Frau vor Team mit Statistiken Verrechnungspreise Symbolbild

Konzerninterne Verrechnungspreise: So minimieren Sie steuerliche Risiken bei internationalen Geschäftsbeziehungen

Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen vertreibt Maschinen in Deutschland, während Ihre Tochtergesellschaft in Polen Ersatzteile lagert und technische Services anbietet. Die Leistungen werden intern abgerechnet – effizient und unkompliziert. Doch bei der nächsten Betriebsprüfung stellt das Finanzamt fest: Die angesetzten Verrechnungspreise weichen vom Fremdvergleich ab. Ergebnis: Hinzuschätzungen, Doppelbesteuerung, potenziell sogar Strafzahlungen.

Solche Beispiele sind keine seltenen Einzelfälle. Mit der zunehmenden Internationalisierung mittelständischer Unternehmensgruppen steigt auch die Komplexität grenzüberschreitender Leistungsbeziehungen. Umso wichtiger ist ein fundiertes Verrechnungspreissystem, das steuerlich anerkannt wird.

Was sind Verrechnungspreise und warum sind sie so entscheidend?

Verrechnungspreise sind die Preise, zu denen konzernverbundene Unternehmen Waren, Dienstleistungen, Lizenzen oder Finanzierungen untereinander abrechnen. Sie beeinflussen unmittelbar, in welchem Land welche Gewinne versteuert werden. Damit beeinflussen sie auch, wo steuerliche Risiken entstehen.

Gerade bei verbundenen Unternehmen besteht die Gefahr, dass diese Preise nicht den Bedingungen zwischen unabhängigen Dritten entsprechen. Die Finanzbehörden prüfen daher gründlich, ob der sogenannte Fremdvergleichsgrundsatz eingehalten wurde.

Was der Gesetzgeber verlangt: Fremdvergleichsgrundsatz und § 1 AStG

Zentrale Rechtsgrundlage ist § 1 des Außensteuergesetzes (AStG). Er verlangt, dass Geschäftsvorfälle zwischen verbundenen Unternehmen so zu bewerten sind, wie sie unabhängige Unternehmen unter vergleichbaren Bedingungen abgeschlossen hätten.

Die neuen Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024 konkretisieren diesen Grundsatz umfassend. Sie orientieren sich eng an den OECD-Verrechnungspreisleitlinien und gelten für alle grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen. Dabei greifen sie u. a. auf Methoden der Vergleichbarkeitsanalyse, auf Preisanpassungsklauseln und auf die Behandlung immaterieller Werte zurück.

Dokumentationspflichten und typische Fehler vermeiden

Unternehmen sind verpflichtet, eine umfassende Verrechnungspreisdokumentation vorzuhalten (§103 AO i. V. m. § 90 Abs. 3 AO). Diese muss aus einem Master File, einem Local File und ggf. einem Country-by-Country Report bestehen. Fehlt eine Dokumentation oder ist sie mangelhaft, drohen nicht nur Schätzungen, sondern auch empfindliche Zuschläge.

Häufige Fehlerquellen sind:

  • unklare Leistungsabgrenzungen,
  • nicht marktkonforme Preisansätze,
  • fehlende Vergleichbarkeitsanalysen,
  • veraltete Datenquellen oder Methoden,
  • unzureichende Funktions- und Risikoanalysen.

Finanzverwaltung wird strenger: So werden Abweichungen erkannt

Die Finanzämter setzen zunehmend spezialisierte Teams ein, die sich auf Verrechnungspreise konzentrieren. Mithilfe von Bandbreitenanalysen, internen Datenbanken und Erfahrungswerten identifizieren sie Auffälligkeiten schnell.

Kritisch wird es, wenn:

  • Preisbandbreiten nicht eingehalten werden,
  • Leistungen konzernintern gratis erbracht werden,
  • keine marktgerechte Verzinsung bei Darlehen erfolgt,
  • Lizenzgebühren fehlen oder unrealistisch niedrig sind,
  • Gewinnverlagerungen ohne funktionalen Hintergrund erfolgen.

Doppelbesteuerung vermeiden: Verständigungsverfahren und Advance Pricing Agreements (APA)

Kommt es zu abweichenden Bewertungen zwischen den Staaten, droht eine Doppelbesteuerung. Um dies zu vermeiden, können Unternehmen ein Verständigungsverfahren nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) einleiten oder ein APA beantragen. Letzteres bietet besonders hohe Rechtssicherheit, da es vorab verbindlich festlegt, wie konzerninterne Preise zu bestimmen sind.

OECD-Leitlinien umsetzen: So gelingt die Praxis im Mittelstand

Die OECD-Leitlinien betonen die wirtschaftliche Substanz von Transaktionen. Mittelständler sollten deshalb besonders auf folgende Punkte achten:

  • unktions- und Risikoanalyse: Wer trägt welche Verantwortung, wer hat welche Entscheidungskompetenz?
  • Vergleichbarkeitsanalyse: Welche marktüblichen Vergleichsdaten existieren, welche Anpassungen sind nötig?
  • Dokumentation: Sorgfältige und aktuelle Unterlagen sind der Schlüssel zur Verteidigung Ihrer Preisansätze.
  • Methodenwahl: Die Preisvergleichsmethode ist vorrangig, daneben sind Kostenaufschlags- oder Nettomargenmethode gängige Alternativen.
  • Finanzierungsbeziehungen: Zinsberechnungen müssen fremdüblich und dokumentiert sein.

Handlungsempfehlungen: So bauen Sie ein sicheres Verrechnungspreissystem auf

  1. Strukturierte Prozesslandschaft schaffen: Integrieren Sie Verrechnungspreisfragen in Ihre Controlling- und Steuerprozesse.
  2. Verantwortlichkeiten klären: Legen Sie klare Zuständigkeiten in den Fachbereichen und der Steuerabteilung fest.
  3. Regelmäßige Aktualisierung: Passen Sie Ihre Verrechnungspreisdokumentation laufend an geänderte Marktbedingungen an.
  4. Digitale Tools nutzen: Datenbanken, Benchmarks und ERP-Schnittstellen können die Datenbasis erheblich verbessern.
  5. Frühzeitig beraten lassen: Ziehen Sie Experten hinzu, bevor grenzüberschreitende Transaktionen starten.

Fazit: Verrechnungspreise strategisch managen – Risiken konsequent vermeiden

Ein tragfähiges Verrechnungspreissystem ist kein Luxus, sondern ein unternehmerisches Muss. Es schafft nicht nur steuerliche Sicherheit, sondern stärkt auch die Position gegenüber der Finanzverwaltung und bei internationalen Geschäftspartnern.

Sie haben noch Fragen? Sie können meine Kanzlei jederzeit per Telefon (+49 40 44 33 11), per E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über das Kontaktformular (hier klicken!) kontaktieren.

Herzlichst,
Thomas Breit

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