Welche Möglichkeiten zur Steuergestaltung haben Sie eigentlich als GmbH-Inhaber? Machen Optimierungen nur für große Unternehmen mit Millionen-Gewinnen Sinn? Oder können auch kleinere GmbHs Ihre Steuerlast reduzieren?
Nach mehr als 15 Jahren als Steuerberater in Hamburg kenne ich die Unsicherheiten vieler Unternehmer zu diesen oder ähnlichen Fragen nur zu gut.
In diesem Beitrag möchte ich deshalb die häufigsten Fragen meiner Mandanten zur Steuergestaltung leicht verständlich und ohne sperriges “Juristendeutsch” erklären.
Eins möchte ich Ihnen gleich vorweg verraten: Steuergestaltung ist sowohl für große GmbHs mit Millionen-Gewinnen als auch für kleinere GmbHs mit Gewinnen im fünf- oder sechsstelligen Bereich sinnvoll.
Die konkreten Steuergestaltungs-Maßnahmen für große & kleine GmbHs unterscheiden sich allerdings stark. Warum das so ist, erkläre ich Ihnen in diesem Artikel.
In diesem umfangreichen Beitrag lernen Sie:
- Was Steuergestaltung ist
- Wie die Steuerlast bei GmbHs berechnet wird
- Wie Sie mit Gestaltungsmaßnahmen die Steuerlast reduzieren
- Welche 4 Steuergestaltungs-Maßnahmen für alle GmbHs geeignet sind
- Welche 2 steuerlichen Umgestaltungen nur für große GmbHs geeignet sind
- Von welchen Steuergestaltungs-Maßnahmen ich Ihnen abrate
- Welche Fehler Sie bei der Steuergestaltung auf jeden Fall vermeiden müssen
Dieser Beitrag wurde am 26. Juli 2021 aktualisiert.
Was ist Steuergestaltung?
Vereinfacht gesagt ist Steuergestaltung eine Tätigkeit mit dem Ziel Ihre Steuerlast zu reduzieren, ohne dabei geltende Gesetze (z.B. Einkommensteuergesetz, Körperschaftssteuergesetz, Gewerbesteuergesetz oder das GmbH-Gesetz) zu verletzen.
Hier ist vorallem Fachwissen und viel Erfahrung notwendig, denn zwischen legaler Steuergestaltung und illegalem Steuerbetrug sind die Grenzen oft fließend.
Damit Sie wissen, wo Sie mit Ihren Steuergestaltungs-Maßnahmen ansetzen können, müssen Sie allerdings zuerst wissen, wie die Steuern bei einer GmbH berechnet werden.
Wie wird die Steuerlast bei GmbHs berechnet?
Bei GmbHs wird zur Steuerberechnung immer der Gewinn eines Geschäftsjahres als Grundlage herangezogen. Dieser Gewinn errechnet sich aus der Differenz Ihrer Einnahmen und Ausgaben.
Vom Gewinn werden dann immer 15 % Körperschaftssteuer und zirka 15 % Gewerbesteuer abgezogen. Zirka 15 % deshalb, weil die Gewerbesteuer in Deutschland nicht einheitlich, sondern von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.
Wird der Gewinn an die Gesellschafter der GmbH ausbezahlt, werden zusätzlich noch 25 % Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer fällig.
Insgesamt kommen Sie bei ausgeschütteten Gewinnen auf eine Besteuerung von etwa 49 %.
Wie die einzelnen Steuern bei einer GmbH im Detail berechnet werden und welche Rolle das Geschäftsführergehalt bei der Besteuerung spielt, habe ich Ihnen in einem eigenen Artikel zusammengefasst.
In diesem Beitrag rechne ich ein praktisches Beispiel Schritt-für-Schritt und leicht verständlich für Sie durch: https://www.steuerberatung-breit.de/realitaetscheck-wieviel-steuern-zahlen-sie-bei-einer-gmbh-wirklich/
Wie kann man mit Gestaltungsmaßnahmen die Steuerlast reduzieren?
