Niederlassung im Ausland Symbolbild

Expansion ins Ausland: Ist es das Risiko wert?

Sie möchten mit Ihrem Unternehmen neue Märkte erschließen und überlegen deshalb, eine Niederlassung im Ausland zu errichten? Beim Gedanken an das ungenutzte Potential und die damit verbundenen Chancen bekommen Sie leuchtende Augen?

Sie möchten sich aber dennoch nicht Hals über Kopf in ein Abenteuer mit ungewissem Ausgang stürzen?

So geht es vielen Unternehmern vor dem “Sprung” ins Ausland. Sie sehen grenzenlose Möglichkeiten, möchten aber vor der endgültigen Entscheidung dennoch eine fachkundige und kritische Meinung eines Experten.

Hier möchte ich mit diesem Beitrag ansetzen. Sie erhalten einen Überblick über generelle Vor- und Nachteile von Auslands-Niederlassungen. Außerdem räume ich auch mit einem weit verbreiteten Irrglauben auf, nach dem ich in diesem Zusammenhang immer wieder gefragt werde.

Darum finden Unternehmer eine Niederlassung im Ausland verlockend

Mit einer Expansion ins Ausland wird oft ein höherer Bekanntheitsgrad und ein verbessertes Image verbunden. Denn geht ein Unternehmen ins Ausland, wird oft in den Medien darüber berichtet. So können Sie sich in Ihrer Branche einen Namen machen.

Ein noch größerer Vorteile ist aber oft der erleichterte Zugang zu einem ausländischen Markt. Das trifft vor allem auf Niederlassungen im EU-Ausland zu. Denn viele Länder erheben Import-Zölle auf bestimmte Produkte, die Sie mit einer lokalen Niederlassung umgehen können.

Lassen Sie beispielsweise Ihre Produkte direkt in dem Land produzieren, in dem sie verkauft werden sollen, vermeiden Sie Beschränkungen wie Zölle oder Einfuhrbeschränkungen. Sie haben also direkten Zugang zum Markt und viele bürokratische Hindernisse fallen weg.

Doppelbesteuerungsabkommen: Zusätzliche Erleichterung für Auslandsniederlassungen

Haben Sie eine Betriebsstätte im Ausland, profitieren Sie in der Regel auch von Doppelbesteuerungsabkommen (kurz: DBAs).

Damit die Gewinne Ihrer neuen Firma nicht zwei mal besteuert werden (im Ausland wie auch in Deutschland), gibt es zwischen vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen. Diese legen das Besteuerungsrecht der Staaten genau fest, sodass eine Doppelbesteuerung in den meisten Fällen verhindert werden kann.

Lassen Sie mich das Ganze anhand eines Beispiels erklären:

Angenommen der Hauptsitz Ihres Unternehmens ist in Deutschland und Sie haben auch eine Niederlassung in Österreich. In diesem Fall sind die Gewinne Ihres Hauptsitzes in Deutschland und die Gewinne Ihrer Niederlassung in Österreich zu versteuern.

Da es zwischen Deutschland und Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, müssen die österreichischen Gewinne nicht nochmals in Deutschland versteuert werden.

Gäbe es allerdins kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich müssten Sie den Gewinn Ihrer Niederlassung in Österreich und in Deutschland versteuern.

Diese Abkommen machen also eine Niederlassung im Ausland nochmals attraktiver.

Ein weit verbreiteter Irrglaube: Durch Niederlassungen im Ausland kann man Steuern sparen

Die oben genannten Vorteile eines Doppelbesteuerungsabkommens beschränken sich allerdings nur auf Ihre Niederlassung. Auf Ihre Steuerlast in Deutschland hat das keine Auswirkungen.

Lassen Sie mich also gleich vorweg dieses Missverständnis aus der Welt schaffen: Eine Niederlassung im Ausland ist kein Gestaltungsinstrument, um Steuern zu sparen. Sie können Ihre Gewinne und Verluste also nicht beliebig hin und her schieben, um so Ihre Steuerlast zu minimieren.

Wollen Sie aus rein steuerlichen Gründen eine Betriebsstätte im Ausland errichten, begehen Sie einen schweren Fehler.

Denn um eine Steuerminderung voraussagen zu können, müssten Sie die Gesamtsteuerbelastung (sprich: die Steuerbelastung im In- wie auch im Ausland) Ihrer Firma kennen.

Das klingt vielleicht leicht, ist es aber nicht. Dafür bräuchten Sie nämlich einen Steuerberater, welcher für alle 27 EU-Länder zuständig ist.

Außerdem müsste er sich neben den steuerlichen auch mit den juristischen und arbeitsrechtlichen Regelungen jedes Landes auskennen. Denn was bringt Ihnen eine Steuerersparnis, wenn sie sofort durch höhere Lohnkosten aufgefressen wird?

Einen Steuerberater zu finden, der Ihnen verbindliche Rechtsauskünfte für mehrere Länder geben kann, wird allerdings schwer. Deshalb sollten Sie eine Niederlassung im Ausland nie aus rein steuerlichen Gründen eröffnen. Die oben genannten Gründe wie der freie Zugang zu Märkten oder Image-Verbesserungen sollten klar im Vordergrund stehen.

