Kassenbuch bei Nicht-Bilanzierern

Müssen Sie auch als Nicht-Bilanzierer ein Kassenbuch führen? (inkl. Video)

Diese Frage stellen viele meiner Mandanten. Die Antwort darauf lautet: Jeder (egal ob er bilanziert oder eine Einnahmenüberschussrechnung macht) muss ein Kassenbuch führen!

Kurz gesagt: Wenn jemand ein Geschäft mit Bargeschäften hat muss ein Kassenbuch führen.

Dieses Kassenbuch muss auch eine sogenannte Kassensturz-Fähigkeit aufweisen. Worum es sich dabei genau handelt, können Sie in einem anderen Beitrag aus meinem Blog nachlesen. Klicken Sie dazu einfach auf den folgenden Link: Kassenbuch-Nachschau: Was ist das? Welche Gefahren bestehen? 

Fehlendes Kassenbuch: Diese Konsequenzen erwarten Sie

Sollten Sie bisher kein Kassenbuch geführt haben, kann ein Prüfer Ihre

  • Buchhaltung verwerfen,
  • Gewinne schätzen und
  • Umsatzsteuer, Einkommenssteuer und (gegebenenfalls) Gewerbesteuer erhöhen.

Das macht ein korrektes Kassenbuch aus

Damit Sie dem Umsatzsteuergesetz entsprechen, muss Ihr Kassenbuch folgende Kriterien erfüllen:

  • chronologische Aufführung
  • Auflistung aller Ein- und Ausgaben
  • Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Kassenbestand

(Diese Eigenschaft bezeichnet man auch als Kassenbuch-Sturzfähigkeit.)

Das ging Ihnen zu schnell? Klicken Sie auf Play!

Ich weiß, das waren jetzt viele Informationen auf einmal. Eine genauere Erklärung erhalten Sie von mir persönlich in einem Youtube-Video. Klicken Sie einfach auf Play und erfahren Sie mehr über die richtige Kassenbuch-Führung:

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Kassenbuch? Als Steuerberater in Hamburg und Unternehmensberater habe ich mich genau auf solche Fragen spezialisiert. Sie können mich gerne via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!) kontaktieren.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

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