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Normaler Unternehmensverkauf oder Verkauf gegen eine Rente: Darauf sollten Sie setzen

Sie sind gerade dabei, den Verkauf Ihres Unternehmens zu planen? Sie haben davon gehört, dass Sie Ihre Firma auch gegen eine Rente anstatt einer sofortigen Gesamt-Summe verkaufen können?

Bestimmt Fragen Sie sich jetzt, welche Variante die bessere ist. Auch in meinem Alltag als Steuerberater in Hamburg kommen immer wieder Unternehmer mit dieser Frage auf mich zu.

Deshalb möchte ich Ihnen die häufigsten Fragen zum Unternehmensverkauf gegen eine Rente in diesem Beitrag beantworten.

Sie erfahren, wie der Verkauf gegen eine Rente genau funktioniert, wie lange Sie diese Rente bekommen und was die steuerlichen Unterschiede zu einem “normalen” Verkauf sind.

Zum Schluss erhalten Sie außerdem eine grundsätzliche Empfehlung von mir. Ich erkläre Ihnen, ob Sie Ihr Unternehmen immer für eine Gesamt-Summe oder gegen eine Rente verkaufen sollten.

Wie funktioniert der Unternehmensverkauf gegen eine Rente genau?

Hier wird die Verkaufssumme nicht sofort, sondern aufgeteilt über mehrere Jahre bezahlt. In der Regel erhalten Sie dann eine monatliche Rente, die Ihnen Ihr Nachfolger bezahlen muss.

Diese Rente bemisst sich immer am Betrag, den Sie beim Verkauf als Gesamt-Summe erhalten hätten. Sprich: Der gesamte Verkaufserlös ist die Basis für die Renten-Berechnung.

Wie eine solche Rente genau berechnet wird, können Sie in diesem Artikel des Instituts für Wissen in der Wirtschaft nachlesen: https://www.iww.de/mbp/experten-berichten-aus-der-praxis/der-praktische-fall-geschaeftsveraeusserung-gegen-leibrente-vergleich-zwischen-sofort-und-zuflussbesteuerung-f57187

Ich muss Sie allerdings warnen: Die genaue Berechnung ist kompliziert und Sie benötigen wirtschaftliches Fachwissen, um die Kalkulation wirklich zu verstehen.

Um den Rest dieses Beitrags zu verstehen, brauchen Sie dieses detaillierte Wissen aus dem anderen Artikel hingegen nicht.

Wie lange bekommen Sie diese Rente?

Die genaue Länge der Rentenzahlung kommt auf die Vereinbarung im Kaufvertrag an.

Die Rente muss Ihnen aber mindestens 25 Jahre lang nach Abschluss des Vertrags ausgezahlt werden, denn nur so wird sie dem Versorgungsgedanken des Gesetzgebers gerecht. Grundgedanke ist nämlich, Ihre laufende Versorgung in der Zukunft sicherzustellen.

Würde die Rente beispielsweise bereits 10 Jahre nach dem Verkauf enden, wäre diese laufende Versorgung nicht gewährleistet.

Alternativ kann auch vereinbart werden, dass die Rente bis zu Ihrem Tod gezahlt wird. Dann bestimmt logischerweise Ihr Tod, wie lange diese Rentenzahlungen geleistet werden müssen. Eine genaue Anzahl an Jahren wird nicht festgelegt.

So unterscheidet sich der Renten-Verkauf steuerlich von einem “normalen” Verkauf

Verkaufen Sie Ihr Unternehmen für eine Gesamt-Summe, wird dieser Betrag immer sofort besteuert. Deshalb spricht man in der Fachsprache auch von einer Sofortbesteuerung. Hier können Sie von einem attraktiven Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG profitieren.

Mit diesem Freibetrag reduziert sich Ihr zu versteuernder Gewinn beim Unternehmensverkauf.

Abgesehen von diesem Beitrag haben Sie aber nur einen sehr geringen steuerlichen Gestaltungsspielraum.

Beim Unternehmensverkauf gegen eine Rente haben Sie hingegen die Wahl: Sie können Ihren Verkaufserlös entweder sofort besteuern oder eine sogenannte Zuflussbesteuerung nutzen.

Vereinfacht gesagt werden Ihre monatlichen Raten bei der Zuflussbesteuerung erst versteuert, wenn die Summe der bereits bezahlten Raten den Buchwert des Betriebsvermögens übersteigt.

Im Normalfall dauert es deshalb Jahrzehnte, bis Ihre monatliche Renten-Zahlungen besteuert werden. Sobald die Grenze erreicht ist, werden Ihre Raten jährlich zusammen mit Ihrem sonstigen Einkommen besteuert.

Deshalb haben Sie hier größere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten als bei einem “normalen” Verkauf.

Bei der Zuflussbesteuerung können Sie allerdings den oben erwähnten Freibetrag nicht nutzen. Sie “erkaufen” sich mehr oder weniger die zusätzlichen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit dem Verzicht auf den Freibetrag.

Meine Empfehlung: Verkaufen Sie Ihr Unternehmen immer für eine Gesamt-Summe und nicht gegen eine Rente

Ein Unternehmnsverkauf gegen eine Rente kann aus rein steuerlicher Sicht durchaus Sinn machen. Abhängig von Ihrer persönlichen Situation können Sie so eine attraktivere Steuerprogression ausnutzen.

Aber: Sie wissen nie, ob Ihr Nachfolger das Unternehmen erfolgreich weiterführt und auch wirklich Ihre Rente zahlen kann. Denn geht das Unternehmen insolvent, ist es möglich, dass Sie nicht alle Raten erhalten.

In diesem Fall bleiben Sie auf einem Teil Ihres Verkaufspreises sitzen und müssen Ihre Ansprüche vielleicht in einem langwierigen Insolvenzverfahren durchsetzen. Das kostet Zeit und Nerven.

Deshalb rate ich Unternehmern immer dazu, Ihre Firma sofort für eine Gesamt-Summe zu verkaufen.

So erhalten Sie den gesamten Verkaufspreis sofort und müssen nicht hoffen, dass Ihr Nachfolger die Rente auch zahlen kann.

Sie haben noch weitere Fragen zum Unternehmensverkauf gegen eine Rente oder benötigen Hilfe bei der Unternehmensnachfolge? Dann stehe ich Ihnen als aktiver Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Das Erstgespräch am Telefon führe ich ganz unverbindlich. Schließlich wollen Sie sichergehen, dass ich auch der richtige Steuerberater in Hamburg für Sie bin.

In diesem Sinne, können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!) in meiner Steuerberatungskanzlei in Hamburg kontaktieren.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

Foto: © Elnur – stock.adobe.com

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