Doppelbesteuerung vermeiden: Freistellungsmethode vs. Anrechnungsmethode am Beispiel erklärt

Für viele Unternehmer, die international tätig sind, ist Doppelbesteuerung ein zentrales Thema. Verdienen Sie Geld im Ausland, kann es passieren, dass Sie sowohl dort als auch in Deutschland Steuern zahlen müssen. Die Anrechnungsmethode und die Freistellungsmethode sind zwei Wege, die eine Doppelbesteuerung vermeiden sollen. Wie diese Methoden funktionieren und welche sich für Sie mehr auszahlt, erkläre ich Ihnen anhand eines praktischen Beispiels.

Was ist Doppelbesteuerung?

Doppelbesteuerung tritt auf, wenn dieselben Einkünfte oder Gewinne in zwei verschiedenen Ländern besteuert werden. Dies ist ein Problem, das häufig bei international tätigen Unternehmen oder Personen mit grenzüberschreitenden Einkünften entsteht. Zum Beispiel kann ein Unternehmen sowohl im Land, in dem der Gewinn erwirtschaftet wurde, als auch im Sitzstaat des Unternehmens besteuert werden. Dadurch zahlen Sie Steuern auf dieselben Einkünfte in beiden Ländern.

Um diese Doppelbesteuerung zu vermeiden oder abzumildern, gibt es internationale Abkommen. Existiert zwischen den beiden Ländern ein solches Doppelbesteuerungsabkommen können Sie die Anrechnungsmethode und die Freistellungsmethode anwenden, um genau diese doppelte Belastung zu vermeiden. Wie diese Methoden funktionieren und, welche Methode für Sie günstiger wäre, sehen Sie deutlich in unserem Beispiel.

Doppelbesteuerung am Beispiel erklärt

Nehmen wir an, Sie sind Inhaber eines deutschen Unternehmens mit Niederlassungen in den USA. Im vergangenen Geschäftsjahr haben Sie in den USA einen Gewinn von 5 Millionen Euro erzielt. Die Steuerbehörden der USA verlangen darauf eine Steuer von 34 Prozent – also 1.700.000 Euro. In Deutschland wird ein Gewinn von 50.000 Euro erwirtschaftet. Hier beträgt der Steuersatz für Ihr Unternehmen 45 Prozent.

Der weltweite Gewinn würde demnach 5.050.000 Euro betragen. Für ein Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland würde ohne Doppelbesteuerungsabkommen nochmals der weltweite Gewinn mit 45% besteuert werden. Das wären nochmals eine Belastung von 2.272.500Euro. Die gesamte Steuerbelastung des Unternehmens würde somit 3.972.500 Euro (1,7 Mio + 2,27 Mio) betragen. Das liegt daran, dass so für die gleichen Gewinne (die 5 Mio. Euro in den USA) 2x Steuern bezahlt werden würde.

Die weltweiten Doppelbesteuerungsabkommen sollen aber genau diese Mehrfachbelastung gleicher Gewinne verhindern! In den meisten Abkommen stehen dafür zwei Methoden zur Verfügung. Die Anrechnungsmethode und die Freistellungsmethode. Am gleichen Beispiel möchte ich Ihnen in diesem Beitrag zeigen, wie diese unterschiedlichen Methoden funktionieren und, welche Methode für Sie günstiger ist.

Besteuerung am Beispiel mit Freistellungsmethode

Wenden wir beim selben Beispiel die Freistellungsmethode an:

  1. Berechnung der ausländischen Steuer: Zunächst wird ermittelt, wie viel Steuern im Ausland auf die Einkünfte gezahlt wurden. Im Beispiel sind das 1.700.000 Euro auf 5.000.000 Euro Gewinn in den USA.
  2. Berechnung des deutschen Steuersatzes: Bei einem weltweiten Gewinn von insgesamt 5.050.000 Euro liegt der Steuersatz in Deutschland bei 45 Prozent.
  3. Berechnung der deutschen Steuer: Bei der Freistellungsmethode wird jetzt allerdings ausschließlich der deutsche Anteil des Gewinns (50.000 Euro) mit dem Steuersatz des weltweiten Gewinns (45 Prozent) besteuert. Der Ausländische Gewinnanteil wird “freigestellt” – also nicht nochmals besteuert. Die Steuerbelastung in Deutschland beträgt also 22.500 Euro.

Gesamte Steuerbelastung mit der Freistellungsmethode: 1.700.000 Euro + 22.500 Euro = 1.722.500 Euro.

