GmbH-Geschaeftsfuehrerhaftung

GmbH Geschäftsführerhaftung: Ein Leitfaden für Unternehmer

Inhaltsverzeichnis

Als GmbH Geschäftsführer sind Sie für die Geschäfte Ihres Unternehmens verantwortlich. Sind Sie sich auch der Haftungsrisiken bewusst, die mit dieser Position einhergehen? Viele Geschäftsführer kennen nicht einmal die potenziellen Gefahren, die mit der so genannten GmbH Geschäftsführerhaftung verbunden sind.

Damit Sie sich nicht erst mit der GmbH Geschäftsführerhaftung beschäftigen, wenn Sie bereits mit den rechtlichen Konsequenzen konfrontiert sind, habe ich diesen Beitrag für Sie verfasst.

In den folgenden Abschnitten werde ich Ihnen nicht nur erklären, was die GmbH Geschäftsführerhaftung ist und wann sie eintritt, sondern auch konkrete Praxisbeispiele vorstellen.

So erhalten Sie nicht nur theoretisches Grundlagenwissen, sondern können sich anhand praxisnaher Beispiele mit den Herausforderungen der Geschäftsführerhaftung vertraut machen.

Klicken Sie einfach auf die entsprechenden Links, um zu den für Sie interessanten Abschnitten zu gelangen und Ihr Wissen praxisorientiert zu vertiefen.

Dieser Beitrag wurde am 12.2.2024 aktualisiert.

Was ist die GmbH Geschäftsführerhaftung?

Die GmbH Geschäftsführerhaftung tritt in Kraft, wenn Sie als Geschäftsführer Ihre rechtlichen Verpflichtungen verletzen. In der Position des Geschäftsführers tragen Sie die Verantwortung für Ihre Entscheidungen und Handlungen, die rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Auch wenn die Haftungsbeschränkung normalerweise Ihr Privatvermögen schützt, wird Sie in vielen Fällen durch die sogenannte Durchgriffshaftung aufgehoben.

Durchgriffshaftung bedeutet, dass bei bestimmten Vergehen die persönliche Haftung des Geschäftsführers weit über die eigentliche Unternehmenshaftung hinausgehen kann. Die Folgen solcher Verstöße können vielfältig sein, von finanziellen Nachzahlungen über den Verlust des Privatvermögens bis hin zu erheblichen Geldbußen oder sogar Gefängnisstrafen, abhängig von der Schwere des Vergehens.

Sprechen wir von der GmbH Geschäftsführerhaftung, müssen wir zwischen der Innenhaftung und der Außenhaftung unterscheiden.

GmbH Geschäftsführerhaftung: Unterschied zwischen Innen- & Außenhaftung

Geschäftsführer einer GmbH können nicht nur gegenüber der Gesellschaft selbst, sondern auch gegenüber Dritten (beispielsweise Vertragspartnern, Behörden oder Arbeitnehmern) haften.

Die Haftung gegenüber der GmbH wird als Innenhaftung bezeichnet. Die Haftung des GmbH Geschäftsführers gegenüber Dritten wird Außenhaftung genannt. Die korrekte Unterscheidung ist dahingehend wichtig, da Innen- und Außenhaftung jeweils andere Voraussetzungen und somit andere Haftungsrisiken nach sich ziehen.

Was genau die GmbH Geschäftsführerhaftung nach außen und die GmbH Geschäftsführerhaftung nach innen ist, werde ich Ihnen in den kommenden Abschnitten erklären.

Wann haften Sie als GmbH Geschäftsführer gegenüber der GmbH? (Innenhaftung)

Wenn von der Innenhaftung gesprochen wird, ist Ihre Verantwortlichkeit als Geschäftsführer gegenüber der GmbH gemeint. Die Innenhaftung wird ausgelöst, wenn Sie Ihre Pflichten innerhalb der GmbH verletzen.

Gesetzliche Grundlage für Ihre Innenhaftung als GmbH Geschäftsführer ist § 43 Abs.1 GmbHG:

„Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.“

Was Sie genau unter „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“ verstehen dürfen? Vereinfacht gesagt:

Als Geschäftsführer sollen Sie sich so verhalten, wie es von einer verantwortungsvollen Führungskraft erwartet wird. Das bedeutet, dass Sie in Ihrer Position angemessene Entscheidungen treffen und verantwortungsbewusst handeln.

Verletzen Sie diese Sorgfaltspflicht, haften Sie der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden (§ 43 (2) GmbHG). Man spricht hier von der so genannten Organhaftung.