Je höher Ihr Gewinn ausfällt, desto höher ist auch Ihre Steuerlast.
Genau hier setzt man mit Gestaltungsmaßnahmen an: Diese Methoden haben das Ziel, Ihren zu versteuernden Gewinn so klein wie möglich zu halten.
Da große GmbHs in der Regel höhere Gewinne verzeichnen, ist auch mehr Optimierungspotential vorhanden. Hier kann es sich lohnen, mithilfe von Unternehmensumwandlungen eine vermögensverwaltende GmbH oder eine Holding aufzusetzen.
Bewährte Strategien für kleine GmbHs sind beispielsweise das Ausnutzen von Sonderregelungen wie etwa dem Investitionsabzugsbetrag (dazu weiter unten mehr) oder dem geschickten “Verschieben” von Ausgaben.
Durch buchhalterische Maßnahmen kann man etwa einen Großteil der Ausgaben für die Aufbewahrung von Geschäftsdokumenten in nur einem Geschäftsjahr gewinnmindernd geltend machen. Eine detaillierte Erklärung hierzu finden Sie ebenfalls im nächsten Abschnitt.
Diese 4 Möglichkeiten der Steuergestaltung sind für alle GmbHs geeignet
1. Nutzen Sie den Investitionsabzugsbetrag
Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht Ihnen bis zu 40 % der Kosten für geplante Anschaffungen bereits 3 Jahre vor dem Kauf steuerlich geltend zu machen. Das heißt: Planen Sie, in 3 Jahren einen Firmen PKW zu kaufen, dürfen Sie 40 % des voraussichtlichen Kaufpreises bereits jetzt gewinnmindernd einsetzen.
Was noch dazukommt: Am Ende der 3 Jahre können Sie weitere 20 % des Kaufpreises sofort von Ihrem Gewinn abziehen.
Mit dem Investitionsabzugsbetrag können Sie also 60 % der Anschaffungskosten sofort steuerlich geltend machen, obwohl diese Kosten noch gar nicht entstanden sind.
Aber Achtung: Damit Sie den Investitionsabzugsbetrag auch tatsächlich nutzen dürfen, muss Ihre GmbH 2 Voraussetzungen erfüllen:
- Ihre Eigenkapital darf nicht größer als 235.000 Euro sein
- Ihr Gewinn darf 100.000 Euro nicht übersteigen
Zusätzlich müssen Sie den geplanten Gegenstand dann auch tatsächlich kaufen. Bloßes Planen und Abziehen der voraussichtlichen Ausgaben ohne einen Kauf ist nicht möglich.
Mehr Informationen zum Investitionsabzugsbetrag und ein detailliertes Erklär-Video, finden Sie in diesem Beitrag: Mit diesen Steuerförderungen sparen Sie wirklich Steuern
2. Bilden Sie eine Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Laut EStG §6 dürfen für Kosten, die bei der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen entstehen, Rückstellungen gebildet werden.
Unter diese abzugsfähigen Kosten fallen beispielsweise Ausgaben für das Einscannen der Dokumente, anteilige Mietkosten für den Raum und auch Kosten für einen eventuell benötigten Server.
Wichtig: Diese Rückstellung wird in der Regel gleich für mehrere Jahre gebildet. Sie gibt Ihnen also die Möglichkeit, zukünftige Ausgaben bereits jetzt gewinnmindernd geltend zu machen.
Eine solche Rückstellung ist also hervorragend dazu geeignet, um Aufwände von einer Periode in die nächste zu “schieben”.
3. Schreiben Sie “Ladenhüter” ab
Verkaufen Sie Saisonware und der Wert Ihrer Produkte reduziert sich nach einiger Zeit wesentlich, können Sie diesen Wertverlust steuerlich geltend machen. Dazu müssen Sie aber nachweisen können, dass der Wert Ihrer Waren tatsächlich dauerhaft gesunken ist.
Ist diese Voraussetzung erfüllt, können Sie steuerlich einen niedrigeren Warenwert ansetzen und den Verlust abschreiben.
