Beitragsbild Steuertipps Immobilienbranche Symbolbild

Steuertipps für die Immobilienbranche: Wie Sie Ihre Erträge und Wertsteigerungen wirklich optimieren

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie besitzen mehrere Immobilien. Die Mieteinnahmen sind gut. Auf dem Papier läuft alles. Am Jahresende kommt der Steuerbescheid.

Und plötzlich merken Sie: Von den Erträgen bleibt deutlich weniger übrig als gedacht. Nicht, weil das Investment schlecht war, sondern weil die Struktur nicht optimal ist.

Genau das sehe ich in der Praxis immer wieder.

Warum beim Immobilienportfolio oft Geld “vers(ch)enkt” wird

Die meisten Unternehmer achten auf zwei Dinge:

  • Kaufpreis
  • Mieteinnahmen

Was oft fehlt, ist die dritte und entscheidende Ebene: Die steuerliche Struktur dahinter.

Denn die entscheidet darüber:

  • wie viel von Ihren Mieterträgen wirklich bei Ihnen ankommt
  • wie flexibel Sie später sind
  • ob Sie sich bei Verkauf oder Vererbung Probleme schaffen

Steuern, Entwicklung und Nachfolgeplanung sind kein Thema, das Sie am Ende optimieren sollten. Dann ist es oft zu spät und Sie können “Steuerbomben” für sich selbst oder Ihre Erben nicht mehr vermeiden. Die Struktur Ihres Unternehmens kann über den Erfolg oder Misserfolg, den Sie über viele Jahre mit Ihren Immobilien haben werden, entscheiden.

Die wichtigste Frage: Wie halten Sie Ihre Immobilie?

Bevor wir über Abschreibungen oder Kosten sprechen, kommt eine viel grundlegendere Frage: Halten Sie die Immobilie privat oder über eine Struktur?

Das klingt einfach. Ist aber einer der größten Hebel für Ihre Steuern und die Zukunft Ihres Vermächtnisses (Stichwort: Nachfolge oder Erbe) überhaupt. In der Regel unterscheiden wir zwischen 2 Formen:

Privat halten

Vorteile:

  • Einfach
  • Keine zusätzliche Struktur
  • Bei Verkauf nach 10 Jahren oft steuerfrei

Nachteile:

  • Hohe laufende Steuerbelastung bei steigenden Mieten
  • Kaum Gestaltungsmöglichkeiten
  • Eingeschränkte Flexibilität bei Wachstum
  • Je nach Höhe hohe Steuerbelastung für Ihre Erben

Über Gesellschaft halten

Hier wird es spannend. Und komplexer.

Möglichkeiten sind zum Beispiel:

  • vermögensverwaltende GmbH
  • Holding-Strukturen
  • Kombinationen mit operativen Unternehmen

Vorteile:

  • planbare Steuerbelastung
  • bessere Steuerung von Gewinnen
  • mehr Optionen für Wachstum, Reinvestitionen, Nachfolgeplanungen, Erbschaftsverteilungen nach Ihren Wünschen

Nachteile:

  • falsche Struktur kann teuer werden oder für Sie sogar negative Auswirkungen auf Ihr Leben oder Ihren Alltag haben (Stichwörter: Entnahmen, Auslandsgesellschaften etc.)
  • Sie müssen sich mit dem Steuerrecht mehr auseinandersetzen, da auf Sie zusätzliche Steuern hinzukommen können (Stichwort: Gewerbesteuer)

Genau hier entstehen in der Praxis die größten Fehler.

Viele Unternehmer bauen Strukturen, ohne das Ziel klar zu definieren, Ihre Lebenssituation (auch für die Zukunft) zu bedenken oder zwängen sich in ein Konstrukt ohne die notwendige Flexibilität für veränderte Lebenssituationen. Und stehen später vor einer finanziellen Belastung durch Steuern oder Umstrukturierungen, die sie so nicht erwartet haben.

Mieterträge verstehen: Was bleibt wirklich übrig?

Ein klassischer Denkfehler: Ich habe 100.000 Euro Mieteinnahmen, also verdiene ich 100.000 Euro.

