Sie sind schon Geschäftsführer oder Unternehmer und möchten über das Haftungsrisiko der verschiedenen Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, KG, AG) Bescheid wissen? Oder sind Sie gerade dabei ein Unternehmen zu gründen und suchen einen kurzen Leitfaden mit den wichtigsten Informationen zum Thema „Haftungsrisiken eines Unternehmers“?
Das Wichtigste dazu habe ich für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.
Was ist ein Haftungsrisiko?
Sie haften, wenn Sie für eigene oder fremde Fehler (=Schuld) vor dem geltenden Gesetz einstehen müssen. Als Geschäftsführer haften Sie zum Beispiel in einer GmbH für alles, egal wer es verursacht hat. Das ist gar nicht so unüblich, dass man nicht nur für seine eigenen Fehler haftet: So haften z.B. Eltern für ihre Kinder, weil sie deren gesetzliche Vertreter sind. Und in einer GmbH sind Sie (als Geschäftsführer) auch der gesetzlicher Vertreter.
Ich möchte daher im Nachfolgenden für Sie genauer beleuchten, wie die Ausprägung der Haftung eines Geschäftsführers sind:
#1: Die GmbH: Beschränkte Haftung ist kein Freifahrtsschein
Eine GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sobald Sie das Haftkapital (=Stammkapital) in Form von Bargeld oder einer Sacheinbringung eingezahlt haben, ist die Außenhaftung gegenüber Dritten (sowohl vertraglich als auch gesetzlich) grundsätzlich erledigt.
Welche Haftungsrisiken bleiben mir als Geschäftsführer?
Als Geschäftsführer bleiben Ihnen die sog. Durchgriffshaftungen als Haftrisiko. Das heißt, sie haften als Person persönlich für einen entstandenen Schaden, obwohl Ihre GmbH eine Haftungsbeschränkung besitzt.
Dies ist der Fall, bei:
- Insolvenzverschleppung
- Steuerhinterziehung
- Steuerverkürzung
- Bürgschaften gegenüber Banken
- Nicht gerechter Verwendung bzw. Verteilung von liquiden Mitteln in der Krise (§69 – Abgabeordnung):
Dieses Gesetz besagt, dass gesetzliche Vertreter, Vermögensverwalter und Verfügungsberechtigte haften, wenn: „(die) ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig (…) erfüllt oder (…) infolgedessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grundgezahlt werden.“
Quelle: https://dejure.org/gesetze/AO/69.html, 23.03.2018
Mehr zu diesen speziellen Haftungsbedingungen können Sie in einem ausführlichen Beitrag zum Thema GmbH Geschäftsführerhaftung nachlesen.
#2: Die UG: “Mini im Kapitalaufwand, Maxi bei der Haftung”
Eine UG ist eine Mini-GmbH, die ebenso haftungsbeschränkt ist. Sie ist die deutsche Antwort auf die englische Limited. Eine UG können Sie mit nur 1 Euro Haftkapital errichten. Die Außenhaftung ist somit grundsätzlich geregelt.
Welche Haftungsrisiken bleiben mir als Geschäftsführer?
Als Geschäftsführer bleiben Ihnen bei einer UG dieselben Haftungsrisiken wie bei einer GmbH.
#3: Die KG & GmbH & Co.KG: Einer haftet, einer nicht
Die KG wird als Sonderform gehandelt, weil mindestens eine Person als Teilhafter (=Kommanditist, der seine Kommanditeinlage vollständig eingezahlt haben muss) keine Außenhaftung besitzt.
Im Gegensatz dazu haftet mindestens eine andere Person voll mit seinem Privatvermögen (=Vollhafter). Der Vollhafter, in einer KG auch Komplementär genannt, haftet als natürliche Person wie ein Einzelunternehmer.
Sie können die Haftung für den Komplementär beschränken
Ändern Sie den Rechtsstatus Ihrer KG in GmbH & Co.KG um, dann handelt es sich um eine Personengesellschaft, bei der die GmbH als persönlich haftender Gesellschafter auftritt.
Nun haftet die GmbH selbst und nicht mehr der Komplementär. Somit liegt nun neben dem Teilhafter auch eine Haftungsbeschränkung vor, weil die GmbH nach außen nur mit ihrem GmbH-Vermögen haftet.
Haftungsrisiken einer GmbH & Co.KG ähneln der GmbH
Grundsätzlich bleiben bei einer KG dieselben Haftungsrisiken wie bei einer GmbH. Hinzukommen aber noch: Nachschussverpflichtungen (=vertraglich fixierte Haftung des Anlegers für Verluste), wenn das Kapital durch Verlust aufgebraucht wird.
#4: Die Aktiengesellschaft (AG): Maximales Grundkapital, gleiche Haftung
Bei einer AG brauchen Sie ein Mindest-Grundkapital von 50.000 Euro.
Das Haftungsrisiko ist bei der AG wie bei der GmbH geregelt, jedoch kommen noch zusätzlich die Regelungen des Aktiengesetz (=AktG) hinzu.
Welche Haftungsrisiken bleiben mir als Geschäftsführer?
Auch hier müssen Sie mit denselben Haftungsrisiken wie bei einer GmbH rechnen.
Fazit: Eine Detailbetrachtung hilft bei der Rechtsformwahl
Wie Sie sehen, gibt es weitreichende Haftungsrisiken, die Sie als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft zu beachten haben. Egal, ob GmbH, UG, GmbH & Co.KG oder AG – im großen Ganzen unterscheiden sich die unterschiedlichen Rechtsformen in ihren Haftungsrisiken kaum voneinander. Im Detail macht es aber einen Unterschied, welche Rechtsform für Sie und Ihr Unternehmen am besten passt.
UG, KG und AG ähneln in der Rechtsform zwar der GmbH, die Zusatzoptionen geben aber den Ausschlag.
Mir ist bewusst, dass Sie sich nun aufgrund dieses Beitrags noch nicht für eine Rechtsform entscheiden können. Er kann und soll Ihnen aber als Einführung in das Thema dienen und die Unterschiede der Rechtsformen anschaulich erklären.
Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben oder weiterführende Beratung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Klicken Sie dafür auf den beigen Button oder folgen Sie diesem Link: https://www.steuerberatung-breit.de/category/unternehmensumwandlung/
Herzlichst,
Ihr Thomas Breit
Ja, ich möchte mich weiterführend informieren.
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