5 Wege der Altersvorsorge für Unternehmer

Wie Sie sich als Unternehmer 5 Wege der Altersvorsorge eröffnen

Im klassischen Sinne stehen die 5 Wege der Altersvorsorge für Unternehmer nicht zur Verfügung, sondern nur für Angestellte.

Aber es gibt eine Lösung. Dafür brauchen Sie eine bestimmte Rechtsform: eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, UG…). Selbst Einzelunternehmern mit 100 Mitarbeitern bleiben diese 5 Wege für sich selber mangels Anstellungsverhältnis versperrt.

Wenn Sie eine GmbH, AG oder UG besitzen, müssen Sie gleichzeitig Chef und Angestellter sein. Das geht, indem Sie mit sich selbst einen Anstellungsvertrag abschließen.

Dass Sie gleichzeitig auch der Inhaber oder Mehrheitsgesellschafter sind oder einfach nur die Sperrminorität besitzen, ist kein Hindernis.

Es ist vielmehr sogar die Ausgangssituation dafür, dass Sie Ihre Altersvorsorge komplett selbst in die Hand nehmen können.

Ihnen stehen somit – wie Ihren Mitarbeitern auch – die 5 Wege der Altersvorsorge zur Verfügung.

In diesem Beitrag gebe ich Ihnen einen Überblick über diese 5 Wege. Zum besseren Verständnis habe ich diese für Sie in externe und interne Wege aufgeteilt.

#1: Die 3 externen Wege der Altersvorsorge für Unternehmer

Mit dem externen Weg meine ich die Vorsorge durch einen externen Versorgungsträger. Das heißt: Die Altersvorsorge wird z.B. durch eine Versicherung erfüllt.

Hierbei handelt es sich um eine vom Unternehmen unabhängige und selbstständige Versorgungseinrichtung. Sie unterliegt der staatlichen Versicherungsaufsicht und erbringt Altersvorsorgeleistungen, die durch Pensionspläne geregelt sind.

Diese schuldet dem Arbeitnehmer die Pension. Es besteht also ein Rechtsverhältnis unmittelbar zwischen Arbeitnehmer und Versorgungsträger über den Arbeitgeber.

Sie oder Ihre Mitarbeiter müssen lediglich die Beiträge für die Pension leisten. Ihre Mitarbeiter leisten diese durch eine sogenannte Entgeltumwandlung.

Diese Beiträge sind seit 2018 bis zu einer Höhe von 584 Euro pro Monat für den Arbeitnehmer bzw. für Sie als angestellter Chef Ihres Unternehmens steuerfrei.

Darin enthalten ist der 15% Zuschlag aus der Arbeitgeberfinanzierung für die Sozialversicherungsersparnis. Ohne diesen Zuschlag beträgt der Betrag maximal 508 Euro pro Monat.

Sie als Angestellter in der eigenen Firma bzw. Ihre Mitarbeiter können sich für drei unterschiedliche Anlagestrategien entscheiden, die die 3 externen Wege bilden:

1) Pensionsfonds: Ihre Pensionszahlungen werden in Fonds angelegt, was übrigens erst seit 2002 möglich ist. Das heißt: Sie sind mit Ihrer Einlange nicht alleine in einem Anlageprodukt. Ihr Pensionsgeld wird gestreut.

Aber Achtung: Sie müssen das Pensionsgeld unbedingt passend an Ihre Risikobereitschaft streuen. Dazu stehen festverzinsliche Geldanlagen (risikoarm) bis hin zu hochspekulativen Aktienanlagen (sehr riskant, wenn sich die Einsparphase auf weniger als 10 Jahre beschränkt!) zur Verfügung.

Wählen Sie unbedingt das richtige Produkt aus, ansonsten könnten Sie die gesamte Summe Ihres eingezahlten Geldes verlieren. Andererseits können Sie mit der richtigen Anlagestrategie aber auch optimale Zinseffekte erzielen.