Das stimmt so nicht.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen:

  • Einnahmen
  • steuerlichem Gewinn
  • tatsächlichem Cashflow

Beispiel:

  • Mieteinnahmen: 100.000 Euro
  • Kosten: 30.000 Euro
  • Abschreibung: 25.000 Euro

Steuerlicher Gewinn: 45.000 Euro
Cashflow: deutlich höher

Das bedeutet: Steuerlich und wirtschaftlich sind zwei verschiedene Ebenen. Und genau hier entstehen Gestaltungsmöglichkeiten.

Der größte Hebel: Abschreibung richtig nutzen

Die Abschreibung ist einer der wichtigsten Faktoren und gleichzeitig einer der meist unterschätzten.

Was viele falsch machen: Sie kaufen eine Immobilie, übernehmen einfach den Kaufpreis und schreiben pauschal ab. Damit verschenken Sie Potenzial.

Was wirklich entscheidend ist:

  • Aufteilung von Grundstück und Gebäude
  • Baujahr und Abschreibungssatz
  • Nutzung von Sonderabschreibungen

Gerade bei Neubau oder bestimmten Fördermodellen kann das einen massiven Unterschied machen. Die Abschreibung beeinflusst direkt Ihre Steuerlast über Jahre hinweg und damit auch Ihre Rendite.

Sanierung: Hier passieren teure Fehler im Zuge der Vermietung

Das ist ein kritischer Punkt. Viele Investoren denken: “Ich saniere und setze die Kosten einfach ab.” Das ist allerdings oft falsch.

Der entscheidende Unterschied

  • Erhaltungsaufwand = sofort steuerlich absetzbar
  • Herstellungskosten = müssen über Jahre abgeschrieben werden

Das Problem in der Praxis

Wenn Sie kurz nach dem Kauf zu viel investieren, kann folgendes passieren:

  • Die Kosten gelten als anschaffungsnahe Herstellungskosten
  • Sie dürfen sie nicht sofort abziehen
  • Ihre Steuerersparnis verschiebt sich über Jahre

Das kann schnell sechsstellige Auswirkungen haben.

Finanzierung: Der unterschätzte Faktor

Viele Unternehmer schauen nur auf den Zinssatz. Steuerlich relevant ist aber etwas anderes: Nur die Zinsen sind absetzbar. Nicht die Tilgung.

Was das bedeutet

  • Ihre Liquidität wird durch die Tilgung belastet
  • Steuerlich bringt sie Ihnen nichts

Das führt oft zu einem Missverständnis: Ich zahle viel, aber spare wenig Steuern.

Komplex wird es bei gemischter Nutzung

Wenn Sie eine Immobilie teilweise selbst nutzen und teilweise vermieten:

  • müssen Kosten sauber zugeordnet werden
  • Fehler dabei führen regelmäßig zu Problemen bei Betriebsprüfungen.

Was bedeutet gemischte Nutzung konkret?

Sie nutzen einen Teil der Immobilie selbst oder betrieblich und vermieten den anderen Teil. Typische Beispiele sind:

  • Sie wohnen im Erdgeschoss und vermieten die oberen Einheiten
  • Sie nutzen einen Teil als Büro und vermieten den Rest
  • Sie haben eine Kombination aus privater und gewerblicher Nutzung

In solchen Fällen müssen Sie jede Ausgabe sauber aufteilen.

Das betrifft vor allem:

  • Finanzierungskosten
  • Abschreibungen
  • laufende Kosten wie Instandhaltung, Versicherung oder Energie

Die Aufteilung erfolgt in der Regel nach Fläche. Entscheidend ist, welcher Anteil der Immobilie vermietet und welcher selbst genutzt wird.

Wenn Sie das sauber machen, ist die Situation steuerlich gut beherrschbar. Wenn nicht, entstehen schnell Probleme.

Typischer Fehler in der Praxis:

Kosten werden zu großzügig der Vermietung zugeordnet. Oder gar nicht sauber getrennt.

Das fällt oft erst in der Betriebsprüfung auf.

Die Folgen können erheblich sein:

  • Werbungskosten werden nachträglich gekürzt
  • bereits anerkannte Verluste werden gestrichen
  • Steuern werden nachgefordert
  • zusätzlich kommen Zinsen und in manchen Fällen auch Strafzuschläge hinzu

Gerade bei größeren Objekten oder über mehrere Jahre kann das schnell fünfstellige oder sogar sechsstellige Beträge ausmachen.

Mein klarer Rat aus der Praxis: Trennen Sie die Nutzung von Anfang an sauber. Dokumentieren Sie die Flächen. Und stimmen Sie die Struktur frühzeitig ab.