Dadurch reduzieren Sie Ihren Gewinn und Sie sparen Steuern.
4. Wandeln Sie Ihre “normale” GmbH in eine atypisch stille GmbH um
Bis zu einem Gewinn von 260.533 Euro zahlen Sie bei einer atypisch stillen GmbH nur 42 % Steuern auf Ihre Gewinne. Im Vergleich zu den 49 % bei einer “normalen” GmbH sparen Sie so also 7 % an Steuern.
Aber: Eine atypisch stille Gesellschaft lohnt sich nur, wenn Sie auch den richtigen stillen Gesellschafter an Bord holen. “Atypisch” bedeutet in diesem Fall nämlich, dass der stille Teilhaber am Wachstum des Firmenwerts profitiert und Mitunternehmerrechte erhält.
Die Unternehmensumwandlung sollte also gut überlegt sein. Zerstreiten Sie sich nämlich mit Ihrem stillen Teilhaber, kann er sich auf unerwünschte Weise in Ihre Unternehmensführung einmischen. In diesem Fall macht dieser Nachteil wahrscheinlich Ihre Steuervorteile zunichte.
Detaillierte Informationen zur atypisch stillen GmbH und worauf Sie hier keinesfalls vergessen dürfen, habe ich Ihnen in einem eigenen Blogbeitrag zusammengefasst.
Klicken Sie auf den folgenden Link, um zu diesem Beitrag zu gelangen: https://www.steuerberatung-breit.de/gmbh-atypisch-still-mehr-liquiditaet-weniger-steuern/
Zwei Bonus-Tipps für Sie im Video einfach erklärt
Zusätzlich zu den Tipps aus diesem Beitrag hätten Sie gerne noch weitere Möglichkeiten, wie Sie als Unternehmer Steuern gestalten können? Dann ist mein Video zum Thema Steuergestaltung für Sie genau richtig.
In diesem Video erkläre ich Ihnen meine Top 6 Möglichkeiten der Steuergestaltung für GmbHs. Sie erhalten also zu den 4 Tipps aus diesem Artikel noch 2 Bonus-Tipps dazu.
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Diese 2 steuerlichen Umgestaltungen sind besonders für größere GmbHs geeignet
1. Lagern Sie Immobilien, Beteiligungen und andere Anlagen an eine vermögensverwaltende GmbH aus
Befinden sich Ihre Mietwohnungen, Häuser, Aktien oder andere Vermögenswerte in Ihrem Privatvermögen oder in Ihrer operativen GmbH? Dann könnten Sie von einer Umstrukturierung profitieren.
Denn wenn Sie Ihr Vermögen an eine sogenannte vermögensverwaltende GmbH übertragen, können Sie Ihren Steuersatz für Gewinne aus diesem Vermögen um 20-40 % senken.
Bei dieser speziellen Gesellschaftsform profitieren Sie nämlich von Gewerbe- und Körperschaftssteuerkürzungen. Nur bei der Gewinn-Ausschüttung werden noch 25% Körperschaftssteuer fällig. Verbleiben die Gewinne im Unternehmen, sind alle Einkünfte sogar komplett steuerfrei.
Da für die Gründung und laufende Verwaltung einer vermögensverwaltenden GmbH Kosten anfallen, lohnt sich die Gründung allerdings erst ab einem Vermögen von 500.000 Euro.
Worauf Sie bei vermögensverwaltenden GmbHs im Detail achten und welchen Fehler Sie unbedingt vermeiden müssen, habe ich Ihnen in einem eigenen detaillierten Beitrag zusammengefasst. Klicken Sie hier, um zu diesem Beitrag zu gelangen: https://www.steuerberatung-breit.de/vermoegensverwaltende-gmbh-sparen-sie-damit-wirklich-steuern/
2. Bündeln Sie all Ihre Unternehmen mithilfe einer Holding-Struktur
Als Inhaber von mehreren Unternehmen kann es sich für Sie steuerlich lohnen, eine Holding zu gründen. Diese Holding (auch als Mutter bezeichnet) wird Eigentümerin Ihrer bestehenden Unternehmen und sie bildet sozusagen einen Schirm, unter dem all Ihre Firmen zusammengefasst werden.
