei konkrete Maßnahmen helfen Ihnen dabei:

1. Budgets erstellen und Kosten besser kontrollieren

Das Budget ist die Planung der wahrscheinlichen Einnahmen und Ausgaben für ein Geschäftsjahr. Haben Sie ein genaues Budget festgelegt, sind viele Ausgaben bereits genau geplant. Dadurch ist es für fast alle Unternehmer leichter, diszipliniert vorzugehen und unnötige Ausgaben zu vermeiden.

Sie legen im Vorhinein Ihre Ziele fest und im Budget werden die Mittel festgelegt, die zum Erreichen der Ziele benötigt werden.

2. Halbjahresbilanzen machen und Probleme frühzeitig erkennen

Eine Halbjahresbilanz ist eine Bilanz zur Hälfte des Geschäftsjahres. Damit sehen Sie schon frühzeitig, wo Sie wirtschaftlich stehen und ob Sie eventuell in der zweiten Jahreshälfte gegensteuern müssen.

Eine Halbjahresbilanz erleichtert deshalb die Unternehmensplanung und kann auch als Tool zur Steuergestaltung verwendet werden. Denn Sie sehen, ob Sie nötige Investitionen vorziehen oder ins nächste Geschäftsjahr schieben sollten. So können Sie Ihre Steuerlast optimieren.

3. Soll/Ist Vergleich erstellen und Planungsfehler in Zukunft vermeiden

Bei einem Soll/Ist-Vergleich werden die tatsächlichen Zahlen aus der Bilanz oder der Gewinn-und-Verlust-Rechnung mit dem im Vorjahr kalkulierten Budget verglichen. Stimmen diese Zahlen hinten und vorne nicht zusammen, müssen Sie dringend an Ihrer Budget-Erstellung arbeiten.

Manchmal kann die Kluft mit überraschenden Ereignissen während des Geschäftsjahres erklärt werden. Oft wurde aber einfach nicht genug Zeit für die Planung und Budgetierung verwendet. Geht dann dieser Plan nicht auf, kann Ihr Unternehmen in große Schwierigkeiten geraten.

Positive Fortführungsprognose: So wenden Sie eine Insolvenz kurzfristig ab

Wenn Ihr Unternehmen bereits insolvent ist oder kurz vor der Zahlungsunfähigkeit steht, ist es für die drei oben erklärten Maßnahmen bereits zu spät. Dennoch gibt es mit der Fortführungsprognose eine weitere Möglichkeit, mit der Sie Ihr Unternehmen noch retten können.

Halten Sie als Geschäftsführer die Fortführung des Unternehmens trotz der jetzigen Zahlungsunfähigkeit für möglich, müssen Sie das in dieser positiven Fortführungsprognose begründen.

Alle Aussagen und Prognosen über die zukünftige Entwicklung des Unternehmens müssen aber mit Fakten belegbar sein. Zusätzlich haften Sie für die Richtigkeit dieser Fakten und Prognosen.

Das heißt für Sie: Geben Sie eine positive Fortführungsprognose ab, müssen Sie dafür beweisbare Gründe liefern.

Stützt sich Ihre Prognose auf Wunschdenken oder gar Falschaussagen, machen Sie sich strafbar.

Mein Rat: Seien Sie hier besonders vorsichtig. Als letzter, verzweifelter Versuch Ihr Unternehmen doch noch zu retten, ist diese Prognose meist ungeeignet und kann Sie in noch größere Schwierigkeiten bringen.

Fazit: Insolvenzverschleppung ist unterschätzte Gefahr

Als GmbH-Geschäftsführer ist es Ihre gesetzliche Pflicht bei Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen. Sonst machen Sie sich strafbar.

Fakt ist: Die maximale Frist von 3 Wochen, die zwischen der festgestellten Zahlungsunfähigkeit und der Antragsfrist liegen darf, ist sehr kurz.

Besonders in größeren Unternehmen mit kompliziertem Firmen-Geflecht, reicht diese Zeit kaum aus, um sich einen umfassenden Gesamtüberblick zu machen und Rettungsmaßnahmen zu ergreifen.

Die Folge: In der Praxis werden oft bis zuletzt noch Rettungsversuche unternommen. Dadurch wird die gesetzliche Frist häufig überschritten und eine Insolvenzverschleppung begangen. Als Geschäftsführer haben Sie damit Ihre Sorgfaltspflicht verletzt und haften persönlich für diese Verfehlung.

Wenn Sie Geschäftsführer sind und das Unternehmen wirtschaftlich schlecht da steht, sollten bei Ihnen sofort alle Alarmglocken schrillen.

Bei kurzfristigen Rettungsmaßnahmen wie etwa der positiven Fortführungsprognose müssen Sie sehr vorsichtig sein, denn auch hier können Sie haften. Im Zweifel ist die beste Lösung deshalb, sofort die Insolvenz anzumelden.

Sie haben weitere Fragen zur Insolvenzverschleppung?

Wenn Sie noch mehr Fragen zur Insolvenzverschleppung haben, können Sie mich gerne in meiner Steuerberatungskanzlei aufsuchen.

Als langjähriger Steuerberater in Hamburg kann ich Ihnen zeigen, worauf Sie jetzt konkret achten müssen und wie Sie bei einer Zahlungsunfähigkeit am besten vorgehen.

Für ein persönliches Gespräch können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 443311), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder meinem Kontaktformular (hier klicken!) erreichen.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

Foto: © ajr_images – stock.adobe.com

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