Das ist ein Punkt, der Ihnen später sehr viel Geld sparen oder kosten kann.

Umsatzsteuer: Ein Thema, das viele ignorieren

Bei der Umsatzsteuer geht es nicht um ein Detail. Es geht um die Frage, ob Sie Ihre Vermietung als umsatzsteuerfrei behandeln oder bewusst zur Umsatzsteuer optieren.

Das betrifft nicht nur private Vermieter. Auch Unternehmen, Immobiliengesellschaften und GmbHs stehen vor genau dieser Entscheidung. Das klingt technisch. Hat aber direkte Auswirkungen auf Ihr Investment.

Wenn Sie umsatzsteuerfrei vermieten, stellen Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung. Sie können dafür aber auch keine Vorsteuer aus Bau, Kauf oder Sanierung ziehen.

Wenn Sie zur Umsatzsteuer optieren, können Sie sich die Vorsteuer zurückholen. Das kann bei größeren Investitionen schnell hohe Beträge ausmachen. Gleichzeitig binden Sie sich an bestimmte Voraussetzungen und müssen die Umsatzsteuer über Jahre sauber durchziehen.

Fehler entstehen oft, wenn diese Entscheidung zu spät oder ohne Gesamtstrategie getroffen wird.

Die Folge: Sie verschenken Vorsteuer oder geraten in nachträgliche Korrekturen, die teuer werden können.

Deshalb gehört die Umsatzsteuer nicht ans Ende der Planung. Sie ist Teil der Grundentscheidung, wie Sie Ihre Immobilie strukturieren.

Die entscheidende Frage

Bleiben Sie umsatzsteuerfrei oder optieren Sie zur Umsatzsteuer?

Warum das wichtig ist? Wenn Sie optieren:

  • können Sie Vorsteuer ziehen
  • haben aber auch Verpflichtungen

Wann lohnt sich die Option zur Umsatzsteuer und wann nicht?

Die Entscheidung hängt immer von zwei Faktoren ab:

  • Wer ist Ihr Mieter?
  • Wie hoch ist Ihre Investition?

Die Option lohnt sich in der Regel, wenn: Sie an Unternehmen vermieten, die selbst vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Beispiel:

Sie bauen ein Bürogebäude für 2 Millionen Euro und vermieten es an ein Unternehmen.

Wenn Sie zur Umsatzsteuer optieren:

  • holen Sie sich die Vorsteuer aus Baukosten zurück
  • das kann schnell mehrere hunderttausend Euro ausmachen

Das Unternehmen zahlt die Umsatzsteuer zwar mit, kann sie aber selbst wieder abziehen.

Für beide Seiten entsteht kein Nachteil.

Die Option ist nicht möglich, wenn Sie an Privatpersonen vermieten

Das ist ein entscheidender Punkt: Sie können die Umsatzsteuer-Option rechtlich nur ausüben, wenn Sie an einen anderen Unternehmer vermieten und dieser die Fläche für sein Unternehmen nutzt. Vermieten Sie an Privatpersonen, bleibt die Vermietung zwingend umsatzsteuerfrei.

Beispiel:

Sie vermieten Wohnungen an Privatmieter.

In diesem Fall können Sie keine Umsatzsteuer auf die Miete erheben, auch wenn Sie es wirtschaftlich für sinnvoll halten würden. Gleichzeitig bedeutet das:

  • Sie erhalten keine Vorsteuer aus Bau, Kauf oder Sanierung zurück
  • Ihre Investition wird um den gesetzlichen Umsatzsteueranteil teurer

Das Problem entsteht häufig in gemischten oder sich verändernden Strukturen.

Wenn Sie ursprünglich an einen Unternehmer mit Umsatzsteuer vermieten und später an Privatpersonen, kann es zu Vorsteuerkorrekturen kommen.

Das bedeutet konkret:

  • Sie müssen bereits erhaltene Vorsteuer anteilig zurückzahlen
  • diese Korrektur läuft über mehrere Jahre
  • die Rückzahlung belastet Ihre Liquidität

Gerade bei größeren Investitionen kann das schnell hohe fünfstellige oder sechsstellige Beträge ausmachen.

Mein klarer Rat aus der Praxis:

Prüfen Sie vor der Investition genau, wer Ihr langfristiger Mieter ist. Die Umsatzsteuer ist kein Detail, das Sie später anpassen können, sondern eine Grundsatzentscheidung mit langfristigen Folgen.