Wie Sie als GmbH Geschäftsführer dem Unternehmen einen Schaden zufügen? Es müssen drei Voraussetzungen vorliegen:

  1. Sie müssen eine Pflichtverletzung gegenüber der GmbH begehen.
  2. Diese Pflichtverletzung muss schuldhaft erfolgen, wobei Schuld im Sinne von Vorsatz oder zumindest leichter Fahrlässigkeit vorliegt.
  3. Zusätzlich muss der Schaden an der GmbH durch Ihre Pflichtverletzung verursacht worden sein. Das heißt, es muss ein klarer Zusammenhang zwischen Schaden und Pflichtverletzung gegeben sein.

Anbei liste ich einige Pflichtverstöße auf, die zu einer Schadensersatzpflicht im Rahmen der Innenhaftung führen können.

(Bitte beachten Sie, dass es sich nur um eine beispielhafte Aufzählung handelt und eine konkrete Haftung von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen kann.)

#1 Sie vernachlässigen die Buchführungsplichten und Aufstellungspflichten:

Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie versäumen, die finanzielle Situation der GmbH ordnungsgemäß zu dokumentieren oder Jahresabschlüsse nicht fristgerecht erstellen.

#2 Sie missachten Verbotsgesetze:

Ein konkretes Beispiel könnte sein, wenn Sie als Geschäftsführer trotz ausdrücklicher gesetzlicher Verbote oder behördlicher Auflagen weiterhin Produkte oder Dienstleistungen vertreiben, die illegal sind oder gegen gesetzliche Auflagen verstoßen.

#3 Sie entnehmen Gesellschaftsvermögen für private Zwecke:

Ein Beispiel für die unberechtigte Entnahme von Gesellschaftsvermögen, wäre es, wenn Sie als GmbH Geschäftsführer Gelder aus der Firma entnehmen, um private Schulden zu begleichen.

#4 Sie missachten Ihre Informationspflicht gege­­­nüber den Gesellschaftern:

Die Informationspflicht verletzen Sie, wenn Sie wesentliche Geschäftsinformationen, die für die Gesellschafter von Interesse sind, vorsätzlich zurückhalten oder bewusst unvollständig kommunizieren. Beispielsweise kann das finanzielle Informationen, strategische Entscheidungen, Veränderungen in der Geschäftsführung etc. betreffen.

#5 Sie missachten Insolvenzantragspflichten:

Sie erkennen als GmbH Geschäftsführer frühzeitig Anzeichen für eine ernsthafte finanzielle Krise Ihrer GmbH, wie anhaltende Verluste, Liquiditätsprobleme und ausbleibende Zahlungen? Wenn Sie es trotz dieser deutlichen Warnsignale unterlassen, einen Insolvenzantrag zu stellen, was gesetzlich vorgeschrieben ist, machen Sie sich möglicherweise haftbar.

#6 Sie schließen Geschäfte ab, die nicht dem Unternehmenszweck entsprechen oder hochriskant sind:

Nehmen wir an, Sie sind Geschäftsführer einer Bau-GmbH, deren Hauptgeschäftsfeld der Bau von Wohnhäusern ist. Sie entscheiden sich plötzlich dazu, riskante Finanzspekulationen einzugehen. Diese Spekulationen stehen in keiner Weise im Einklang mit dem Unternehmenszweck und stellen eine erhebliche Abweichung von den regulären Geschäftsaktivitäten dar.

Aber Achtung: Nicht jede Entscheidung macht Sie als GmbH Geschäftsführer automatisch haftbar!

Bei unternehmerischen Entscheidungen genießen Sie als GmbH-Geschäftsführer einen erheblichen Ermessenspielraum. Nicht jeder unternehmerische Schritt oder eventuelle Fehlentscheidung führt zwangsläufig zur persönlichen Haftung.

Vielmehr stehen Sie als Geschäftsführer vor der Herausforderung, den angemessenen Grad der Sorgfalt in Ihren Entscheidungen anzuwenden. Eine persönliche und unbeschränkte Haftung gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG tritt erst ein, wenn Sie fahrlässig handeln und dabei die notwendige Sorgfalt außer Acht lassen. Solange Sie die gebotene Sorgfalt walten lassen und Risiken verantwortungsbewusst einschätzen, bleiben Sie in der Regel vor einer persönlichen Haftung geschützt.

Das möchte ich Ihnen an einem Beispiel veranschaulichen:

Angenommen, ein GmbH-Geschäftsführer steht vor der Entscheidung, einen neuen Produktionsprozess einzuführen, um die Effizienz zu steigern. Nach sorgfältiger Prüfung und Beratung entscheidet er sich für diese Maßnahme. Leider führt die Umstellung zu unerwarteten technischen Problemen, was zu Produktionsausfällen und finanziellen Verlusten führt.

