Unternehmertestament-Symbolbild

Unternehmertestament: Diese 4 Punkte müssen enthalten sein

Sie sind Unternehmer und überlegen, ob Sie zur Absicherung für den Ernstfall ein Testament aufsetzen sollten? Macht das überhaupt Sinn oder verursacht die Erstellung eines solchen Unternehmertestaments nur unnötige Kosten?

Meine kurze Antwort: Ja, jeder Firmeninhaber benötigt ein Unternehmertestament. Nur so ist im Ernstfall der Fortbestand Ihres Betriebs gesichert.

In meinen Beratungsgesprächen spüre ich aber oft, das viele Unternehmer hier unsicher sind und fast keine Erfahrungswerte haben. Welche Punkte müssen enthalten sein? Was passiert, wenn Sie kein Testament haben?

Diese und weitere Fragen rund um das Unternehmertestament beantworte ich leicht verständlich in diesem Beitrag. Sie erfahren:

Dieser Beitrag wurde am 18. August 2021 aktualisiert.

Was ist ein Unternehmertestament?

Rein rechtlich gesehen ist ein Unternehmertestament das gleiche wie ein gewöhnliches Testament, mit dem Privatpersonen ihr Erbe regeln (siehe § 1922 BGB).

In diesem Testament bestimmen Sie, wer im Falle Ihres Todes Ihr Vermögen (Immobilien, Firmenanteile, Bargeld, etc.) erbt. Enge Verwandte (Ihre Kinder, Ehegatte und im Fall der Kinderlosigkeit Ihre Eltern) können Sie allerdings fast nie vom Erbe ausschließen.

Diesen Personen steht der sogenannte Pflichtteil zu. Der Pflichtteil muss mindestens 50% des gesetzlichen Erbanspruchs betragen.

Ein Ausschluss Ihrer engsten Verwandten ist nur in Extremsituationen (Verwandter bedroht Sie mit Mord oder wurde in der Vergangenheit zu einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt) möglich. (siehe auch §2333 BGB und § 2338 BGB).

Wie unterscheidet sich das Testament eines Unternehmers vom Testament eines Angestellten?

Hier gibt es vor allem einen bedeutenden Unterschied: Als Unternehmer müssen Sie in Ihrem Testament sicherstellen, dass die Nachfolge Ihrer Firma nach Ihren Wünschen geregelt ist. Zusätzlich dazu bestimmen Sie auch, wie Ihr Privatvermögen aufgeteilt werden soll.

Bei einem Angestellten fällt die Regelung der Unternehmensnachfolge weg. Hier muss nur die Verteilung des Privatvermögens bestimmt werden.

Diese 4 Punkte müssen in jedem Unternehmertestament enthalten sein

1. Bestand des Unternehmens sichern: In Ihrem Testament müssen Sie einen Nachfolger festlegen, der Ihr Unternehmen weiterführen kann. Das heißt: Diese Person muss über die Erfahrung und das betriebswirtschaftliche Wissen verfügen, die zur Führung eines Betriebs notwendig sind.

Machen Sie hier einen Fehler und bestimmen den falschen Erben zu Ihrem Nachfolger, ist der Fortbestand Ihres Unternehmens gefährdet.

2. Nachfolgenden Erben finanziell schonen: Prüfen Sie vorab, ob Ihr Unternehmen durch Pensionszusagen, Abfindungsansprüche oder ähnliche Verpflichtungen belastet ist. Besonders in der ersten Phase nach der Übergabe können diese Zahlungen Ihren Nachfolger gefährden.

Versuchen Sie deshalb, diese Verpflichtungen zu reduzieren oder vollständig auszuschließen.

3. Andere Erben richtig entschädigen: Um Familienstreitigkeiten zu verhindern, müssen Ihre Erben, die keinen Anteil am Unternehmen erhalten, eine Ausgleichszahlung erhalten.

Tun Sie das nicht, kann das jahrelange Gerichtsprozesse nachsichziehen und Ihren Nachfolger von seiner eigentlichen Arbeit ablenken.