Kritischer Fall: Gemischte Nutzung bei der Umsatzsteuer

Hier geht es nicht um ein Entweder oder. Hier müssen Sie sauber trennen.

Beispiel:

  • ein Teil Gewerbe mit umsatzsteuerpflichtiger Vermietung
  • ein Teil Wohnungen mit zwingend steuerfreier Vermietung

Wichtig ist: Die Option zur Umsatzsteuer können Sie nur für den gewerblichen Teil ausüben, also nur dort, wo Sie an einen Unternehmer vermieten, der die Fläche für sein Unternehmen nutzt. Der Wohnteil bleibt immer steuerfrei.

Das hat direkte Folgen für Ihre Vorsteuer:

  • Vorsteuer aus Bau, Kauf und Sanierung müssen Sie aufteilen
  • nur der gewerbliche, steuerpflichtige Teil berechtigt zum Vorsteuerabzug
  • der Wohnteil ist vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen

Damit das funktioniert, brauchen Sie eine saubere Struktur in der Praxis:

  • klare Flächenaufteilung
  • getrennte Kostenzuordnung
  • getrennte Mietverträge

Typischer Fehler:

Alles wird „in einen Topf geworfen“ und pauschal aufgeteilt. Das wird in der Betriebsprüfung fast immer hinterfragt.

Die Folgen sind konkret:

  • Vorsteuer wird anteilig gestrichen
  • bereits gezogene Vorsteuer muss zurückgezahlt werden
  • zusätzlich können Zinsen anfallen

Ein weiterer Punkt, der oft unterschätzt wird:

Wenn sich die Nutzung innerhalb der nächsten Jahre ändert, greift die sogenannte Vorsteuerberichtigung.

Das bedeutet:

  • Sie müssen den Vorsteuerabzug über mehrere Jahre hinweg anpassen
  • bei Wechsel von gewerblicher zu privater Nutzung zahlen Sie Vorsteuer zurück

Gerade bei größeren Objekten kann das schnell hohe Beträge ausmachen.

Mein Rat aus der Praxis:

Planen Sie gemischte Nutzung von Anfang an sauber. Legen Sie fest, welche Flächen wie genutzt werden und wie sich das langfristig entwickeln soll. Die Umsatzsteuer folgt dieser Struktur. Wenn die Struktur nicht sauber ist, wird es später teuer.

Spezialfälle, die den Unterschied machen

In diesem Bereich zeigt sich sehr schnell, ob eine Struktur nur auf dem Papier funktioniert oder auch in der Praxis trägt. Viele dieser Fälle wirken auf den ersten Blick einfach. In der Umsetzung sind sie jedoch fehleranfällig und werden von Finanzämtern besonders genau geprüft. Genau hier entscheidet sich, ob Ihre Planung sauber durchdacht ist oder ob sich später Risiken und unnötige Kosten ergeben.

Vermietung an Angehörige

  • muss fremdüblich sein
  • sonst wird steuerlich gekürzt

Ferienvermietung

  • andere steuerliche Bewertung
  • höhere Anforderungen

Leerstand

  • nur unproblematisch, wenn Vermietungsabsicht klar ist

Zusatzleistungen

Zum Beispiel:

  • Möblierung
  • Strom
  • Serviceleistungen

Diese Zusatzleistungen werden steuerlich häufig anders behandelt als die reine Miete, weil sie nicht automatisch unter die steuerfreie Vermietung fallen, sondern als eigenständige Leistungen gelten können.

Das bedeutet für Sie in der Praxis: Je nach Ausgestaltung kann auf einzelne Bestandteile Umsatzsteuer anfallen, während die Miete selbst steuerfrei bleibt. Wenn Sie diese Leistungen nicht sauber trennen und korrekt einordnen, riskieren Sie falsche Abrechnungen, Nachforderungen und aufwendige Korrekturen. Deshalb sollten Sie früh festlegen, welche Leistungen Sie anbieten, wie diese vertraglich geregelt sind und wie sie steuerlich behandelt werden, damit es später keine Überraschungen gibt.