In diesem Fall könnte man argumentieren, dass die Entscheidung des Geschäftsführers, den neuen Produktionsprozess einzuführen, nicht automatisch zu seiner persönlichen Haftung führt.

Solange er vor der Entscheidung die notwendige Sorgfalt angewendet hat, Expertenrat eingeholt und die Risiken vernünftig abgewogen hat, wird die Fehlentscheidung nicht zwangsläufig als Fahrlässigkeit interpretiert, die zu persönlicher Haftung führt. Es unterstreicht die Bedeutung der angemessenen Sorgfalt und Risikobewertung in unternehmerischen Entscheidungen.

Gut zu wissen: Wer haftet bei mehreren Geschäftsführern?

Hat Ihre GmbH mehrere Geschäftsführer, haften sie alle gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass jeder von Ihnen für sämtliche Verbindlichkeiten der GmbH persönlich und unbeschränkt haftet.

Falls also eine Pflichtverletzung vorliegt, sind alle GmbH Geschäftsführer gemeinsam für die daraus resultierenden Schäden verantwortlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die konkrete Pflichtverletzung begangen haben oder Ihr Mitgeschäftsführer.
Bitte beachten Sie aber eines: Die gesamtschuldnerische Haftung bedeutet nicht, dass alle Geschäftsführer den gleichen Beitrag leisten müssen. Im Falle einer Innenhaftung können Geschäftsführer untereinander in Regress nehmen und den Anteil des jeweiligen Mitgeschäftsführers an den entstandenen Schäden geltend machen.

Was das genau bedeutet, erkläre ich an einem Beispiel:

Die M-GmbH hat 3 Geschäftsführer: Herr A, Herr B und Herr C.

Geschäftsführer A, B und C haften gesamtschuldnerisch für einen Schaden von 100.000 Euro, der durch eine Pflichtverletzung verursacht wurde. Das bedeutet, dass die M-GmbH den gesamten Schaden von jedem der Geschäftsführer (A, B und C) fordern kann. Die Geschäftsführer sind untereinander jedoch berechtigt, sich in Regress zu nehmen.

Angenommen die Verantwortlichkeit für den Schaden wird wie folgt aufgeteilt:

  • A trägt 70% der Verantwortung.
  • B trägt 20% der Verantwortung.
  • C trägt 10% der Verantwortung.

In diesem Fall kann die GmbH von jedem Geschäftsführer den gesamten Schaden in Höhe von 100.000 Euro fordern. Jedoch kann A von B und C in Regress genommen werden. B und C können so ihren zu viel gezahlten Anteil an der Schadenssumme zurückfordern.

Wann haften Sie als GmbH Geschäftsführer gegenüber Dritten (Außenhaftung)?

An­ders als bei der In­nen­haf­tung wer­den im Fal­le der Außen­haf­tung Ansprüche auf Scha­den­er­satz nicht ge­gen die GmbH, son­dern un­mit­tel­bar ge­gen de­ren Geschäftsführer gel­tend ge­macht.

Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten tritt nur in speziellen Situationen ein. In den meisten anderen Situationen ist die Außenhaftung nicht unmittelbar gegeben. Dritte müssen sich üblicherweise an die GmbH selbst wenden, da die Geschäftsführer in ihrer Funktion als Organe für die Gesellschaft handeln.

Spezielle Sachverhalte, bei denen Dritte direkt Schadenersatzsprüche gegen GmbH Geschäftsführer geltend machen können, sind:

  1. Steuerrechtliche Haftung:Sie haften als GmbH Geschäftsführer persönlich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Nichterfüllung der Steuerschulden der GmbH.
  2. Haftung gegenüber Sozialversicherungsträgern:Sie haften als GmbH Geschäftsführer persönlich, wenn die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nicht gezahlt werden.
  3. Haftung gegenüber Arbeitnehmern, Vertragspartnern und anderen Personen:Sie haften als GmbH Geschäftsführer persönlich bei Verstößen gegen Schutzgesetze. Beispiel hierfür sind unter anderem: Betrug, Untreue, Insolvenzdelikte etc.

GmbH Geschäftsführerhaftung: Wann verjähren Ansprüche?

Die Verjährung bezeichnet den Zeitraum, in dem Ansprüche gerichtlich durchsetzbar sind. Bezüglich Innen- und Außenhaftung ergeben sich hierbei unterschiedliche Regelungen.

Die Verjährung bei der Innenhaftung:

Bei Ansprüchen, die die GmbH gegenüber dem Geschäftsführer geltend macht, beträgt die Verjährungsfrist nach GmbHG in der Regel fünf Jahre nach BGB maximal 10 Jahre.

Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der GmbH bekannt wurde.

Die Verjährung bei der Außenhaftung:

Für Ansprüche Dritter gegenüber dem Geschäftsführer variieren die Verjährungsfristen je nach Art des Anspruchs.

Zum Beispiel beträgt die Verjährungsfrist im Steuerrecht fünfzehn Jahre bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung. Bei deliktischen Ansprüchen, wie Haftung gegenüber Arbeitnehmern oder Vertragspartnern, gilt üblicherweise eine dreijährige (max. 10-jährige) Verjährungsfrist.

Wichtig: Sie müssen sich aktiv vor der GmbH Geschäftsführerhaftung schützen

Pflichtverletzungen – selbst ohne Vorsatz – stellen eine reale Gefahr für GmbH Geschäftsführer dar. Je nach Vergehen können Ihnen hohe Geldbußen oder sogar Gefängnisstrafen drohen.

Mein Ziel mit diesem Beitrag ist es, Sie über die Risiken eines Geschäftsführers trotz beschränkter Haftung aufzuklären. Wie Sie sehen, wird Ihnen mit dieser Position auch viel Verantwortung übertragen. Die Leitung Ihres Unternehmens fordert daher Gründlichkeit und Vorsicht.

Zum Abschluss habe ich Ihnen noch 4 Beispiele aus der Praxis verfasst. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim weiteren Lesen.

Beispiele aus der Praxis: Die häufigsten Haftungsfälle von GmbH Geschäftsführern

Nach mehr als 20 Jahren als Steuerberater habe ich leider bereits einige Fälle erlebt, in denen die Geschäftsführerhaftung eingetreten ist.

Laut diesen Erfahrungen sind Sie als Geschäftsführer vor allem von vier Gefahren bedroht. Jede dieser Gefahren kann hohe Strafen zur Folge haben.

Aus diesem Grund habe ich für Sie diese vier großen Bedrohungen übersichtlich und mit praktischen Beispielen erklärt. Zusätzlich dazu gebe ich Ihnen umsetzbare Empfehlungen, wie Sie sich vor diesen Gefahren schützen können.

Wenn Sie nicht den umfangreichen Artikel, sondern nur gewisse Punkte lesen möchten, habe ich Ihnen hier Links zu den vier größten Gefahren eingefügt.

Praxisbeispiel #1: Steuerhinterziehung

Was bedeutet Steuerhinterziehung?

Generell wird Steuerhinterziehung in § 370 der Abgabenordnung (kurz: AO) durch folgende Faktoren definiert:

  • Steuern nicht in voller Höhe/ nicht rechtzeitig eingereicht
  • der (Finanz-) Behörde unrichtige/ unvollständige Angaben gegeben
  • die Behörden in Unkenntnis über steuerlich erhebliche Tatsachen gelassen
  • keine Steuerzeichen/keinen Steuerstempler verwendet

(Hier der Link zum Gesetzestext: https://dejure.org/gesetze/AO/370.html)

Dadurch ergeben sich für Sie als GmbH-Geschäftsführer Steuervorteile, die laut Gesetz nicht vorgesehen sind. Zu wenige oder zu hohe Betriebsausgaben fallen der Steuerfahndung schnell auf.

Wie kann es zu Steuerhinterziehung kommen, wenn kein Vorsatz dahinter steht?

Nun kann es oft passieren, dass Steuerhinterziehung in Ihrem Unternehmen vorliegt, ohne dass Sie davon wissen. Wie ist das möglich?

Zunächst sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie als Geschäftsführer auch die Verantwortung für die Taten Ihrer Angestellten übernehmen müssen. Sollte es also intern zu steuerlichen Fehlern kommen, können diese unter Umständen als „versuchte Steuerhinterziehung“ klassifiziert werden. Die Strafe ist dabei die gleiche wie bei einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung.

Dieses „unschuldige“ Beispiel könnte vielleicht auch Sie treffen:

Ein Mitarbeiter kommt von einer Dienstreise zurück und hinterlässt auf seinem Schreibtisch die Rechnungen sämtlicher Ausgaben – private wie auch betriebliche. Ein fleißiger Kollege will Vorarbeit leisten und trägt alle Belege in der Buchhaltung ein. Erst im Nachhinein wird der Irrtum aufgedeckt und die Rückgängigmachung als interner Fehler deklariert.

Das Problem: Der Gesetzgeber geht zunächst immer von versuchter Steuerhinterziehung aus, was einer Steuerhinterziehung gleichkommt.