Besteuerung am Beispiel mit Anrechnungsmethode

So wenden wir im gleichen Beispiel die Anrechnungsmethode an:

  1. Berechnung der ausländischen Steuer: Zunächst wird ermittelt, wie viel Steuern im Ausland auf die Einkünfte gezahlt wurden. Im Beispiel sind das 1.700.000 Euro auf 5.000.000 Euro Gewinn in den USA.
  2. Berechnung der deutschen Steuer: Anschließend wird die Steuer berechnet, die auf die weltweiten Einkünfte in Deutschland anfallen würde. Hier wären es 2.272.500 Euro von insgesamt 5.050.000 Euro Gewinn bei einem Steuersatz von 45 Prozent.
  3. Anrechnung der ausländischen Steuer: Am Ende wird die im Ausland gezahlte Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet. Von den 2.272.500 Euro deutscher Steuer werden die 1.700.000 Euro abgezogen, die bereits in den USA gezahlt wurden. Übrig bleiben 572.500 Euro, die noch in Deutschland zu zahlen sind.

Gesamte Steuerbelastung mit der Anrechnungsmethode: 1.700.000 Euro + 572.500 Euro = 2.272.500 Euro

Steuerplanung und Voraussetzungen

Für Unternehmer ist es wichtig, schon im Vorfeld die steuerlichen Auswirkungen internationaler Geschäfte zu planen. Die Auswahl der richtigen Methode bietet dabei eine sinnvolle Möglichkeit, die Steuerlast zu optimieren. Dabei sollten Sie Folgendes beachten:

  • Doppelbesteuerungsabkommen prüfen: Ob eine der Methoden angewendet werden kann, hängt von den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab, die Deutschland mit anderen Ländern geschlossen hat. In diesen Abkommen ist geregelt, wie die Besteuerung von Einkünften, die in mehreren Ländern anfallen, erfolgt. Mit nur sehr wenigen Ländern – wie z.B. Nordkorea – existiert kein derartiges Abkommen.
  • Steuersätze vergleichen: Prüfen Sie die Steuersätze im Ausland und in Deutschland. Die Anrechnungsmethode ist dann vorteilhaft, wenn der deutsche Steuersatz niedriger ist als der ausländische. Ist der deutsche Steuersatz höher, ist die Freistellungsmethode sinnvoller.
  • Voraussetzungen für Anwendung der Methoden: Für die Anwendung dieser Methoden ist es wichtig, dass Sie die im Ausland gezahlte Steuer nachweisen können. Sorgen Sie dafür, dass alle Zahlungen und Bescheide gut dokumentiert sind. Zusätzlich müssen Sie ein “echtes” Unternehmen im Ausland führen und nicht nur eine sogenannte “Briefkastenfirma”. Auch eine Gesellschaft für passives Einkommen ist nicht zulässig.

Tappen Sie nicht in diese Falle

Sollte Ihr Gewinn im Ausland steuerfrei sein oder mit weniger als 15 Prozent besteuert werden, klingt das im ersten Moment zwar gut, im zweiten Moment ist das allerdings sehr schlecht. Denn Sie müssen dann das gesamte Einkommen in Deutschland versteuern. Sie haben kein Recht mehr die Freistellungsmethode in Anspruch zu nehmen, Sie sind gezwungen, die Anrechnungsmethode anzuwenden (sog. Rückfallklausel).

Im Ergebnis wird Ihr Einkommen ungemildert mit den deutschen Steuersätzen belastet sein. Für die Freistellungsmethode ist ein Mindeststeuersatz von 15 Prozent notwendig. Allerdings gibt es wenige Länder, mit denen trotz 0 Prozent Besteuerung Ausnahmeregelungen bestehen, die im Doppelbesteuerungsabkommen festgehalten sind.

Sie haben noch weitere Fragen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung in Ihrem Unternehmen?

In unserer Kanzlei haben wir uns auf besonders knifflige Fälle der strategische Steuergestaltung und Steuerplanung für Unternehmen spezialisiert. Als Steuerberater für internationales Steuerrecht kennen wir die Vorteile und Fallstricke, die beim Einsatz steuersenkender Methoden zur Vermeidung von Doppelbesteuerung auftreten können.

Wenn Sie kompetente Unterstützung bei der Steuerplanung für Ihr international tätiges Unternehmen benötigen, sind wir jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über unser Kontaktformular (hier klicken!) für Sie erreichbar.

Herzlichst
Ihr Thomas Breit

Foto: ©motortion – stock.adobe.com

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