Der größte Fehler: Nur auf heute schauen

Viele Entscheidungen wirken heute sinnvoll, weil sie im Moment Steuern sparen, schnell umsetzbar sind oder sich auf den ersten Blick einfach anfühlen. Das Problem zeigt sich oft erst Jahre später. Dann ändern sich Ihre Lebenssituation, Ihre Familienverhältnisse, Ihre Verkaufspläne oder die Nutzung der Immobilie.

Genau in diesen Momenten wird sichtbar, ob die Struktur wirklich durchdacht war. Was heute wie eine saubere Lösung aussieht, kann später zu hoher Steuerbelastung, teuren Umstrukturierungen, blockierten Verkäufen oder unnötig komplizierten Erbfolgen führen.

Typische Beispiele

  • Immobilie falsch in eine Struktur eingebracht
  • Verkauf wird plötzlich steuerpflichtig
  • Nachfolge nicht bedacht
  • Struktur nicht mehr flexibel

Denken Sie immer einen Schritt weiter

Eine gute Immobilienstruktur beantwortet nicht nur:

Wie spare ich heute Steuern?

Sondern auch:

  • Wie verkaufe ich später?
  • Wie vererbe ich einfach?
  • Wie bleibe ich flexibel?
  • Wie vermeide ich spätere Steuerbelastungen?

Fazit: Es geht nicht um Tricks, sondern um Struktur

Die meisten Fehler entstehen durch fehlendes Wissen und damit durch falsche Entscheidungen am Anfang. In der Praxis sehe ich häufig, dass Strukturen zu schnell gewählt werden, weil sie kurzfristig Steuern sparen oder einfach umzusetzen sind. Was dabei fehlt, ist der Blick auf die nächsten Jahre und auf mögliche Veränderungen.

Wenn Sie Immobilien besitzen oder aufbauen wollen, sollten Sie sich deshalb früh eine zentrale Frage stellen: Passt meine Struktur zu meinem Leben und zu meinen Zielen? Dazu gehört nicht nur die aktuelle Situation, sondern auch Themen wie Wachstum, Verkauf, Nachfolge und Vermögensübertragung.

Es geht nicht um die maximale Steuerersparnis im Einzelfall. Es geht um eine Lösung, die langfristig funktioniert, flexibel bleibt und Ihnen keine Probleme macht, wenn sich Ihre Situation verändert.

Ich hoffe, ich  konnte Ihnen damit einen Überblick der Steuertipps bei Mieterträgen & Wertsteigerungen für Immobilien geben. Sie haben noch weitere Fragen? Sie können unsere Kanzlei jederzeit per Telefon (+49 40 44 33 11), per E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über das Kontaktformular (hier klicken!) kontaktieren.

Herzlichst
Thomas Breit

Bleiben Sie informiert

Melden Sie sich für unseren Newsletter an und erhalten Sie exklusive Steuerexpertise und aktuelle Änderungen direkt in Ihr Postfach.

Weitere Artikel

Hanseatische Kaufmannsehre bei Thomas Breit Symbolbild

Hanseatische Kaufmannsehre statt schneller Steuertricks

Hanseatische Kaufmannsehre oder schnelle Lösungen Ich beobachte in letzter Zeit eine Entwicklung, die mich nachdenklich macht. Steuer Apps liefern Ergebnisse in wenigen Minuten und kurze Videos versprechen vermeintliche Steuertricks in

Ihre Vorteile bei der Thomas Breit Steuerberatung

Mit der Thomas Breit Steuerberatung erhalten Sie rechtsverbindliche Finanzamtauskünfte, interdisziplinäre Expertise aus 23 Jahren Erfahrung und maßgeschneiderte, zukunftssichere Steuerkonzepte – rechtssicher gestaltet auf Basis deutscher und europäischer Rechtsformen.

Entscheidungsgrundlage mit rechtsverbindlicher Auskunft

Wir holen für Sie – auf Wunsch oder auf Empfehlung – eine schriftliche und rechtsverbindliche Auskunft beim Finanzamt ein. Mit unserer Unterstützung haben Sie die Gewissheit, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften behandelt werden.

Erfahrung und Expertise

Mit 23 Jahren Erfahrung, einschließlich 17 Jahren als zugelassener Steuerberater und mehr als 3.500 erfolgreichen Fällen, verfüge ich über das Fachwissen, um Ihre individuellen Steuerfragen zu gestalten und Ihre Nachfolgeplanung zu begleiten.

Umfassende Beratung

Durch die Kombination verschiedener Rechtsbereiche wie Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Schuldrecht und mehr erstelle ich maßgeschneiderte Konzepte, die rechtssicher sind und speziell auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sind.

