Gleich zu Beginn möchte ich Ihnen mitteilen: Jedes Unternehmen muss ein Internes Kontrollsystem (Abkürzung: IKS) für die Finanzverwaltung erstellen.
In diesem Beitrag habe ich für Sie kurz und verständlich die Bedeutung eines internen Kontrollsystems zusammengefasst.
Seit 14. November 2014 gehört ein Internes Kontrollsystem (IKS) für die Finanzverwaltung zu den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung (auch: ordnungsgemäße Buchführung). Es reicht nicht mehr aus, wenn Sie in Ihrer Buchhaltung alles weiterhin so machen wie bisher. Die Finanzverwaltung erwartet von Ihnen eine genaue Dokumentation des gesamten Verfahrens.
Diese Fragen müssen Sie der Finanzverwaltung beantworten:
- Wie prüfen Sie Ihre Belege, die reinkommen und rausgehen?
- Wer prüft die Richtigkeit der Umsatzsteuer?
- Wer ist zuständig für die Zahlungen?
- Durch wessen Hände gehen die Belege in Ihrem Unternehmen?
In einem internen Kontrollsystem werden die oben genannten Wege aller Belege und Zahlungen genauestens dokumentiert, bis sie dann letztendlich in der Buchhaltung landen.
Arbeiten Sie in ihrem Unternehmen noch nicht mit einem IKS (internes Kontrollsystem)?
In diesem Fall missachten Sie die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit Ihrer Buchführung.
Bei einer Prüfung vom Finanzamt werden Ihre Umsätze und Gewinne dann einfach geschätzt. Im schlimmsten Fall kann Ihnen sogar versuchte Steuerhinterziehung vorgeworfen werden.
Aus diesem Grund sollte jeder ein internes Kontrollsystem für die Finanzverwaltung erstellen. Abhängig von der Firmengröße, kann diese Dokumentation bei kleinen Firmen einfacher und bei großen Firmen umfangreicher ausfallen.
Gerne habe ich das Schreiben vom BMF, vom 14. November 2014, auf meiner Webseite zum Lesen oder als Download für Sie bereitgestellt: https://www.steuerberatung-breit.de/BMF-Erlass-zum-IKS.pdf
Ich empfehle Ihnen, ein Beratungsgespräch zu diesem Thema durch einen versierten Steuerberater oder Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.
In diesem Video habe ich das IKS nochmal leicht verständlich für Sie erklärt:
Haben Sie weitere Fragen?
Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema oder zur strategischen Steuergestaltung in Ihrem Unternehmen benötigen, so können Sie unsere Kanzlei jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular kontaktieren.
Herzlichst
Ihr Thomas Breit
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