Welche Gefahren ergeben sich dadurch für Sie als Geschäftsführer?

Ganz gleich ob Sie von gesetzeswidrigen Handlungen wussten oder nicht, Sie haften für begangene Steuerhinterziehung. Daher müssen sie als Geschäftsführer Sorge tragen, dass Ihre Mitarbeiter Ihren Wünschen entsprechend arbeiten.

Das bedeutet für Sie: umfassende Kontrollen (vor allem bei der Buchhaltung!)

Mir ist bewusst, dass dies keine leichte Aufgabe ist, erst recht nicht bei großen Unternehmen. Wie Sie dieser Verpflichtung fast automatisiert nachgehen und somit irrtümliche versuchte Steuerhinterziehung vermeiden können, verrate ich Ihnen am Ende dieses Beitrags.

Vorher noch zu den Konsequenzen, die Ihnen drohen können:

GmbH Geschäftsführerhaftung: Wie hart kann es Sie bei Steuerhinterziehung treffen?

Der Staat geht mit Steuerhinterziehung nicht leichtfertig um. Dementsprechend gestalten sich auch die Strafen, die bei einer Verurteilung auf Sie zukommen können.

Bestenfalls erwartet Sie als Geschäftsführer „nur“ eine Geldstrafe. Diese kann jedoch bis zu 50.000€ betragen. Bei schwerwiegender Hinterziehung droht Ihnen sogar eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten – 10 Jahren. Darüber hinaus wird auch ein Berufsverbot über Sie verhängt. Sie dürfen also nie wieder ein Unternehmen leiten.

Zudem werden Sie persönlich der Abgabenordnung nach (§ 69 AO) für anfällige Säumniszuschläge haftbar gemacht.

(Hier der Link zum Gesetzestext: https://dejure.org/gesetze/AO/69.html)

Wie können Sie sich als Geschäftsführer vor unwissentlicher Strafhinterziehung schützen?

Um einer Geld- oder Freiheitsstrafe bereits präventiv entgegenwirken zu können, empfehle ich Ihnen daher ein Tax Compliance Management System (kurz: Tax CMS).

Was ist ein Tax CMS?

Dabei handelt es sich um ein Kontrollsystem, das steuerliche Prozesse aufführt.

Das heißt für Sie: Tax CMS sorgt für eine regeltreue Einhaltung der Steuergesetze und in weiterer Folge für andere Voraussetzungen gegenüber der Steuerfahndung.

Dieses interne System hält alle Prozesse Ihres Unternehmens fest und entdeckt etwaige Fehler darin. Dadurch wird jede getätigte Handlung aufgelistet und dient als Nachweis Ihrer redlichen Absichten.

Der Gesetzgeber kann demnach bei einem simplen Fehler nicht mehr länger von einer versuchten Steuerhinterziehung ausgehen.

Praxisbeispiel #2: Steuerverkürzung (eine theoretische Gefahr)

Was ist eine Steuerverkürzung?

Die Steuerverkürzung ist in § 378 der Abgabenordnung (AO) festgelegt. Diese bezieht sich auf konkrete Tatbestände, die als Steuerverkürzung eingestuft werden.

Die Feststellung einer Steuerverkürzung erfolgt, wenn aufgrund fehlerhafter Angaben die Steuern entweder

  • nicht rechtzeitig,
  • nicht vollständig oder
  • überhaupt nicht festgesetzt wurden.

Diese Definition verdeutlicht, dass Steuerverkürzung nicht nur auf vorsätzliche Täuschung abzielt, sondern auch durch unbeabsichtigte oder unvollständige Angaben entstehen kann.

So schnell könnte theoretisch eine Steuerverkürzung passieren – ein kleines Beispiel:

Angenommen der Geschäftsführer eines Unternehmens hätte die Steuererklärung (z.B.: Körperschaftsteuer (KSt) oder Gewerbesteuer (GewSt)) für den Steuerberater freizeichnen müssen. Aber der Geschäftsführer fährt auf Urlaub und versäumt somit die Freizeichnung zu tätigen.

Der Steuerberater übermittelt die Unterlagen nicht, da die Übermittlung einer Steuererklärung ohne die erforderliche Freizeichnung durch den Geschäftsführer nicht erlaubt ist. Dadurch wird in unserem Beispiel eine gesetzliche Abgabefrist versäumt. Der Geschäftsführer hat durch seine Untätigkeit eine Steuerverkürzung begangen.

GmbH Geschäftsführerhaftung: Was sind die rechtlichen Konsequenzen einer Steuerverkürzung?