4. Mit geschicktem Vermögenstransfer Steuerlast minimieren: Vermögens-Übertragungen sind in Deutschland erbschaftsteuerpflichtig. Ohne steueroptimierte Planung bezahlt Ihr Erbe hier Tausende oder sogar Zehntausende Euro. Mit geschickten Optimierungen können Sie diese Steuerlast jedoch stark reduzieren.

Der Haken: Um Ihr gesamtes Spar-Potential voll ausschöpfen zu können, müssen Sie mit den Planungen bereits Jahre im Voraus beginnen. Meine Empfehlung ist sogar, mindestens 10 Jahre vor einem möglichen Ernstfall zu starten.

Wann dieser Ernstfall sein wird, wissen Sie jedoch so gut wie nie. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie deshalb so früh wie möglich beginnen.

Erbschaftssteuer nicht bedacht: Das ist der größte Fehler bei Testamenten

Der größte Fehler ist meiner Meinung nach, dass sich Unternehmer nur auf die Vermögensaufteilung und nicht auf die Folgen einer Erbschaft vorbereiten.

Erbschaften sind in Deutschland nämlich steuerpflichtig. Das bedeutet: Je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes können 7 bis 50% direkt an den Fiskus wandern.

Das gilt auch, wenn Ihre Kinder kein Bargeld, sondern beispielsweise Immobilien erben. Ist die geerbte Immobilie 1.000.000 Euro Wert, können Ihre Kinder mehrere Hunderttausend Euro Steuern zahlen müssen.

Wenn sie nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, können sie zum überhasteten Verkauf der Immobilie gezwungen sein, nur um die Erbschaftsteuer bezahlen zu können.

Ein ähnliches Szenario ist auch mit Unternehmensanteilen denkbar.

Das Resultat: Ihr Erbe zerfällt. Die Erben verlieren die Kontrolle über das Unternehmen und Immobilien werden verkauft. Von Ihrem Lebenswerk ist dann nicht mehr viel übrig.

Im Rahmen Ihrer Nachfolgeplanung müssen Sie sich und Ihre Erben deshalb auf jeden Fall auf diese Erbschaftsteuer vorbereiten. Wie Sie dabei Schritt-für-Schritt vorgehen, habe ich Ihnen in einem eigenen Blogbeitrag zusammengefasst: https://www.steuerberatung-breit.de/erbschaftssteuer-teil-6-was-genau-ist-die-immobilienschaukel/

Was passiert, wenn Sie kein Testament haben?

Haben Sie kein Testament, wird Ihr Erbe mit der gesetzlichen Erbfolge geregelt (siehe §§ 19241936 BGB).

Kurz zusammengefasst bedeutet das für Sie: Sie legen Ihren Nachfolger nicht selbst fest, sondern jeder Erbe bekommt einen Anteil an Ihrem Unternehmen. In der Praxis führt das häufig zu Konflikten.

Manche Erben wollen aktiv am Unternehmen mitarbeiten, während andere schnell ihre Anteile verkaufen möchten. In einer solchen Situation ist es schwierig, die Kontrolle über das Unternehmen zu behalten und um Familienstreitigkeiten zu beenden, wird die Firma nach langem hin und her an einen Fremden Investor verkauft.

Legen Sie Wert darauf, dass Ihr Unternehmen in Ihrem Sinn fortgeführt wird, müssen Sie in einem Testament Ihren Nachfolger festlegen.

Keine Sorge: Die anderen Erben gehen in einem solchen Fall nicht leer aus, sondern erhalten eine finanzielle Entschädigung.

Ein Unternehmertestament schlägt daher zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie regeln Ihre Unternehmensnachfolge nach Ihren Wünschen und verhindern Erb-Streitigkeiten.

Fazit: Unternehmertestament ist wichtiger, aber oft vernachlässigter Teil der Nachfolgeplanung

Für den geregelten Fortbestand Ihres Unternehmens ist ein Testament unbedingt nötig. Denn ohne Testament können Sie Ihren Nachfolger nicht selbst bestimmen und Ihr Unternehmen wird unter all Ihren Erben aufgeteilt.

