Sümbolbild Nachhaltige Investments - Bild zeigt zwei Männer am Tisch

Doppelt profitieren: Wie Sie durch nachhaltige Investitionen Steuern sparen und Ihr Unternehmen zukunftssicher machen

Stellen Sie sich vor, Sie planen die Anschaffung einer neuen Maschinenanlage oder einer Fahrzeugflotte. Ihre Investition soll nicht nur dem wirtschaftlichen Wachstum dienen, sondern auch den nachhaltigen und umweltdienlichen Kriterien entsprechen. Doch lohnt sich das steuerlich überhaupt? Und wie kann man solche Maßnahmen gezielt nutzen, um steuerliche Vorteile zu realisieren?

Als Projektleiter bei der Thomas Breit Steuerberatung sehe ich täglich, wie Unternehmen durch clevere Investitionen nicht nur zur Nachhaltigkeit beitragen, sondern auch ihre Steuerlast gezielt senken. Nachhaltigkeit ist kein reiner Imagefaktor mehr, sondern ein wirtschaftlicher Hebel – insbesondere steuerlich.

Nachhaltigkeit ist im Steuerrecht angekommen

Nachhaltigkeit umfasst heute mehr als Umweltfreundlichkeit. Sie vereint ökologische, ökonomische und soziale Dimensionen – und ist längst im Steuerrecht angekommen. Der Gesetzgeber nutzt steuerliche Instrumente, um nachhaltige Entwicklung zu fördern.

Unternehmen, die in emissionsarme Technologien, Energieeffizienz oder soziale Standards investieren, können davon direkt profitieren.

Investitionsabugsbetrag bringt bis zu 50 Prozent

Ein zentrales Instrument dabei ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB) gemäß § 7g EStG. Kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gewinn von maximal 200.000 Euro pro Jahr können bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten für bestimmte Wirtschaftsgüter vorab steuermindernd geltend machen. Die Investition muss innerhalb von drei Jahren erfolgen.

Beispiel: Ein Lieferdienst plant den Kauf von drei Elektrofahrzeugen für 100.000 Euro. Durch den IAB kann er vorab 50.000 Euro steuermindernd abziehen. In den Folgejahren wird dieser Betrag mit der tatsächlichen Investition verrechnet. Das reduziert sofort die Steuerlast und sichert Liquidität für die Anschaffung.

Sonderabschreibungen und Zuschüsse

Neben dem IAB bietet der Gesetzgeber eine Sonderabschreibung von bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten. Gerade bei Investitionen in PV-Anlagen oder energieeffiziente Maschinen lassen sich so weitere steuerliche Effekte erzielen.

Staatliche Förderungen, wie etwa die (mittlerweile ausgelaufene) Umweltprämie für E-Fahrzeuge oder die weiterhin verfügbare Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote), können ebenfalls für Unternehmen interessant sein. Letztere bringt pro Fahrzeug zwischen 70 und 400 Euro ein – als steuerpflichtige Betriebseinnahme, aber immerhin ein willkommener Liquiditätszufluss.

Steuerfreie Einnahmen und Abschreibungen bei PV-Anlagen

Wer in Photovoltaik investiert, profitiert doppelt: Bis zu einer Grenze von 100 kW pro Steuerpflichtigem bleiben Einnahmen steuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG).

Achtung: In diesem Fall können keine Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Erst bei Überschreiten dieser Grenze wird die PV-Anlage regulär abgeschrieben – derzeit linear mit 5 % pro Jahr.

Elektromobilität steuerlich clever nutzen

Auch die Nutzung von Dienstwagen bietet steuerliche Vorteile. Für rein elektrische Fahrzeuge liegt der geldwerte Vorteil bei nur 0,25 % des Bruttolistenpreises – im Vergleich zu 1 % bei Verbrennern. Aktuell gilt dies bis zu einem Fahrzeugwert von 70.000 Euro, eine Anhebung auf 100.000 Euro wird diskutiert.

Zusätzlich können Unternehmen bei betrieblicher Nutzung von >10 % die Vorsteuer für Elektrofahrzeuge abziehen (§ 15 Abs. 1 UStG i.V.m. Abschn. 15.23 Abs. 3 UStH).

ESG-Maßnahmen: Indirekte steuerliche Wirkung

ESG steht für Environmental, Social und Governance – also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Gemeint ist damit ein Rahmenwerk, das Unternehmen dazu anhält, über finanzielle Kennzahlen hinaus auch ökologische Verantwortung, soziale Standards und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zu berücksichtigen.

Es gibt keine einheitlich verbindliche staatliche Definition in Deutschland, jedoch orientieren sich viele Unternehmen an internationalen Standards wie den UN Principles for Responsible Investment (PRI) oder den EU-Offenlegungsverordnungen. ESG wird zunehmend von Investoren, Banken und Prüfinstanzen als Bewertungskriterium herangezogen. Diese Kriterien gewinnen bei Investitionsentscheidungen zunehmend an Bedeutung, auch wenn es nicht für alle direkte steuerliche Förderungen gibt.

Zwar gibt es keine speziellen Steuerprivilegien für ESG-Investitionen, doch indirekte Wirkungen sind beachtlich:

  •  Social: Der barrierefreie Umbau einer Immobilie kann als außergewöhnliche Belastung absetzbar sein.
  •  Governance: Systeme wie ein Tax-Compliance-Management-System (Tax CMS) erhöhen die Prüfungssicherheit und senken das Risiko steuerlicher Nachzahlungen.

Häufige Fehler bei nachhaltigen Investitionen vermeiden

Besonders kritisch ist die Dokumentation: Sobald steuerliche Wahlrechte genutzt werden, wie beim IAB, ist ein gesondertes Verzeichnis zu führen (§ 5 Abs. 1 Satz 3 EStG). Viele Unternehmen versäumen dies. Auch verspätete Anträge oder Investitionen außerhalb des zulässigen Zeitraums führen oft zu Steuernachforderungen.

Ein weiterer Fehler: Der IAB darf nur für bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter genutzt werden. Immobilien oder Dienstleistungen, wie z. B. ein papierloses Büro, sind hiervon ausgeschlossen.

Fazit: Mit Know-How lohnen sich nachhaltige Investments im eigenen Unternehmen

Steuerlich sinnvoll investieren, dabei zur Nachhaltigkeit beitragen und das Unternehmensimage stärken – das ist kein Widerspruch. Vorausgesetzt, Sie setzen die Maßnahmen strategisch klug um.

Als Experten für strategische Steuergestaltung haben wir steuerschonende Investments stets im Blick. Wenn Sie einen Fehler in der Dokumentation oder bei anderen formalen Punkten machen, kann eine vermeintlich sinnvolle Anschaffung allerdings schnell zum Bumerang werden. Informieren Sie sich vorab immer gründlich und planen Sie Ihre Schritte im Detail!

Sie haben noch Fragen?

Sie können unsere Kanzlei jederzeit per Telefon (+49 40 44 33 11), per E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über das Kontaktformular kontaktieren.

Herzlichst,
Kamil Wojcik
Projektleiter bei der Thomas Breit Steuerberatung

Foto: Sintrax – stock.adobe.com

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Sönke Pickenpack

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Stephan Witte
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Es gelingt ihm, Konzepte zu realisieren, die Jahre überdauern, da er den Blick über den Tellerrand wagt. Thomas Breit ist als Steuerberater eine klare Empfehlung.

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Jörn Holste
Inhaber, Bäckerei Jörn Holste GmbH

Die Kanzlei Thomas Breit hat uns – der Bäckerei Jörn Holste GmbH – in einer schweren Zeit des Umbruchs geholfen.

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