2) Pensionskasse: Ihre Pensionsgelder werden in einer klassischen Pensionskasse nach dem Versicherungsrecht (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (=BaFin), Versicherungsaufsichtsgesetz (=VAG) usw.) angelegt. Maximal 1/3 wird in Aktien angelegt. Der Rest des Betrags wird variabel verwendet. Bei dieser Anlageform gehen Sie kaum ein Risiko ein.

3) Direktversicherung: Bei dieser Variante werden Ihre Pensionsgelder in eine Anlage angelegt, die mit einer Lebensversicherung vergleichbar ist. Sie haben einen festen Zinssatz plus die Chance auf eine Überschussbeteiligung, die in den letzten 15 Jahren aber eher mager ausgefallen ist. Es bestehen kaum Risiken bei dieser Form.

Achtung: Bei diesen 3 Wegen handelt es sich um keine vollständige Pension, da Einzahlungsbetrag und damit auch der Auszahlungsbetrag begrenzt sind.

Zusammen mit der staatlichen Rente oder in Kombination mit einer vom Arbeitgeber bzw. vom eigenen Unternehmen zugesagten Altersvorsorge (U-Kasse oder Direktzusage) sind die externen Versorgungswege hochinteressant.

Über diese Kombinationsmöglichkeiten und die Vor- und Nachteile könnte ich noch stundenlang schreiben, jedoch würde es den Umfang dieses Blogbeitrages sprengen…

#2: Die 2 internen Wege der Altersvorsorge für Unternehmer

Geht es um Ihre Mitarbeiter verpflichten Sie sich gegenüber diesen mit diesen internen Möglichkeiten zur Zahlung einer Pension.

Geht es um Sie selbst, verpflichtet sich das Unternehmen Ihnen gegenüber zur Zahlung der Pension.

Es besteht also ein Rechtsverhältnis unmittelbar zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. Unternehmen.

Dabei gibt es 2 denkbare Wege:

1) Pensionszusage (Direktzusage): Bei dieser Variante verpflichtet sich das Unternehmen direkt, eine Pension zu zahlen.

Sie geben sozusagen eine Zusage zur Pensionszahlung und das Unternehmen ist somit der Schuldner. Eine Auslagerung dieser Schuld ist nicht möglich.

Nur mit der Direktzusage müssen Sie die künftigen Zahlungen aber nicht während dem bestehenden Arbeitsverhältnis zur Seite legen.

Sie können die Pension nämlich auch in der Auszahlungsphase durch laufende Gewinne finanzieren.

Bei einer Pensionszusage wird der Schuldbetrag jährlich im Rahmen einer gewinnmindernden Pensionsrückstellung auf der Passivseite der Bilanz dargestellt.

Aber Achtung: Der Rückstellungsbetrag steht aufgrund einer finanzmathematischen Abzinsung von 5,5% pro Jahr unter dem tatsächlichen Verpflichtungs-Wert. Das heißt: Der Gewinn wird geringer gemindert, als Sie in Wirklichkeit in der Verpflichtung stehen.

Hinzu kommt, dass die Pensionsrückstellung sehr häufig ein Kaufhindernis bzw. ein „Verkaufsverhinderer“ von Unternehmen ist.

2) Unterstützungskasse: Hierbei übertragen Sie die Erfüllung der Zusage der Pension auf einen externen Versorgungsträger. Die Verpflichtung zur Erfüllung der Pension verbleibt aber beim Unternehmer. Ob Sie diese Verpflichtung wahrnehmen, wird vom externen Versorgungsträger überwacht.

Im Gegensatz zur Pensionszusage ist es bei der Unterstützungskasse Pflicht, einen Kapitalstock anzusparen. Um eine lebenslange Pension zahlen zu können, muss ein Kapitalstock aufgebaut werden.

Wenn nun die Verzinsung beim externen Versorgungträger zum Aufbau des Kapitalstocks nicht reicht, müssen Sie das Geld an den Versorgungsträger (meistens handelt es sich um Versicherungen) nachreichen.

Wie hoch dieser Betrag ist, wird jährlich vom Pensionssicherungsverein geprüft.

In dieser Anlageform wird die Verpflichtung nicht im Rahmen einer Pensionsrückstellung in der Bilanz ausgewiesen. Da Sie ja einen Versorgungsträger zur Erfüllung eingeschaltet haben, stellen Ihre Zahlungen an diesen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar.

