Verschleierte Sachgründung

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Eine verschleierte Sachgründung liegt dann vor, wenn bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) im ersten Schritt eine Bargründung gemacht wird (z.B. 25.000 Euro für eine GmbH in Deutschland). Wenn danach von diesem Geld ein Sachwert vom Gesellschafter abgekauft wird – z.B. ein Auto – ist faktisch eine Sachgründung passiert, die durch eine Bargründung verschleiert wurde.

Diese Praxis ist rechtswidrig und kann sowohl zivil- als auch steuerrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Was Sie als Unternehmer über eine Sachgründung wissen sollten können Sie in diesem Beitrag nachlesen: Wissen für Unternehmer: Was ist eine GmbH Sachgründung? Gefahr oder Chance?

Wie entsteht eine verschleierte Sachgründung?

Diese entsteht, wenn die Gründer einer Kapitalgesellschaft eine Bareinlage für das Stammkapital leisten, jedoch von diesem Betrag sich selbst einen Sachwert abkaufen. Das können etwa Maschinen, Fahrzeuge, Patente oder Immobilien sein, die in das Gesellschaftsvermögen überführt werden sollen. Damit kassieren der oder die Gründer die Einlage privat zurück.

Damit ist es jedoch keine Bargründung mehr, sondern eine verschleierte Sachgründung mit einer verdeckten Sacheinlage. Das es es auch bereits, wenn es nicht die gesamte Bareinlage, sondern nur ein Teil des Betrags betrifft.

Risiken und rechtliche Folgen

Eine verschleierte Sachgründung birgt erhebliche Risiken und kann zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen:

  • Nachhaftung der Gesellschafter: Ganz egal, ob die verschleierte Sachgründung von vornherein geplant war oder durch Unwissenheit “passiert” ist. Die Gesellschafter können in jedem Fall dafür belangt werden.
  • Nichtigkeit der Einlage: Wird die verschleierte Sachgründung aufgedeckt, kann das Kapital als nicht ordnungsgemäß eingezahlt gelten, was dazu führt, dass die Einlage als unvollständig angesehen wird.
  • Falsche Bilanzen: Wenn die Einlage als nicht vollständig angesehen wird, ist das Stammkapital nicht vollständig eingezahlt. Dies müsste in der Bilanz offen als „ausstehende Einlage“ ausgewiesen sein. Das fehlt aber bei einer verschleierten Sachgründung.

Beispiel für eine verschleierte Sachgründung

Ein Beispiel für eine verschleierte Sachgründung wäre die Gründung einer GmbH, bei der ein Gesellschafter eine Bareinlage von 25.000 Euro erbringt. Tatsächlich ist jedoch geplant, dass von dieser Geldsumme anschließend ein Auto im Wert von 25.000 Euro gekauft wird, das sich im Privatbesitz des Gesellschafters befindet. Er bekommt seine Bareinlage also direkt wieder ausbezahlt.

Indem die Bareinlage deklariert wird, versucht der Gesellschafter, die aufwändigen Bewertungsanforderungen einer Sachgründung zu umgehen. Wird dies aufgedeckt, gelten die 25.000 Euro als nicht vollständig eingezahlt, und der Gesellschafter haftet und hat gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen zu tragen.

So wäre es möglich:

  • Eine Sachgründung inklusive des notwendigen Prozederes.
  • Eine Bargründung und vom Gewinn des Unternehmens den Sachwert kaufen. Nehmen wir an, die GmbH macht 40.000 Euro Gewinn zuzüglich zu 25.000 Euro Stammkapital. Dann darf die GmbH dem Gesellschafter Sachwerte in der Höhe von 40.000 Euro abkaufen.
  • Eine Bargründung und die Sachwerte woanders beziehen (nicht vom Gesellschafter). Dann darf auch das Stammkapital investiert werden.
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