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Steuerentlastung – Ab Juli erhalten Ihre Mitarbeiter mehr Geld

Vielleicht haben Sie es noch gar nicht mitbekommen, aber im Juli sollte mehr Lohn auf dem Konto Ihrer Mitarbeiter landen als in den Monaten zuvor. Mit 1. Juli ist nämlich das neue Gesetz zur Steuerentlastung in Kraft getreten. Dies sorgt dafür, dass die Netto-Einkommen Ihrer Angestellten steigen ohne, dass Sie als Unternehmer höhere Lohnkosten haben.

Gesetz zur Steuerentlastung – Was ändert sich?

Die Regierung hat vor ein paar Wochen die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages sowie des Arbeitnehmerpauschbetrages beschlossen. Daraus ergibt sich für mehr Netto vom Brutto für Ihre Arbeitnehmer. Die Anhebung des Grundfreibetrages von 9.984 auf 10.347 bewirkt, dass weniger Lohn-Steuer an den Fiskus abgeführt werden muss. Einkommen bis zu jener Obergrenze bleiben überhaupt steuerfrei. Die Lohnsteuer des Brutto-Gehaltes fällt geringer aus und damit am Ende das Netto-Gehalt Ihrer Mitarbeiter etwas höher. Die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages hingegen führt dazu, dass bei der Steuererklärung höhere Werbungskosten anrechenbar sind. Dieser Betrag steigt nämlich von 1.000 auf 1.200 Euro.

Die Entlastungen gelten rückwirkend

Die Berechnung des Lohnsteuerabzuges ist von Ihnen als Unternehmer zu korrigieren. Dies gilt, sofern dies Ihrem Unternehmen “wirtschaftlich zumutbar” ist. Die Art und Weise ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Da diese Änderungen rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten, sollten Sie mit dem Juli-Gehalt die zu viel bezahlte Lohnsteuer aus den Vormonaten ausbezahlen.

Ein Ausgleich der grassierenden Inflation ist diese Steuerentlastung für Arbeitnehmer zwar nicht, aber immerhin gelangen so ein paar Euro mehr auf die Konten Ihrer Mitarbeiter.

Sie haben Fragen an mein Team oder mich?

Wenn Sie Fragen zur neuen Steuerentlastung haben und wissen wollen, ob und wie sich jene auf Ihr Unternehmen auswirkt oder wenn Sie einfach nur Fragen zu Themen rund um Steuerberatung, Unternehmensumwandlungen oder Unternehmensnachfolge haben, dann arrangieren Sie einen unverbindlichen Gesprächstermin mit einem unserer Experten. Sie können uns jederzeit per Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über das Kontaktformular erreichen.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

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