Rechtsform für Freiberufler

Rechtsform für Freiberufler: Einzelunternehmen oder GmbH?

Was ist die bessere Rechtsform für Freiberufler: Die GmbH oder das Einzelunternehmen? Welche Punkte sprechen für und welche gegen die jeweiligen Rechtsformen?

Eines möchte ich Ihnen gleich vorweg verraten: Eine Antwort, die pauschal für alle Unternehmen zutreffend ist, gibt es leider nicht.

Vielmehr kommt es auf Ihre Bedürfnisse an: Möchten Sie Ihren Verwaltungsaufwand so gering wie möglich halten oder ist die Beschränkung der Haftung Ihre erste Priorität? Je nachdem, wie Sie diese und weitere Fragen beantworten, ist eine andere Rechtsform für Sie am besten geeignet.

In diesem Beitrag habe ich für Sie die Rechtsformen “Einzelunternehmen” und “GmbH” vergleichend zusammengefasst.

Dieser Beitrag wurde am 02. November 2022 aktualisiert.

Was sind Freiberufler?

Laut Gesetz (§18 EStG) zählen selbstständige Tätigkeiten in folgenden Bereichen zu den freien Berufen:

  • Wissenschaft
  • Kunst
  • Schriftstellerei
  • Erziehung
  • Unterricht

Konkret bedeutet das: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Architekten, Steuerberater, Heilpraktiker, Journalisten, Übersetzer und ähnliche Berufsgruppen sind steuerrechtliche Freiberufler.

Rechtsform für Freiberufler #1: Das Einzelunternehmen

Anschließend erfahren Sie die Vorteile, welche Sie bei einem Einzelunternehmen genießen, aber auch, wann diese für Sie keinen Sinn macht.

Welche Vorteile bietet ein Einzelunternehmen?

  • Keine Buchführungspflicht: Einzelunternehmer sind nicht dazu verpflichtet, Ihre Unternehmensgewinne nach den Grundsätzen der doppelten Buchhaltung zu erfassen.
  • Umsatzsteuerschuld erst bei Zahlungseingang fällig: Die Umsatzsteuer müssen Sie als Einzelunternehmer erst bei Zahlungseingang zahlen und nicht schon bei Rechnungsstellung, egal wie viel Umsatz Sie machen.
  • Keine Veröffentlichungspflicht: Sie müssen für ein Einzelunternehmen keine Vermögens- bzw. Ertragswerte in Form des Jahresabschlusses elektronisch beim Bundesanzeiger veröffentlichen.
  • Privatentnahmen sind möglich: Als Einzelunternehmer können Sie laufend Geld aus Ihrem Unternehmen auszahlen, ohne das diese Entnahmen besteuert werden müssen.
  • Kein Mindestkapital nötig: Theoretisch können Sie ein Einzelunternehmen bereits mit einem Euro gründen.

Wann macht das Einzelunternehmen keinen Sinn?

  • Schadensrisiko übersteigt die betriebliche Haftpflicht: Wenn das Schadensrisiko zu groß ist und Ihre Versicherung nicht zahlt, sollten Sie sich für eine andere Rechtsform entscheiden. Ansonsten kann es passieren, dass Sie für Schäden mit Ihrem Privatvermögen haften.

Rechtsform für Freiberufler #2: Die GmbH

Wann die GmbH für Sie als Freiberufler Sinn ergibt und wann nicht, das erläutern wir Ihnen anschließend.

Wann kann die GmbH für einen Freiberufler sinnvoll sein?

  • Betriebliche Haftpflicht unzureichend: Wenn Sie als Freiberufler fürchten müssen, dass Ihre betriebliche Haftpflicht einmal nicht ausreichen könnte und Sie mit Ihrem Privatvermögen haften müssen. Diese Befürchtung trifft vor allem: Ingenieure, Architekten, Rechtsanwälte und Steuerberater.
  • Bessere Regelung der Altersvorsorge: Sie möchten Ihre Altersvorsorge besser regeln? Dann wäre die GmbH die optimale Variante für Freiberufler. Sie ermöglicht Ihnen 5 Wege der Altersabsicherung.
  • Besseres Image und höhere Bonität: Durch das Mindestkapital von 25.000 Euro und dem generellen Prestige der GmbH steigt Ihr Ansehen bei Banken und Geschäftspartnern.

Wann ist die GmbH nicht sinnvoll?

