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So verbessern Sie mit Patenten Ihre Bonität (inkl. Video)

Sie sind Unternehmer, starten gerade den Prozess der Patent-Beantragung und fragen sich, was eine Genehmigung für Ihre Unternehmensbilanz bedeuten würde? Oder vielleicht wurde der Antrag gerade genehmigt und Sie überlegen, ob Sie dadurch in einer besseren Verhandlungsposition für eine Finanzierung sind?

Als Steuerberater in Hamburg werde ich von meinen Mandaten öfter gefragt, welche konkreten steuerlichen und unternehmerischen Auswirkungen ein Patent hat. Häufig wird dabei auch die Bonität angesprochen. Ist diese mit einem (möglicherweise bahnbrechenden) Patent besser?

Diese Frage beantworte ich Ihnen in diesem Blogbeitrag.

Wie wirkt sich ein Patent auf Ihr Betriebsvermögen aus

Ihr Patent wird als sonstiger betrieblicher Ertrag eingebucht. Dadurch wird Ihr handelsrechtlicher Gewinn erhöht.

Wichtig: In der steuerlichen Bilanz kann dieser Ertrag wieder herausgerechnet werden. Wenn Sie den Wert eines Patentes in Ihrem Unternehmen verbuchen, ist dieser Ertrag also für Sie steuerfrei.

Höheres Eigenkapital: Darum erhöht sich durch ein Patent Ihre Bonität

Da Sie mit dem Ansetzen Ihres Patents Ihren handelsrechtlichen Gewinn erhöht haben, steigt auch Ihr Eigenkapital. Für diese Erhöhung sieht das Gesetz allerdings eine Ausschüttungssperre vor. Sie können sich diesen buchhalterischen Zugewinn also nicht auszahlen.

Sie profitieren aber durch eine höhere Bonität (Kreditwürdigkeit). Der Grund ist folgender: Laut  § 18 KWG müssen Sie im Rahmen einer Bonitätsprüfung immer Ihre handelsrechtliche Bilanz vorzeigen. Diese Bilanz enthält jetzt den Wert Ihres Patents und weist somit ein wesentlich höheres Eigenkapital  auf.

In Kreditverhandlungen mit Banken ist dieses höhere Eigenkapital ein enormer Vorteil für Sie.

Sie wollen mehr über das Thema erfahren? Klicken Sie einfach auf Play!

Sie haben weitere Fragen?

Sie möchten gerne mehr zu Patenten und deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen erfahren? Wie gehen Sie beim Ansetzen in der Bilanz genau vor? Bei diesen oder ähnlichen Fragen können Sie mich gerne in meiner Steuerberatungskanzlei aufsuchen.

Als langjähriger Steuerberater in Hamburg kann ich Ihnen zeigen, worauf Sie konkret achten müssen.

Für ein persönliches Gespräch können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 443311), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder meinem Kontaktformular (hier klicken!) erreichen.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

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