Mangels Pensionsrückstellung und durch die Gewissheit der Erfüllung durch den Versorgungsträger in Verbindung mit der Kontrolle durch einen Pensionssicherungsverein (kurz: PSV) stellt diese Versorgungszusage auch keinen Kauf- oder Verkaufshinderungsgrund dar – allerdings ein Auflösungshindernis. Ihre Gesellschaft kann nicht einfach so ausgelöst werden.

Zum leichteren Verständnis möchte ich für Sie kurz noch einmal die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede dieser beiden Varianten zusammenfassen:

Gemeinsamkeiten

  • Das Unternehmen macht eine Leistungszusage
  • Schuldner ist der Unternehmer
  • Der Unternehmer hat sich zur Pensionszahlung verpflichtet
  • Unternehmer kann sich nicht von der Schuld oder Zahlungsverpflichtung befreien lassen
  • Die Schuld und Verpflichtung bleibt sogar dann zurück, wenn man das Geld über eine Versicherung oder einen anderen Versorgungsträger zurückdeckt.

Unterschiede

  • Bilanzierung (bei Pensionszusage)
  • Rückdeckungspflicht (bei Unterstützungskasse)
  • Rückdeckungsfreiheit (bei Pensionszusage: Das nötige Kapital muss nicht während dem bestehenden Arbeitsverhältnis zur Seite gelegt werden.)

Die internen Wege (Pensionszusage, Unterstützungskasse) bieten für Sie eine vollständige Pension, zugleich haben Sie aber auch die volle Verpflichtung, sie zu erfüllen.  Also zuerst ansparen und dann auch auszahlen.

Achtung: Die internen Wege der Altersvorsorge können für Sie als Unternehmer eine herbe finanzielle Belastung bedeuten.

Denn sehr häufig gehen mit der Direktzusage des Geschäftsführers oder Gesellschafters verabredete Zusagen für Hinterbliebene (z.B. Witwenrente) einher.

Diese Zusagen können zu einer Überschuldung und bei einer Unterstützungskasse zu herben Nachschussverpflichtungen an den Versorgungsträger führen, sodass Firmen insolvent gehen. Man spricht dann von einem Bilanzsprungrisiko.

Wenn die finanziellen Möglichkeiten es aber zulassen, dann bieten die internen Wege zur Altersvorsorge für Unternehmer gute Chancen zur Steuereinsparung.

Mein Tipp: Die Ausgestaltung und Finanzierung in Verbindung mit den entsprechenden Zusagen sollten Sie unbedingt von erfahrenen Profis machen lassen!

Fazit: Als Unternehmer gibt es sogar steuersparende Altersvorsorgevarianten

Mein Ziel mit diesem Beitrag war es, Ihnen die 5 Wege der Altersvorsorge für Unternehmer aufzuzeigen.

Zum leichteren Verständnis habe ich sie in externe Wege (Pensionsfonds, Pensionskasse, Direktversicherung) und interne Wege (Pensionszusage, Unterstützungskasse) aufgeteilt.

Nur als angestellter Chef einer Kapitalgesellschaft können Sie auf die 5 Wege der betrieblichen Altersvorsorge zurückgreifen.

Beachten Sie aber, dass nur die internen Wege eine vollständige Pension darstellen.

Auch wenn diese Varianten zu einer hohen finanziellen Belastung führen können, bieten Sie zudem eine gute Möglichkeit zur Steuereinsparung.

Es können aber auch die externen Wege in Kombination mit anderen Varianten der Altersvorsorge hochinteressant für Sie sein.

Welcher Weg der Altersvorsorge für Sie am geeignetsten ist, bedarf daher einer genauen Ermittlung.

Sie müssen bei Ihrer Entscheidung Aspekte wie steuerliche Vorteile, Risiken und finanzielle Belastungen für Sie und Ihr Unternehmen langfristig berücksichtigen.

Sollten Sie zu diesem Thema weiterführende Fragen haben oder eine Beratung wünschen, können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular kontaktieren.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

Foto: © olly – fotolia.com

 

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