  • Keine Lust auf doppelte Buchführung: Wenn Sie sich gegen Buchführungs- bzw. Bilanzierungspflichten sträuben, macht eine Ein-Personen-GmbH für Sie keinen Sinn.
  • Keine Lust auf administrativen Mehraufwand: Eine GmbH bedeutet einen höheren administrativen Aufwand (Geschäftsberichte, Buchführung, Gesellschaftsversammlungen etc.). Wenn Sie den nicht in Kauf nehmen möchten, ist von einer Ein-Personen-GmbH abzuraten.
  • Keine Lust auf Veröffentlichung: Wenn Sie Ihr Betriebsvermögen bzw. die betrieblichen Erträge nicht veröffentlichen wollen, ist die GmbH nicht zu empfehlen.
  • Wenn Sie Privatentnahmen tätigen möchten: Bei einer GmbH können Sie nicht einfach Geld entnehmen oder Ihr Gehalt laufend ändern.
  • Wenn Sie das Kapital nicht aufbringen können: Zur Gründung einer GmbH benötigen Sie ein Mindestkapital von 25.000 Euro.

Weitere hilfreiche Informationen rund um die GmbH finden Sie hier: GmbH im Überblick: Diese 9 Punkte müssen Sie als Unternehmer wissen

Als Rechtsform für Freiberufler ungeeignet: Die UG

Möglicherweise vermissen Sie in meinem Vergleich die Unternehmergesellschaft (=UG)? Diese Rechtsform habe ich bewusst weggelassen, weil sie aufgrund ihres schlechten Images keine gute Alternative für Freiberufler darstellt.

Obwohl die Gründung einer haftungsbeschränkten Gesellschaft mit nur einem Euro Kapital verlockend klingt, hat die UG in der Praxis viele Schwächen:

  • Hoher administrativer Aufwand: Durch die UG haben Sie wie bei der GmbH einen hohen administrativen Aufwand. Sie müssen mit erhöhtem Formalismus (=doppelte Buchhaltung), höheren Steuerberatungsaufwand, eigene Gehaltsabrechnung (= Zusatzkosten für Lohnbuchhalter), etc. rechnen.
  • Höhere steuerliche Gestaltung: Der Steuersatz liegt bei einer Vollausschüttung bei 48 % (Körperschaft- Gewerbe- und Einkomensteuer). Bei einem Einzelunternehmen liegt er höchstens bei 45%. Das heißt: Bei einer UG wird der höchstmögliche Steuersatz bereits bei kleinen Gewinnen getoppt!
  • Schlechte Bonität und schlechtes Image: Das geringe Stammkapital kann die Bonität Ihres Unternehmens beeinflussen. Ihre seriöse Außenwirkung leidet darunter und Banken sowie Vertragspartner stehen ihnen misstrauisch gegenüber.
  • Keine ultimative Haftungsbeschränkung: Die beschränkte Haftung kann durch Finanzamt oder durch Bank-Bürgschaften durchbrochen werden.
  • 25% der Gewinne müssen einbehalten werden: Anders als bei einer GmbH können Sie nicht den gesamten Gewinn auszahlen, sondern müssen mindestens 25% zur Kapitalaufstockung im Unternehmen lassen.

Sie sehen also: Zusätzlich zu den bereits weiter oben erwähnten Schwächen der GmbH haben Sie bei der UG noch weitere Nachteile. Durch das niedrige Stammkapital haben Sie in der Regel ein schlechteres Image und müssen zusätzlich immer einen Teil der Gewinne einbehalten.

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Das hat Ihr Interesse geweckt und Sie wollen ein wenig mehr zu dem Thema hören? Dann brauchen Sie einfach nur auf Play zu klicken, um mein kurzes Erklär-Video zu starten:

Rechtsform für Freiberufler: Einzelunternehmen oder GmbH?

Fazit: GmbH und Einzelunternehmen sind für Freiberufler möglich, die UG bitte nie

Ob eine GmbH oder ein Einzelunternehmen für Sie besser geeignet ist, hängt vor allem von Ihrer Situation ab:

  • Wenn Sie den administrativen Aufwand möglichst gering halten wollen und dafür die fehlende Haftungsbeschränkung in Kauf nehmen, kann als Freiberufler ein Einzelunternehmen sinnvoll sein.
  • Wollen Sie hingegen nicht länger mit Ihrem Privatvermögen haften und gleichzeitig von einer besseren Altersvorsorge profitieren, empfiehlt sich die Gründung einer GmbH.

Von der Gründung einer UG rate ich Ihnen hingegen immer ab, da die Haftung nicht immer beschränkt ist und das Image der Rechtsform nicht mit der GmbH mithalten kann. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesem Beitrag einen kleinen Einblick in die Rechtsformen geben und Ihnen Ihre Entscheidung etwas erleichtern konnte.

Sie haben weitere Fragen zu den Rechtsformen für Freiberufler?

Sollten Sie zu einer dieser Rechtsformen für Freiberufler noch offene Fragen haben oder eine weiterführende Beratung benötigen, so können Sie mich gerne kontaktieren. Ich bin jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), via E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über mein Kontaktformular für Sie erreichbar. Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Gesprächstermin.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

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