Ihre bestehenden Unternehmen sind von nun an Tochtergesellschaften der Holding-Mutter.
Das hat folgende Vorteile:
- Gemeinsame Besteuerung aller Gewinne und Verluste
- Steuerfreie Ausschüttungen von Töchtergesellschaften an die Muttergesellschaft
- Imagefördernde Außenwirkung
- Verhinderung von verdeckten Gewinnausschüttungen
- Verhinderung einer Zersplitterung der Unternehmens-Gruppe im Todesfall
Wie bei der vermögensverwaltenden GmbH ist allerdings auch die Gründung und laufende Buchführung einer Holding mit hohen Kosten verbunden. Eine Gründung ist deshalb erst ab Gewinnen von mindestens 200.000 Euro empfehlenswert.
Neben dem Gewinn gibt es mit einer möglichen “Mutter-Tochter-Abhängigkeit” noch einen weiteren Punkt, den Sie beachten müssen.
Was damit genau gemeint ist und welche Details Sie bei der Holding-Gründung beachten müssen, habe ich Ihnen in einem eigenen Beitrag zusammengefasst: https://www.steuerberatung-breit.de/holding-wann-ist-sie-von-vorteil-und-wann-eine-gefahr-fuer-ihre-gmbhs/
Von diesen Mitteln zur Steuergestaltung rate ich Ihnen ab
Privates Auto als Betriebs-PKW nutzen: Nutzen Sie Ihr Privatauto auch für Fahrten im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer Ihrer GmbH, können Sie alle für diese Fahrten anfallenden Kosten gewinnmindernd geltend machen.
Dazu müssen Sie allerdings ein Fahrtenbuch führen und alle Fahrten genau dokumentieren.
Das Problem dabei: Das Fahrtenbuch wird fast immer vom Finanzamt beanstandet. Sie werden sich immer rechtfertigen müssen, welche Fahrt tatsächlich betrieblich war und wo Sie geschummelt haben könnten. Im schlimmsten Fall kann das Fahrtenbuch vom Finanzamt sogar abgelehnt werden und Sie verlieren all Ihre Steuervorteile.
Dann sind Sie gezwungen jeden Monat 1% des ursprünglichen Neupreises des PKWs als Einnahme anzusetzen und so Ihren steuerpflichtigen Gewinn zu erhöhen.
Vermietung des eigenen Arbeitszimmers an die GmbH: Hier würden Sie ein Zimmer Ihres privaten Hauses oder Ihrer Wohnung als Büro an Ihre GmbH vermieten. Ihr Unternehmen bezahlt dann an Sie Miete für diesen Raum und das senkt den zu versteuernden Gewinn Ihres Unternehmens.
Das Problem dabei: Damit wird Ihre private Immobilie für den an die GmbH vermieteten Teil steuerverhaftet. Verkaufen Sie Ihre Wohung oder Ihr Haus, muss dieser Anteil am Erlös versteuert werden. Im Endeffekt läuft dieses Vorgehen somit oft auf ein Null-Summen-Spiel hinaus und Sie sparen nicht wirklich.
Verlagerung Ihres Unternehmens ins Ausland aus rein steuerlichen Gründen: Wenn Sie den Sitz Ihrer GmbH ins Ausland verlegen, sind Sie in diesem Land steuerpflichtig und können von niedrigen Steuern profitieren.
Das Problem dabei: Damit Sie auch wirklich in nur diesem Land und nicht auch in Deutschland Steuern zahlen müssen, dürfen Sie maximal 183 Tage pro Jahr in Deutschland sein. Das Finanzamt schaut hier wirklich sehr genau hin und Sie müssen im Ernstfall jeden Aufenthalt beweisen.
Zusätzlich dazu erwarten Sie natürlich auch Umzugskosten und enorm viel Zeitaufwand, um die gesamte Verlegung zu organisieren.