Im Gegensatz zur Steuerhinterziehung sprechen wir bei der Steuerverkürzung „nur“ von einer Ordnungswidrigkeit. Daher kann Ihnen als Geschäftsführer keine Freiheitsstrafe drohen. Nichtsdestotrotz wird auch die Steuerverkürzung bestraft:

Die Geldstrafen können dabei bis zu 50.000€ betragen. Zudem liegt es in der Macht des Finanzamtes, weitere Verfahren gegen Sie als Geschäftsführer einzuleiten.

Gibt es Möglichkeiten eine Steuerverkürzung aufzuheben?

Im Steuerrecht sind „Heilungsmöglichkeiten“ für festgestellte Steuerverkürzungen vorgesehen. Diese Maßnahmen sollen dazu dienen, die festgestellten Verstöße zu beheben und damit die drohenden Konsequenzen abzumildern.

Die Heilungsmöglichkeiten können verschiedene Formen annehmen, darunter:

  • Korrektur und Nachzahlung: Sie können den festgestellten Fehler korrigieren und die zu wenig gezahlten Steuern nachträglich begleichen. Das kann dazu beitragen, finanzielle Sanktionen zu mildern.
  • Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden: Aktive Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden, um Unregelmäßigkeiten zu klären, wird als Heilungsmaßnahme bei einer Steuerverkürzung angeboten. Dies kann die formelle Klärung von Missverständnissen oder Fehlern beinhalten. Aber Achtung: Da bei einer Steuerverkürzung finanzamtsseitig immer (!) von einer versuchten Steuerhinterziehung ausgegangen wird, ist es hier zwingend geboten, nicht eigenmächtig mit den Finanzbehörden in Kontakt zu treten, um den Sachverhalt aufzubereiten bzw. die unrichtige(n) Steuererklärung(en) zu bereinigen (dazu gleich mehr).

Wichtig zu wissen: Steuerverkürzung ist nur ein theoretisches Problem!

In der praktischen Anwendung zeigt sich, dass Steuerverkürzung nur selten als eigenständiges Problem auftritt.

Das Gesetz sieht vor, dass auch der Versuch einer Steuerhinterziehung einer wissentlichen und gewollten Steuerhinterziehung gleichgestellt wird (§ 370 Abs. 2 AO). Die Vorrangstellung des § 370 AO zu § 378 AO führt dazu, dass in der Regel von Steuerhinterziehung ausgegangen wird, da die Steuerverkürzung wie eine versuchte Steuerhinterziehung gesehen wird.

Diese Herangehensweise führt zu einer umstrittenen Konsequenz: Jeder, der einen Fehler begeht und nicht nachweisen kann, dass er nicht versucht hat, Steuern zu hinterziehen, wird automatisch als Steuerhinterzieher betrachtet. Dieser Automatismus beeinträchtigt die Abwehrfunktion von Reue oder sofortiger Richtigstellung, wie es der § 378 AO vorsieht.

Die effektivste Methode zur Beweisführung, dass keine Steuerhinterziehung versucht wurde, ist die Prozessdokumentation und das interne Arbeitsdokument für alle Mitarbeiter im Unternehmen, bekannt als Tax Compliance Management System (Tax CMS).

Praxisbeispiel #3: Bürgschaften gegenüber Banken – betrifft nur Geschäftsführer, die auch Gesellschafter sind

Wichtiger Hinweis: Hier ist anzumerken, dass Bürgschaften in erster Linie reine Gesellschafter bzw. Geschäftsführer, die auch Gesellschafter sind, betreffen. Als „bloßer“ GmbH Geschäftsführer sind Sie nicht verpflichtet, Bürgschaften für die GmbH einzugehen. Eine solche Entscheidung liegt in Ihrer freien Wahl.

Mein Beitrag fokussiert sich grundlegend auf die Gefahren, denen GmbH Geschäftsführer aufgrund ihrer Position zwangsweise ausgesetzt sind. Dennoch möchte ich Ihnen für eine umfassende Darstellung auch das spezifische Risiko einer Bürgschaft beleuchten, selbst wenn Sie nicht zwangsläufig zu den zwingenden Risiken für Sie als GmbH Geschäftsführer zählt.

Was ist eine Bürgschaft?

Eine Bürgschaft definiert sich dadurch, dass jemand für fremde Schulden mit seinem eigenen Geld einsteht.

Ein Beispiel aus dem Alltag: Ein Mitglied Ihrer Familie möchte eine Wohnung kaufen, benötigt allerdings (aufgrund des geringen Einkommens) einen Bürgen für den Kauf. Sollten Sie nun für Ihren Verwandten eine Bürgschaft eingehen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, für ihn einzustehen.