Achtung: Rechtsformwechsel meist notwendig

Im Ausland gibt es oft andere Rechtsformen als in Deutschland. Das bedeutet: Sollte es Ihre Rechtsform im neuen Land nicht geben, müssen Sie eine Unternehmensumwandlung vornehmen.

Allerdings gibt es auch eine Ausnahme zu dieser Regel: Innerhalb der EU können Sie den sogenannten “freien Verwaltungssitz” wählen. Dabei bleibt der juristische Sitz Ihres Unternehmens in Deutschland, während Ihre neue Gesellschaft (mit der deutschen Rechtsform) im Ausland geführt wird.

Übrigens: Dieser Vorteil wird in der Fachsprache auch “Niederlassungsfreiheit” genannt. Weitere Vorteile der EU-Regelungen für Unternehmer finden Sie unter folgendem Link: Angst vor Auslandsgeschäften? Diese EU-Regeln machen es besonders leicht!

Mit diesen 5 Nachteilen haben Sie bei einer Niederlassung im Ausland zu rechnen

In den Köpfen der meisten Geschäftsführer ist eine Expansion ins Ausland mit den Gedanken an unberührte Märkten, hohe Gewinne und neue Chancen verankert. Grundsätzlich ist das auch richtig.

Dennoch setzen Sie Ihr Unternehmen durch die Errichtung einer Niederlassung im Ausland auch gewissen Gefahren und erhöhten Kosten aus. Die 5 größten Nachteile fasse ich Ihnen hier kurz zusammen:

  1. Wegzugsbesteuerung
    Wenn Sie als Unternehmer ins Ausland ziehen, wird der Wert Ihrer Firma festgesetzt. Dieser Wert wird dann fiktiv versteuert, so als würde das Unternehmen verkauft werden. Das Ganze nennt sich dann „Wegzugsbesteuerung”. Bleiben Sie allerdings innerhalb der EU, so kann diese Steuer bis zum tatsächlichen Firmenverkauf aufgeschoben werden. Wie genau das funktioniert und welche Vorzüge die Europäische Union sonst noch mit sich bringt, verrate ich Ihnen in diesem Beitrag: Angst vor Auslandsgeschäften? Diese EU-Regeln machen es besonders leicht!
  2. Höhere Beratungskosten
    Wer mit seiner Firma ins Ausland geht, braucht sowohl in Deutschland als auch im jeweiligen Ausland erfahrene Berater. Diese müssen mit den steuerlichen, juristischen und arbeitsrechtlichen Aspekten der beiden Länder gut vertraut sein.
  3. Höheres Risiko
    Die Verlagerung ins Ausland birgt immer hohe Risiken. Sie müssen das Recht im Ausland wie auch das eigene gut kennen und befolgen, um Gefahren vermeiden zu können.Welche Gefahren bei einer Niederlassung im Ausland anfallen können, habe ich Ihnen in einem eigenen Blogbeitrag zusammengefasst. Klicken Sie dafür einfach auf den folgenden Link: Diese 3 Stolperfallen sollten Sie bei Niederlassungen im Ausland vermeiden
  4. Mehr Formalismus und Bürokratie
    Sollten Sie mit Ihrer Firma ins EU-Ausland gehen, ist es Ihre Pflicht, ein sogenanntes Tax CMS (=ein Kontrollsystem) einzuführen. Bleiben Sie mit Ihrem Unternehmen innerhalb der EU, so müssen Sie zumindest die Anti Tax Avoidance Richtlinie (auch ATAR genannt) befolgen.
  5. Mehr Haftung
    Außerdem steigt mit einer Niederlassung im Ausland auch Ihr Haftungsrisiko. Sie sollten daher die Haftung beider Unternehmen – des deutschen Hauptsitzes sowie der ausländischen Niederlassung – genau voneinander abgrenzen.

Fazit: Niederlassung im Ausland? Ja! Aber nur nach Steuerberater-Analyse

Eine Niederlassung im Ausland kann eine große Wachstumschance für Ihr Unternehmen sein.

Bevor Sie sich allerdings blindlings ins Auslands-Abenteuer stürzen, sollten Sie Ihre Situation von einem Steuerberater analysieren lassen. Denn ob eine Expansion tatsächlich Sinn macht, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Diese Faktoren sind außerdem von Fall zu Fall unterschiedlich.

Ein erfahrener Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, diese Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen und die richtige Entscheidung zu treffen.

Sollte eine Niederlassung im Ausland für Sie sinnvoll sein, so kann der Steuerberater Ihres Vertrauens diese auch vorausschauend planen.

Sollten Sie noch keinen Steuerberater an Ihrer Seite haben und Beratung benötigen, können Sie mich jederzeit in meiner Hamburger Steuerberatungskanzlei besuchen.

Als Unternehmensberater mit Steuerberaterzulassung konnte ich schon vielen Mandanten bei der Niederlassung im Ausland weiterhelfen.

Kontaktieren Sie mich ganz einfach via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!).

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

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