Die Teilwertabschreibung ist ein bilanzielles Verfahren in der Buchführung von Unternehmen. Sie ermöglicht es, den Buchwert von Vermögenswerten anzupassen, wenn deren aktueller Marktwert dauerhaft unter dem aktuellen Buchwert liegt. Dieser aktuelle Marktwert wird im Steuerrecht als Teilwert bezeichnet.
Unternehmen sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen den Teilwert ihrer Vermögenswerte zu überprüfen. Falls dieser dauerhaft unter dem Buchwert liegt, kann eine Teilwertabschreibung vorgenommen werden. Dies dient der realistischen Abbildung des tatsächlichen Marktwerts der Vermögenswerte in der Bilanz. Die Teilwertabschreibung ist beim Anlagevermögen mit größeren Hürden behaftet, beim Umlaufvermögen muss sie ohne Hürden passieren.
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