Das bedeutet: Kann Ihr Familienmitglied das nötige Geld für die Rückzahlung nicht aufbringen, müssen Sie die anfallenden Kosten zahlen.

Für Ihr Verständnis ist es wichtig zu wissen, dass sie sich nicht nur für Menschen verbürgen können, sondern auch für eine juristische Person, wie eine GmbH.

Welche Vorteile hat eine Bürgschaft für die GmbH?

Falls es zu finanziellen Engpässen kommen sollte, gehen Gesellschafter bzw. Geschäftsführer, die auch Gesellschafter sind, eine Bürgschaft zur Unterstützung der Firma ein. Auf diese Weise bekommt die GmbH einen weiteren Bankkredit und kann sich im Idealfall wieder erholen.

Ihr Privatvermögen als geschäftsführender Gesellschafter dient somit als Sicherheit für die Bank und kann dadurch Ihre GmbH vor dem Konkurs retten.

Welche Gefahren ergeben sich für Sie als Bürgen?

Sollte sich das Unternehmen nicht mehr wirtschaftlich erholen können, müssen Sie als Bürge für alle anfallenden Schulden mit ihrem eigenen Geld aufkommen.

Sind Sie Geschäftsführer und gleichzeitig Gesellschafter ist die Art der Bürgschaft entscheidend. Es wird zwischen zwei Arten von Bürgschaften unterschieden:

  1. Sollte es sich um eine sogenannte Ausfallbürgschaft handeln (bei Existenzgründern häufig anzutreffen), werden zuallererst die Schulden durch die GmbH eingeholt. Erst danach müssen Sie als Bürge für den restlichen Betrag aufkommen – sollten nicht alle Schulden durch die Firma beglichen worden sein.

Wollen Sie mehr über Ausfallbürgschaften erfahren, können Sie hier einen Blick in meinen Beitrag dazu werfen: GmbH Finanzierung: Die besten Modelle bei der Gründung, Expansion und im Krisenfall

  1. Der weitaus schlimmere Fall für Sie besteht, wenn Sie eine Selbstschuldnerische Bürgschaft (meist bei einem normalen Bankkredit) eingegangen sind. Denn dabei wendet sich die Bank direkt an Sie, um das verlorene Geld zurückerstattet zu bekommen.

Das bedeutet: Sie verlieren im selben Augenblick Ihre Firma, Ihren Job und Ihr gesamtes Privatvermögen. Durch eine Bürgschaft kann somit Ihre gesamte Existenz auf dem Spiel stehen.

Wann macht eine Bürgschaft Sinn?

Eine Bürgschaft ist für Sie von Interesse, wenn Sie Anteile an dem Unternehmen besitzen. Denn als GmbH-Geschäftsführer und Gesellschafter unterstützen Sie dann mit Ihrem privaten Geld Ihre eigene Firma. Im Idealfall können Sie auf diese Weise den Konkurs Ihres Unternehmens verhindern und weiterhin Geschäftsführer bleiben.

Sonderfall: Holding haftet für Tochtergesellschaft

Es gibt noch einen weiteren Sonderfall, der für Sie als Geschäftsführer und Gesellschafter wichtig ist.

Wenn sich ein Holding Unternehmen für Ihre Tochtergesellschaft verbürgt, dient die besagte Holding als Sicherheit für die Bank, nicht der Geschäftsführer persönlich.

Aber Achtung: Der Geschäftsführer muss sich den Eintritt der Mutter-Gesellschaft als Bürgin von den Gesellschaftern genehmigen lassen, ansonsten haften Sie als Geschäftsführer persönlich.

Praxisbeispiel #4: Insolvenzverschleppung

Was ist eine Insolvenzverschleppung?

Eine Insolvenzverschleppung liegt dann vor, wenn Sie länger als 3 Wochen die Insolvenzreife Ihrer GmbH verschweigen. Konkret heißt das: Wenn Sie länger als 3 Wochen keinen Insolvenzantrag stellen, obwohl Sie wissen, dass Ihr Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist.

Gleichzeitig ist es nicht mehr möglich, für Ihr Unternehmen eine begründete positive Fortführungsprognose zu erstellen. Sie wissen also, dass Sie es nicht mehr retten können.

Haben Sie diesen Zustand in Ihrem Unternehmen erreicht, dann müssen Sie innerhalb von 3 Wochen einen Insolvenzantrag stellen. Andernfalls handeln Sie strafbar – im strafrechtlichen und im zivilrechtlichen Sinne. Daran führt also kein Weg vorbei.

Was heißt zahlungsunfähig? Was heißt überschuldet?

