Share Deal oder Asset Deal: Darauf sollten Sie beim GmbH-Kauf setzen
Sie sind Unternehmer und möchten mit dem Kauf einer anderen Firma neue Märkte erschließen? Sie haben schon vom Share oder Asset Deal beim GmbH Kauf gehört, wissen aber nicht so wirklich, was damit genau gemeint ist?
In dieser Situation sind Sie nicht alleine. Viele Unternehmer möchten gerne eine andere Firma übernehmen, haben allerdings noch keine Erfahrungswerte und wissen nicht, worauf sie achten müssen.
Als Steuerberater in Hamburg habe ich schon Hunderte Unternehmer wie Sie in genau dieser Situation beraten. Manche Fragen werden dabei in fast jedem Gespräch gestellt. Auch Fragen zu Share Deals und Asset Deals sind ein sehr häufiger Gesprächspunkt.
Genau diese häufigen Fragen habe ich jetzt gesammelt und als “Grundgerüst” für diesen Beitrag verwendet.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
- Was ein Share Deal ist
- Wann ein Share Deal für Sie geeignet ist
- Was ein Asset Deal ist
- Wann ein Asset Deal für Sie geeignet ist
- Mein Praxistipp: Darum ist ein Asset Deal meistens besser
Dieser Beitrag wurde am 27. Februar 2022 aktualisiert.
Was ist ein Share Deal?
Bei einem Share Deal (zu Deutsch: Anteils-Kauf) kaufen Sie die Anteile eines Unternehmens und übernehmen so die Kontrolle.
Eine solche Übernahme hat keine Auswirkungen auf laufende Geschäftsbeziehungen wie Lieferanten- oder Kreditverträge. Diese Verträge werden nicht ungültig, sondern laufen in der Regel ganz normal weiter.
Zusätzlich dazu übernehmen Sie alle Rechte und Verpflichtungen des Vorgängers. Das heißt: Sie haften ab dem Zeitpunkt der Übernahme für alle Geschäfte.
Diese Haftung gilt auch rückwirkend und Sie können auch für Strafbestände verantwortlich gemacht werden, die vor der Übernahme passiert sind.
In welcher Situation ist ein Share Deal sinnvoll?
In der Regel ist ein Share Deal für den Käufer und auch für den Verkäufer einfacher durchzuführen. Das Unternehmen wird praktisch im Ganzen übernommen und es müssen keine Einzelrechnungen für Anlagegegenstände ausgestellt werden.
Außerdem werden so keine Umsatzsteuerkorrekturen oder zusätzliche Buchungen benötigt.
Ein Share Deal ist also vor allem dann sinnvoll, wenn Sie den Verwaltungsaufwand bei der Übernahme so gering wie möglich halten möchten.
Zusätzlich dazu müssen laufende Verträge nicht angepasst oder neu ausverhandelt werden.
Kurz zusammengefasst bedeutet ein Share Deal beim GmbH Kauf für Sie: Eine schnelle und unkomplizierte Übernahme, bei der die Geschäftsbeziehungen des gekauften Unternehmens in der Regel normal weiterlaufen. Sie übernehmen allerdings ab dem Übernahmezeitpunkt die komplette Haftung.
Was ist ein Asset Deal?
Im Gegensatz zu einem Share Deal kauft man bei einem Asset Deal (zu Deutsch: Wirtschaftsgüter-Kauf) keine Unternehmensanteile, sondern Vermögensgegenstände des Unternehmens. Diese Vermögensgegenstände können bestimmte Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge oder ganze Standorte sein.
Bei einem Asset Deal ist Ihre Haftung auf den Wert der Vermögensgegenstände begrenzt.
In welcher Situation ist ein Asset Deal sinnvoll?
Da Sie bei einem Asset Deal genau festlegen können, welche Vermögensgegenstände der GmbH Sie kaufen, bietet Ihnen ein Asset Deal mehr Kontrollmöglichkeiten als ein Share Deal.
Sie müssen das Unternehmen nicht als Ganzes kaufen, sondern können bestimmte Standorte oder Sparten übernehmen.
Dieser Vorteil kann in bestimmten Situationen natürlich auch ein Nachteil sein. Wenn Sie Tausende Vermögensgegenstände vor dem Kauf sichten und bewerten müssen, bedeutet das einen hohen bürokratischen Aufwand.
Gleichzeitig reduzieren Sie durch diese genaue Analyse aber auch das Risiko eines Fehlkaufs.
Wenn Sie die Arbeitsverträge der derzeitigen Mitarbeiter übernehmen möchten, ist außerdem eine genaue Prüfung dieser Verträge notwendig.
Kurz zusammengefasst bedeutet ein Asset Deal beim GmbH Kauf für Sie: Mehr Kontrollmöglichkeiten, da Sie die zu kaufenden Vermögensgegenstände selbst bestimmen können. Gleichzeitig ist aber ihr Verwaltungsaufwand höher, da Sie alle Gegenstände genau prüfen müssen.
Mein Praxis-Tipp: Ein Asset Deal bietet meistens mehr Vorteile
Warum ein Asset Deal meistens besser als ein Share Deal ist, hat betriebswirtschaftliche Hintergründe: Während Sie den Kaufpreis beim Share Deal nicht für steuerliche Begünstigungen verwenden können, ist das beim Asset Deal sehr wohl der Fall.
Sobald der Kaufpreis beim Asset Deal nämlich den Buchwert der gekauften Vermögensgegenstände übersteigt, spricht man bei der Differenz vom sogenannten Firmenwert. Diesen Firmenwert können Sie dann nach dem Kauf auf 15 Jahre verteilt abschreiben.
Je nachdem wie hoch dieser Firmenwert in Ihrem Fall ist, können Sie so Zehntausende Euro an Steuern sparen.
Alle Infos rund um den GmbH Kauf im Video erklärt
Sie hätten gerne eine noch ausführlichere Erklärung zum Share bzw. Asset Deal oder möchten noch mehr generelle Infos zum GmbH-Kauf?
Dann empfehle ich Ihnen mein Video zum Thema. Klicken Sie einfach auf Play!
Fazit: Wählen Sie im besten Fall immer einen Asset Deal
Aufgrund der möglichen Abschreibung des Firmenwertes ist ein Asset Deal aus steuerlicher Sicht meistens die bessere Wahl.
Dennoch kann es Situationen geben, in denen ein Share Deal vielleicht doch die bessere Wahl ist.
Als grobe Orientierung gilt: Möchten Sie die Übernahme schnell und mit möglichst wenig Verwaltungsaufwand erledigen, kann ein Share Deal die beste Variante für Sie sein.
Aber: Ohne genaue Analyse Ihrer Situation kann niemand mit Sicherheit sagen, welche Kauf-Variante die beste für Sie ist. Diese Frage kann nur ein Steuerberater beantworten, der sich intensiv mit Ihrer Situation befasst hat. Pauschale Aussagen sind hier nicht seriös.
Sie haben weitere Fragen?
Wenn Sie noch mehr Fragen zum Unternehmenskauf haben, können Sie mich gerne in meiner Steuerberatungskanzlei aufsuchen.
Als langjähriger Steuerberater in Hamburg kann ich Ihnen zeigen, worauf Sie konkret achten müssen und wie Sie bei Share oder Asset Deals am besten vorgehen.
Für ein persönliches Gespräch können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 443311), E-Mail (anfrage@stb-breit.de) oder meinem Kontaktformular (hier klicken!) erreichen.
Herzlichst,
Ihr Thomas Breit
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