Diese Frage stellen viele meiner Mandanten. Die Antwort darauf lautet: Jeder (egal ob er bilanziert oder eine Einnahmenüberschussrechnung macht) muss ein Kassenbuch führen!
Kurz gesagt: Wenn jemand ein Geschäft mit Bargeschäften hat muss ein Kassenbuch führen.
Dieses Kassenbuch muss auch eine sogenannte Kassensturz-Fähigkeit aufweisen. Worum es sich dabei genau handelt, können Sie in einem anderen Beitrag aus meinem Blog nachlesen. Klicken Sie dazu einfach auf den folgenden Link: Kassenbuch-Nachschau: Was ist das? Welche Gefahren bestehen?
Fehlendes Kassenbuch: Diese Konsequenzen erwarten Sie
Sollten Sie bisher kein Kassenbuch geführt haben, kann ein Prüfer Ihre
- Buchhaltung verwerfen,
- Gewinne schätzen und
- Umsatzsteuer, Einkommenssteuer und (gegebenenfalls) Gewerbesteuer erhöhen.
Das macht ein korrektes Kassenbuch aus
Damit Sie dem Umsatzsteuergesetz entsprechen, muss Ihr Kassenbuch folgende Kriterien erfüllen:
- chronologische Aufführung
- Auflistung aller Ein- und Ausgaben
- Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Kassenbestand
(Diese Eigenschaft bezeichnet man auch als Kassenbuch-Sturzfähigkeit.)
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Ich weiß, das waren jetzt viele Informationen auf einmal. Eine genauere Erklärung erhalten Sie von mir persönlich in einem Youtube-Video. Klicken Sie einfach auf Play und erfahren Sie mehr über die richtige Kassenbuch-Führung:
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Kassenbuch? Als Steuerberater in Hamburg und Unternehmensberater habe ich mich genau auf solche Fragen spezialisiert. Sie können mich gerne via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!) kontaktieren.
Herzlichst,
Ihr Thomas Breit
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