Die Insolvenzordnung definiert in §17 und §19, was Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung in Detail vor dem Gesetz bedeuten.

Zahlungsunfähigkeit = Wenn Ihr Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage ist, 90% der in den kommenden 3 Wochen fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Und auf jeden Fall, wenn Sie die Zahlungen schon eingestellt haben.

(Hier finden Sie den Link zum Gesetzestext: https://dejure.org/gesetze/InsO/17.html)

Überschuldung = Wenn das Vermögen Ihres Unternehmens die Summe Ihrer Schulden nicht mehr deckt. Eine Ausnahme besteht, wenn die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend als wahrscheinlich angesehen wird (Stichwort: Fortführungsprognose).

Das heißt: Ist Ihr Unternehmen zwar im Moment überschuldet, Sie erwarten in den nächsten Tagen aber eine Zahlung, die Ihre Überschuldung beendet und Sie haben viele weitere Auftragszusagen für die Zukunft bereits erhalten, dann könnte eine positive Fortführungsprognose bestehen. In diesem Fall müssten Sie keinen Antrag auf Insolvenz stellen. Liegt das nicht vor, dann sind Sie vor dem Gesetz dazu verpflichtet. Sonst liegt eine Insolvenzverschleppung vor.

(Hier finden Sie den Link zum Gesetzestext: https://dejure.org/gesetze/InsO/19.html)

GmbH Geschäftsführerhaftung: Wie hart kann es Sie im Falle einer Insolvenzverschleppung treffen?

Der Staat nimmt diese Art der Wirtschaftsverbrechen sehr ernst. Schließlich „spielen“ Sie nicht nur mit Ihrer eigenen Firma. Eine Insolvenzverschleppung kann auch schwerwiegende Auswirkungen auf andere Betriebe haben.

Hat ein Produktionsbetrieb einen Großauftrag an sie geliefert und Sie können die Ware nicht bezahlen, gefährden Sie weit über Ihr Unternehmen hinaus andere Firmen, andere Arbeitsplätze und damit den Wohlstand und die Sicherheit anderer Menschen.

Daher haften Sie als Geschäftsführer in einem solchen Fall zivilrechtlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Darüber hinaus droht Ihnen ein Berufsverbot. Sie dürfen also nie wieder Geschäftsführer eines Unternehmens werden. Und es drohen Ihnen in schwerwiegenden Fällen sogar bis zu drei Jahren Haft.

Oft treffen diese Regelungen auch ehrliche Geschäftsführer. Denn „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ und das Gesetz bestraft hier auch die Fahrlässigkeit. Die Kriminalstatistik zeigt, dass es im Jahr 2022 ganze 3850 erfasste Fälle von Insolvenzverschleppung gab.

Quelle: polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts (https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2022/PKSTabellen/BundFalltabellen/bundfalltabellen.html?nn=211742)

Ist es die Pflicht eines Geschäftsführers die Insolvenz zu vermeiden?

Falls ich Sie jetzt verunsichert habe: Es ist nicht Ihre Pflicht als Geschäftsführer die Insolvenz zu vermeiden. Der deutsche Staat geht ohnehin davon aus, dass Sie das Unternehmen, das Sie leiten, nicht mit Vorsatz in die Pleite führen.

Aber der deutsche Staat verlangt von Ihnen, dass Sie im Fall der Fälle den Schaden so gering wie möglich halten und Sie daher innerhalb von 3 Wochen, die nahende Insolvenz melden oder bei Überschuldung eine entsprechend positive Fortführungsprognose vorweisen.

(Achtung: Selbst wenn Sie als Geschäftsführer alle diese Schritte korrekt durchgeführt haben, jedoch die Gesellschafter nicht rechtzeitig informiert haben, sind alle Ihre Bemühungen hinfällig. In solch einem Fall haften Sie als Geschäftsführer, da Sie Ihrer Auskunftspflicht gegenüber den Gesellschaftern nicht nachgekommen sind.)

Kommen Sie innerhalb der 3 Wochen Ihrer Meldepflicht nicht nach, geht der Staat davon aus, dass Sie die Situation noch schlimmer gemacht haben. Und daher wird bis auf Ihr Privatvermögen zurückgegriffen, um die Gläubiger zu bedienen. Zudem „interessiert“ sich auch der Staatsanwalt für Sie.

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Sollten Sie nach dem Lesen noch weitere Fragen zur GmbH Geschäftsführerhaftung bzw. andere Fragen zur GmbH haben, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren. Als erfahrener Steuerberater für GmbHs helfe ich Ihnen gerne weiter.  Sie können mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über das Kontaktformular erreichen.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

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