Konkret müssen Sie in Ihrem Testament …

… eine geeignete Person als Nachfolger festlegen und auf die Führung Ihres Unternehmens vorbereiten

… Ihren Nachfolger von Verpflichtungen wie Abfindungsansprüche oder Pensionszusage entlasten

… Ihre anderen Erben richtig entschädigen und Familienstreitigkeiten verhindern

… den Vermögenstransfer Jahrzehnte im Voraus planen und so Steuern reduzieren

Diese Empfehlungen sind für meine Mandanten meistens logisch und in der Praxis auch relativ einfach zu gestalten.

Dennoch hat nur etwa 1 von 100 Unternehmern in Deutschland diese Punkte rechtlich “sauber” umgesetzt.

Das Resultat: Die Unternehmensnachfolge läuft chaotisch ab, es kommt zu Streitigkeiten zwischen den Erben und die Firma geht im schlimmsten Fall einige Jahre nach der Übergabe pleite.

Mein Rat an Sie lautet daher: Schieben Sie die Erstellung Ihres Testaments nicht weiter auf. Das kostet zwar Geld, aber durch diese Investition sparen Ihre Nachfolger Steuern und es kommt zu weniger Familien-Konflikten.

Unterm Strich zahlt sich daher die Erstellung eines Testaments (fast) immer aus.

Sie haben weitere Fragen zum Unternehmertestament?

Wenn Sie noch mehr Fragen zum Unternehmertestament haben, können Sie mich gerne in meiner Steuerberatungskanzlei aufsuchen.

Als langjähriger Steuerberater in Hamburg kann ich Ihnen zeigen, worauf Sie jetzt konkret achten müssen und wie Sie Ihr Testament aufsetzen sollten.

Für ein persönliches Gespräch können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 443311), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder meinem Kontaktformular (hier klicken!) erreichen.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

Foto: © Proxima Studio – stock.adobe.com

Bleiben Sie informiert

Melden Sie sich für unseren Newsletter an und erhalten Sie exklusive Steuerexpertise und aktuelle Änderungen direkt in Ihr Postfach.

Weitere Artikel

Ihre Vorteile bei der Thomas Breit Steuerberatung

Mit der Thomas Breit Steuerberatung erhalten Sie rechtsverbindliche Finanzamtauskünfte, interdisziplinäre Expertise aus 23 Jahren Erfahrung und maßgeschneiderte, zukunftssichere Steuerkonzepte – rechtssicher gestaltet auf Basis deutscher und europäischer Rechtsformen.

Entscheidungsgrundlage mit rechtsverbindlicher Auskunft

Wir holen für Sie – auf Wunsch oder auf Empfehlung – eine schriftliche und rechtsverbindliche Auskunft beim Finanzamt ein. Mit unserer Unterstützung haben Sie die Gewissheit, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften behandelt werden.

Erfahrung und Expertise

Mit 23 Jahren Erfahrung, einschließlich 17 Jahren als zugelassener Steuerberater und mehr als 3.500 erfolgreichen Fällen, verfüge ich über das Fachwissen, um Ihre individuellen Steuerfragen zu gestalten und Ihre Nachfolgeplanung zu begleiten.

Umfassende Beratung

Durch die Kombination verschiedener Rechtsbereiche wie Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Schuldrecht und mehr erstelle ich maßgeschneiderte Konzepte, die rechtssicher sind und speziell auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sind.

Fokus auf deutsche und europäische Rechtsformen

Ich arbeite ausschließlich mit deutschen und europäischen Rechtsformen, die in Deutschland besteuert werden. Dadurch können wir die steuerlichen Vorteile und Möglichkeiten dieser Rechtsformen optimal nutzen.

Flexibilität und Zukunftssicherheit

Meine Modelle sind flexibel gestaltet und können problemlos an sich ändernde Lebenssituationen in der Zukunft angepasst werden. Sie bieten Ihnen die Gewissheit, dass Ihre steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten langfristig sicher und optimal geregelt sind.

