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Erbverzicht – Helfen Sie Ihrem verbliebenen Elternteil damit wirklich?

Ist es denn überhaupt ratsam einen Erbverzicht gegenüber dem Vater oder der Mutter auszusprechen? Diese Frage trug vor Kurzem eine meiner Mandantinnen an mich heran. An ihrem Beispiel will ich Ihnen zeigen, warum Sie auf keinen Fall auf Ihr Erbe verzichten sollten:

Ein Beispiel aus dem Leben

Als alleiniges Kind würde meine Mandantin die Hälfte des Vermögens erben. Die andere Hälfte ginge an den hinterbliebenen Vater. Ihre ursprüngliche Intention war es, zu Gunsten Ihres Vaters auf ihren Erbanteil zu verzichten. Auf diese Weise wollte sie ihren Vater unterstützen, in dem Glauben, bei dessen Ableben die gesamte Erbschaft zu erhalten.

Dies trifft allerdings nicht zu. Denn bei der Verteilung des Erbes gilt: Sollte man auf sein Erbe verzichten, rückt ein anderer Pflichtteilsberechtigter nach. In dem Fall meiner Mandantin wäre das ein Cousin gewesen.

Zudem hätte ein Erbverzicht auch steuerliche Nachteile: Der persönliche Freibetrag von 400.000€ von der Mutter gegenüber ihrer Tochter fiele endgültig weg. Dieser Freibetrag scheint bei einem Erbverzicht auch nicht stattdessen beim Vater auf. Er ist einfach unwiederbringlich verloren.

Für eine genauere Erklärung inklusive Skizze können Sie einen Blick in mein Video werfen. Klicken Sie dazu einfach auf Play:

Einmal verzichtet gibt es beim Erben kein Zurück

Selbst wenn das Vermögen des Verstorbenen nicht viel ausmachen würde, bringt ein Erbverzicht dem anderen Elternteil keinerlei Vorteile ein. Stattdessen würde lediglich ein anderer Angehöriger Ihren Anteil erben.

Wichtig: Wenn Sie einmal auf Ihr Erbe verzichtet haben, dann ist diese Entscheidung endgültig und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Mein Rat als Steuerberater ist daher: Verzichten Sie niemals auf Ihren Erbanteil. Damit würden Sie weder Ihrem Elternteil noch sich selbst etwas Gutes tun!

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Erbschaft haben oder Beratung benötigen, können Sie mich gerne via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!) kontaktieren.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

Foto: © Gina Sanders – stock.adobe.com