Erklaervideo zur Unternehmensbewertung Teil 5

Was gilt der Ertragswert alles ab? (Erklärvideo)

In meinen vorherigen Beiträgen zur Unternehmensbewertung habe ich oft von dem sogenannten Ertragswert gesprochen. Dieser spiegelt den Unternehmenswert wider.

Doch betrifft das auch Ihre Immobilien, Geldbestände und Ihren Kassenbestand?

Die Antwort auf diese Frage lautet: Ja, all diese sind ebenfalls abgegolten.

Doch wozu ist das wichtig? Da Ihre Immobilien, Geldbestände und Ihr Kassenbestand durch den Ertragswert ebenfalls abgegolten sind, müssen diese nicht extra bezahlt werden.
Damit Ihr Vermögen nicht in derselben Masse wie der Ertrag gelistet wird und somit zu Ihrem Vorteil beim Verkauf extra gehandelt werden kann, müssen Sie dieses in einer eigenen Vermögensverwaltungsgesellschaft halten.

So erhöhen Sie den Verkaufspreis Ihres Unternehmens

Zusätzlich zu den im Ertragswert enthaltenen Wirtschaftsgütern können Sie als Unternehmer auch weitere Güter verkaufen, wenn Sie an eine solche Vermögensverwaltungsgesellschaft gedacht haben. Darin sind dann Bestände, welche keine Auswirkungen auf den Ertrag haben. Das können z.B. Immobilien, Gerätschaften etc. sein, welche nicht wesentlich für den Ertrag Ihrer Firma sind.

Sie wollen mehr über den Ertragswert und die Kaufpreiserhöhung Ihrer Firma wissen? Klicken Sie einfach auf Play und erfahren Sie mehr in meinem kurzen Erklärvideo:

Sollten Sie Hilfe bei der Gestaltung zur Erhöhung oder Reduzierung Ihres Unternehmenswertes benötigen, stehe ich Ihnen in meiner Steuerberatungskanzlei in Hamburg jederzeit zur Verfügung.

Sie können mich gerne via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!) kontaktieren.

Herzlichst,

Ihr Tomas Breit

Foto: Youtube Screenshot (11.03.19)