Das sagen Mandanten über uns

Unsere Mandanten schätzen unsere außergewöhnliche Expertise und maßgeschneiderten Lösungen. Überzeugen Sie sich selbst von den Erfahrungen erfolgreicher Unternehmer mit unserer Steuerberatung.

testimonial-soenke-pickenpack

Sönke Pickenpack

Mit Herrn Thomas Breit arbeite ich bereits seit Jahren aus Überzeugung zusammen.

Herr Breit zeichnet sich u.a. durch ein vollumfassendes Wissen in Sachen Steuergesetze aus, sodass ich mich immer bestens beraten fühle. Er ist immer für Fragen ansprechbar, die ich im Zusammenhang mit Steuern habe. Seine Büroorganisation ist sehr innovativ und sehr vorbildlich. Volle Punktzahl!

testimonial-christian-behrens

Christian Behrens

Es gibt nur wenige Steuerkanzleien, die so herausragend und so eindrucksvoll sind.

In meinen Augen ist es unmöglich, jemanden zu finden, der an die Qualität, Leidenschaft und Energie von Thomas und seinem Team herankommt – noch nicht mal ansatzweise. Thomas hat eine seltene und unbeschreibliche Gabe und wir sind überglücklich, ihn gefunden zu haben.

testimonial-stephan-witte

Stephan Witte
Geschäftsführer, Savitor GmbH

Als Geschäftsführer der Savitor GmbH habe ich lange nach einer Lösung für unsere Herausforderungen gesucht und bin über Empfehlung zu Thomas Breit gekommen.

Vom ersten Kontakt an hat Herr Breit einen kompetenten & verbindlichen Eindruck hinterlassen und ist die Aufgabenstellung professionell und sehr schnell angegangen. Das Ergebnis ist genau die Lösung, die wir uns gewünscht haben – Vielen Dank!

testimonial-peter-maurer

Peter Maurer

Herr Breit legt großen Wert auf die optimale Gestaltung bei unkompliziertem Handling im täglichen Gebrauch, sodass er sich weit aus der Masse der „Steuerverwalter“ heraushebt. Die Vorschläge sind bis zum Ende durchdacht bzw. durchsimuliert.

Es gelingt ihm, Konzepte zu realisieren, die Jahre überdauern, da er den Blick über den Tellerrand wagt. Thomas Breit ist als Steuerberater eine klare Empfehlung.

testimonial-joerg-holste

Jörn Holste
Inhaber, Bäckerei Jörn Holste GmbH

Die Kanzlei Thomas Breit hat uns – der Bäckerei Jörn Holste GmbH – in einer schweren Zeit des Umbruchs geholfen.

Der große Vorteil in der Zusammenarbeit: Das Auseinandersetzen mit Themen, die gelöst werden müssen und die anschließende Umsetzung. Wir haben eine Grundlage geschaffen, mit der wir in die digitale Zeit gehen. Klare Empfehlung.

Sie möchten sich beraten lassen? Ich freue mich auf Ihre Anfrage

Ein paar Worte, bevor es losgehen kann

Das Ausfüllen dieses Kontaktformulars ist noch keine Beauftragung. Das Ausfüllen löst die Rücksendung eines pdf-Formulars aus, in dem Sie Ihr Anliegen schildern und einen ersten kurzen Fragebogen ausfüllen, darüber hinaus bekommen Sie darin auch Informationen zu unserer Arbeitsweise und Sie erhalten eine Muster-Honorarvereinbarung.

Unsere Netto-Stundensätze
Thomas Breit 750 €/Std
Steuerberater i.S. § 58 StBerG oder angestellte Rechtsanwälte 650 €/Std
Teammitglieder 550 €/Std

Wir sind eine auf Steuergestaltung und Nachfolgeregelung spezialisierte Steuerberatungskanzlei. Auf diesen Gebieten können wir Sie umfassend und interdisziplinär betreuen und beraten. Werfen Sie gerne auch einen Blick auf unseren Youtube-Kanal: Thomas Breit Steuerberatung

Wir bieten keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. Im Falle einer Zusammenarbeit können wir diese Dienstleistungen jedoch an langjährige, hochqualifizierte und voll digitale Netzwerkpartner vermitteln.