Fokus auf deutsche und europäische Rechtsformen

Ich arbeite ausschließlich mit deutschen und europäischen Rechtsformen, die in Deutschland besteuert werden. Dadurch können wir die steuerlichen Vorteile und Möglichkeiten dieser Rechtsformen optimal nutzen.

Flexibilität und Zukunftssicherheit

Meine Modelle sind flexibel gestaltet und können problemlos an sich ändernde Lebenssituationen in der Zukunft angepasst werden. Sie bieten Ihnen die Gewissheit, dass Ihre steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten langfristig sicher und optimal geregelt sind.

Das sagen Mandanten über uns

Unsere Mandanten schätzen unsere außergewöhnliche Expertise und maßgeschneiderten Lösungen. Überzeugen Sie sich selbst von den Erfahrungen erfolgreicher Unternehmer mit unserer Steuerberatung.

testimonial-soenke-pickenpack

Sönke Pickenpack

Mit Herrn Thomas Breit arbeite ich bereits seit Jahren aus Überzeugung zusammen.

Herr Breit zeichnet sich u.a. durch ein vollumfassendes Wissen in Sachen Steuergesetze aus, sodass ich mich immer bestens beraten fühle. Er ist immer für Fragen ansprechbar, die ich im Zusammenhang mit Steuern habe. Seine Büroorganisation ist sehr innovativ und sehr vorbildlich. Volle Punktzahl!

testimonial-christian-behrens

Christian Behrens

Es gibt nur wenige Steuerkanzleien, die so herausragend und so eindrucksvoll sind.

In meinen Augen ist es unmöglich, jemanden zu finden, der an die Qualität, Leidenschaft und Energie von Thomas und seinem Team herankommt – noch nicht mal ansatzweise. Thomas hat eine seltene und unbeschreibliche Gabe und wir sind überglücklich, ihn gefunden zu haben.

testimonial-stephan-witte

Stephan Witte
Geschäftsführer, Savitor GmbH

Als Geschäftsführer der Savitor GmbH habe ich lange nach einer Lösung für unsere Herausforderungen gesucht und bin über Empfehlung zu Thomas Breit gekommen.

Vom ersten Kontakt an hat Herr Breit einen kompetenten & verbindlichen Eindruck hinterlassen und ist die Aufgabenstellung professionell und sehr schnell angegangen. Das Ergebnis ist genau die Lösung, die wir uns gewünscht haben – Vielen Dank!

testimonial-peter-maurer

Peter Maurer

Herr Breit legt großen Wert auf die optimale Gestaltung bei unkompliziertem Handling im täglichen Gebrauch, sodass er sich weit aus der Masse der „Steuerverwalter“ heraushebt. Die Vorschläge sind bis zum Ende durchdacht bzw. durchsimuliert.

Es gelingt ihm, Konzepte zu realisieren, die Jahre überdauern, da er den Blick über den Tellerrand wagt. Thomas Breit ist als Steuerberater eine klare Empfehlung.

Sie möchten sich beraten lassen? Ich freue mich auf Ihre Anfrage

Ein paar Worte, bevor es losgehen kann

Das Ausfüllen dieses Kontaktformulars ist noch keine Beauftragung. Das Ausfüllen löst die Rücksendung eines pdf-Formulars aus, in dem Sie Ihr Anliegen schildern und einen ersten kurzen Fragebogen ausfüllen, darüber hinaus bekommen Sie darin auch Informationen zu unserer Arbeitsweise und Sie erhalten eine Muster-Honorarvereinbarung.

Unsere Netto-Stundensätze
Thomas Breit 750 €/Std
Steuerberater i.S. § 58 StBerG oder angestellte Rechtsanwälte 650 €/Std
Teammitglieder 550 €/Std

Wir sind eine auf Steuergestaltung und Nachfolgeregelung spezialisierte Steuerberatungskanzlei. Auf diesen Gebieten können wir Sie umfassend und interdisziplinär betreuen und beraten. Werfen Sie gerne auch einen Blick auf unseren Youtube-Kanal: Thomas Breit Steuerberatung

Wir bieten keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. Im Falle einer Zusammenarbeit können wir diese Dienstleistungen jedoch an langjährige, hochqualifizierte und voll digitale Netzwerkpartner vermitteln.