In diesem Blogbeitrag widme ich mich den häufigsten Fragen meiner Mandanten zu meinem Angebot. Mein Ziel ist es, Ihnen Klarheit darüber zu verschaffen, was Sie von einer Zusammenarbeit erwarten können und wie ich Ihnen weiterhelfen kann. Indem ich auf diese Fragen eingehe, möchte ich Ihnen einen umfassenden Überblick über meine Arbeitsweise und die Möglichkeiten geben, die sich aus einer Zusammenarbeit ergeben.
Fragen & Antworten zu meinem Angebot
Was kostet die Beratung?
Meine Beratung wird nach Zeit vergütet und ist vom Aufwand her davon abhängig, welches Konzept Sie haben möchten. Allerdings geht der Konzeptionierung und Umsetzung eine Kosten-/Nutzenanalyse voran.
Meine Honorare werden in der Regel durch Ihre Steuerersparnisse gegenfinanziert. Der Return on Investment wird zwischen 1⁄2 Jahr bis max. 2 Jahre wieder eingespielt. Das kleinste Projekt hat aus Erfahrung ein Honorar von 20.000 Euro netto ausgelöst.
Je nach Projekt können noch weitere Kosten für das Amtsgericht, den Notar und einen Experten für Gesellschaftsrecht anfallen.
Kann ich mit meinem eigenen Anwalt / Notar zusammenarbeiten?
Selbstverständlich können wir mit Ihren gewohnten Partnern zusammenarbeiten. Sollten Sie Experten benötigen, haben wir ein gutes Netzwerk an Gesellschaftsrechtsexperten und Notariaten.
Muss ich das gesamte Mandat auf die Thomas Breit Steuerberatung übertragen?
Nein, wir arbeiten ausschließlich projektbezogen. Aufgrund unserer hohen Spezialisierung bieten wir keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. In manchen Fällen ist es jedoch sinnvoll, dass wir Ihre Jahresabschlüsse inkl. Steuererklärungen für die Jahre rund um die Umgestaltung übernehmen. Danach überführen wir diese Aufgaben wieder auf Ihren Steuerberater und weisen ihn dabei auch auf Besonderheiten hin.
Gab es jemals eine Falschberatung?
Nein, die gab es nicht. In 22 Jahren, 3.500 Fällen – kein Schaden.
Wie lange dauert eine Konzeptionierung?
Je nach Projekt kann die Konzeptionierung zwischen drei und 18 Monaten in Anspruch nehmen. In seltenen Fällen kann sich die Umsetzung jedoch über einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken.
Beantworten Sie auch meine übrigen steuerlichen Fragen?
Ja und nein. Wir sind grundsätzlich in der Lage, alle Fragen im Steuerrecht zu beantworten. Allerdings handelt es sich bei vielen dieser Fragen um Themen, die jeder andere Steuerberater mit niedrigeren Stundensätzen ebenso gut beantworten könnte. Daher empfehlen wir Ihnen, für solche Fragen Ihren bisherigen Steuerberater beizubehalten.
Warum können andere Steuerberater das nicht?
Meine Expertise erstreckt sich auf sämtliche Rechtsgebiete des Zivilrechts, wie z.B.: Privatrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, internationales Steuer- recht, Erbrecht und viele mehr. In gewisser Weise kann man das mit einem Allgemeinmediziner vergleichen, der zwar das Herz kennt, aber nicht in der Lage ist, eine Herz-OP durchzuführen. Ich hingegen bin der Kardiologe unter den Steuerberatern und spezialisiert auf eine umfassende Beratung, die über das reine Steuerrecht hinausgeht.
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