Eine ausführlichere Erklärung zu Ihrer steuerlichen Situation im Ausland und wann es tatsächlich Sinn macht, Ihren Firmensitz zu verlagern, erkläre ich Ihnen in einem eigenen Video. Drücken Sie einfach auf Play!
Die 2 größten Fehler, die Unternehmer bei der Steuergestaltung begehen
Fehler 1: Sie planen zu kurzfristig
Sie glauben, dass Ihr Vermögen zu gering ist, um auch wirklich von vermögensverwaltenden GmbHs oder Holdings zu profitieren? Für Ihre derzeitige Situation stimmt das wahrscheinlich. Aber wie kann es in der Zukunft aussehen?
Wenn Sie davon ausgehen, dass Ihr Vermögen in einigen Jahren stark anwachsen wird, kann es sich schon jetzt für Sie lohnen, steuerschonende Strukturen zu schaffen.
Denn damit profitieren Sie sofort von allen Vorteilen und Ihr Vermögenszuwachs ist ab diesem Zeitpunkt steuerlich bestmöglich optimiert.
Fehler 2: Sie setzen zu viele Maßnahmen zu schnell um
Der größte Fehler, den Sie nach dem Lesen dieses Beitrags begehen können, ist zu viele meiner Vorschläge direkt umzusetzen.
Denn wenn Sie innerhalb kurzer Zeit Umstrukturierungen vornehmen, den Investitionsabzugsbetrag nutzen, Rückstellungen bilden und Ladenhüter abschreiben, geht das Finanzamt von einem sogenannten Gesamtplan aus.
Laut §42 AO ist dieser Gesamtplan allerdings nicht zulässig und stellt einen sogenannten Gestaltungsmissbrauchs dar. Damit machen Sie sich wegen Steuerbetrug strafbar.
Gehen Sie bei der Steuergestaltung deshalb auf keinen Fall zu aggressiv vor. Erstellen Sie mit Ihrem Steuerberater einen genauen Plan, den Sie Schritt-für-Schritt über mindestens zwei Jahre abarbeiten.
Fazit: Steuergestaltung ist für alle GmbHs mit Gewinnen möglich
Das nur große Unternehmen von Maßnahmen zur Steuergestaltung profitieren, ist ein Mythos. Das einzige, was zur Steuergestaltung zwingend notwendig ist, ist ein Gewinn. Ansonsten ist keine Steueroptimierung möglich.
Eines ist jedoch klar: Viele aufwendigere Umgestaltungen, wie beispielsweise Holdinggesellschaften oder eine Aufteilung der verschiedenen Unternehmensbereiche auf unterschiedliche Rechtsformen (vermögensverwaltende GmbH), zahlen sich erst bei Gewinnen im Millionenbereich aus.
Sind Ihre Gewinne im fünf- oder sechsstelligen Bereich sind diese Tipps besser für Sie geeignet:
- Den Investitionsabzugsbetrag nutzen und so geplante Ausgaben bereits jetzt steuerlich geltend machen
- Rückstellungen für zukünftige Kosten (Mietkosten, Heizkosten, Serverkosten, etc.) der Unterlagen-Aufbewahrung bilden
- Ladenhüter, die nach der Saison dauerhafte Wertverluste verzeichnen, abschreiben
- Ihre “normale” GmbH in eine atypisch stille GmbH umwandeln und so Ihren Steuersatz von 49 % auf 42 % reduzieren
Welche dieser Methoden konkret für Sie die richtige ist, kann aber immer nur ein Steuerberater nach einer Analyse Ihres Unternehmens beurteilen. Dieser Artikel soll Ihnen lediglich als Hilfestellung dienen.
Sollten Sie über diesen Beitrag hinaus noch Fragen zu den vorgestellten Methoden haben oder Hilfe bei der Umsetzung benötigen, stehe ich Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Für ein persönliches Gespräch können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!) erreichen.
Herzlichst,
Ihr Thomas Breit
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