Welche Versicherungen sind wie steuerlich absetzbar? (inkl. Video)

Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob Sie Ihre Versicherungen steuerlich absetzen können?

In diesem Beitrag will ich Ihnen diese Frage kurz und knapp beantworten. Lesen Sie hier, wie Versicherungen Ihre Steuerlast senken können:

Diese beiden Versicherungen sind steuermindernd

Prinzipiell gibt es 2 Versicherungen, welche eine steuermindernde Auswirkung auf Ihr zu versteuerndes Einkommen haben:

1. Die Rentenversicherung

Die Rentenversicherung ist bis zu der Summe von 23.000€ absetzbar. Sind Sie allerdings verheiratet, verdoppelt sich dieser Betrag.

Somit könnten Sie insgesamt 46.000€ der Rentenversicherung steuerlich absetzen.

2. Die Krankenversicherung

Bei der Krankenversicherung wird es etwas kniffliger. Hier kommt es darauf an, wie genau Sie versichert sind.

Sind Sie zum Beispiel privat krankenversichert, gibt es kein Limit für den Betrag, welchen Sie steuerlich absetzen können.

Aber Achtung: Das bedeutet nicht, dass der gesamte Zahlbetrag Ihrer Krankenversicherung absetzbar ist. Extraleistungen, wie zum Beispiel homöopathische Leistungen oder Zahnersatz, zählen nämlich nicht zu Ihren abzugsfähigen Beiträgen.

Für alle restlichen Versicherungen gilt: bis zu 2.400€ absetzbar

Alles, was weder zur Renten- noch zur Krankenversicherung zählt, ist nur begrenzt absetzbar. In der Regel liegt dabei der absetzbare Betrag zwischen 1.800€ und 2.400€.

Sie bevorzugen eine persönliche Erklärung? Klicken Sie einfach auf Play!

Sollten Sie diese Informationen zur steuerlichen Auswirkung Ihrer Versicherungen noch einmal wiederholen wollen, habe ich für Sie ein kurzes Erklärvideo vorbereitet. Klicken Sie einfach auf Play, um von mir persönlich alles  geschildert zu bekommen:

Sie wollen mehr zu diesem Thema erfahren?

Sie haben über diesen Beitrag hinaus noch Fragen zur Absetzbarkeit von Versicherungen? Dann können Sie mich gerne in meiner Steuerberatungskanzlei in Hamburg aufsuchen.

Als langjähriger Steuerberater kann ich Ihnen zeigen, wie Versicherungen (aber auch andere Faktoren) eine steuermindernde Auswirkung auf Ihr zu versteuerndes Einkommen haben.

Für ein persönliches Gespräch können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!) erreichen.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit