GmbH-Geschaeftsfuehrerhaftung

GmbH Geschäftsführerhaftung: Das sind die 4 größten Gefahren

Wie können Sie sich als Unternehmer vor der GmbH Geschäftsführerhaftung schützen? Von welchen Gefahren sind Sie besonders betroffen und welche Konsequenzen können Ihnen drohen?

Diese oder ähnliche Fragen haben meiner Erfahrung nach leider nur wenige GmbH Geschäftsführer “auf dem Schirm”. Vielen sind die umfangreichen Haftungsrisiken nicht einmal bewusst.

Deshalb möchte ich Ihnen in diesem Beitrag die vier größten Gefahren vorstellen und Ihnen zeigen, wie Sie sich schützen können.

Was ist die GmbH Geschäftsführerhaftung?

Von einer GmbH Geschäftsführerhaftung spricht man dann, wenn ein Geschäftsführer seine rechtlichen Pflichten verletzt. Als Geschäftsführer sind Sie nämlich für Ihre Entscheidungen und Handlungen verantwortlich und können rechtlich belangt werden.

Die Tatsache, dass Ihr Privatvermögen durch die Haftungsbeschränkung eigentlich geschützt ist, spielt dabei keine Rolle. Durch die sogenannte Durchgriffshaftung kann diese Haftungsbeschränkung nämlich bei gewissen Tatbeständen ausgehebelt werden.

Je nach Tatbestand und schwere des Vergehens können Ihnen dann Nachzahlungen, der Verlust Ihres Privatvermögens, hohe Geldbußen oder sogar Gefängnisstrafen drohen.

Das sind die 4 größten Gefahren für GmbH Geschäftsführer

Nach mehr als 20 Jahren als Steuerberater habe ich leider bereits einige Fälle erlebt, wo die Geschäftsführerhaftung schlagend geworden ist.

Laut diesen Erfahrungen sind Sie als Geschäftsführer vor allem von vier Gefahren bedroht. Jede dieser Gefahren kann hohe Strafen oder, im Fall der Bürgschaft, den Verlust Ihres kompletten Privatvermögens zur Folge haben.

Aus diesem Grund habe ich für Sie diese vier großen Bedrohungen übersichtlich und mit praktischen Beispielen erklärt. Zusätzlich dazu gebe ich Ihnen umsetzbare Empfehlungen, wie Sie sich vor diesen Gefahren schützen können.

Wenn Sie nicht den umfangreichen Artikel, sondern nur gewisse Punkte lesen möchten, habe ich Ihnen hier Links zu den vier größten Gefahren eingefügt. Klicken Sie einfach auf einen Link, um zum entsprechenden Abschnitt zu gelangen.

Gefahr 1: Steuerhinterziehung

Was bedeutet Steuerhinterziehung?

Generell wird Steuerhinterziehung in § 370 der Abgabenordnung (kurz: AO) durch folgende Faktoren definiert:

  • Steuern nicht in voller Höhe/ nicht rechtzeitig eingereicht
  • der (Finanz-) Behörde unrichtige/ unvollständige Angaben gegeben
  • die Behörden in Unkenntnis über steuerlich erhebliche Tatsachen gelassen
  • keine Steuerzeichen/ -stempel verwendet wurden

(Hier der Link zum Gesetzestext: https://dejure.org/gesetze/AO/370.html)

Dadurch ergeben sich für Sie als Geschäftsführer Steuervorteile, die laut Gesetz nicht vorgesehen sind. Zu wenige oder zu hohe Betriebsausgaben fallen der Steuerfahndung schnell auf.

Wie kann es zu Steuerhinterziehung kommen, wenn kein Vorsatz dahinter steht?

Nun kann es oft passieren, dass Steuerhinterziehung in Ihrem Unternehmen vorliegt, ohne dass Sie davon wissen. Wie ist das möglich?

Zunächst sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie als Geschäftsführer auch die Verantwortung für die Taten Ihrer Angestellten übernehmen müssen. Sollte es also intern zu steuerlichen Fehlern kommen, können diese unter Umständen als „versuchte Steuerhinterziehung“ klassifiziert werden. Die Strafe ist dabei die gleiche wie bei einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung.

Dieses „unschuldige“ Beispiel könnte vielleicht auch Sie treffen:

Ein Mitarbeiter kommt von einer Dienstreise zurück und hinterlässt auf seinem Schreibtisch die Rechnungen sämtlicher Ausgaben – private wie auch betriebliche. Ein fleißiger Kollege will Vorarbeit leisten und trägt alle Belege in der Buchhaltung ein. Erst im Nachhinein wird der Irrtum aufgedeckt und die Rückgängigmachung als interner Fehler deklariert.

Das Problem: Der Gesetzgeber geht zunächst immer von versuchter Steuerhinterziehung aus, was einer Steuerhinterziehung gleichkommt.

Welche Gefahren ergeben sich dadurch für Sie als Geschäftsführer?

Ganz gleich ob Sie von gesetzeswidrigen Handlungen wussten oder nicht, Sie haften für begangene Steuerhinterziehung. Daher müssen sie als Geschäftsführer Sorge tragen, dass Ihre Mitarbeiter Ihren Wünschen entsprechend arbeiten.

Das bedeutet für Sie: umfassende Kontrollen (vor allem bei der Buchhaltung!)

Mir ist bewusst, dass dies keine leichte Aufgabe ist, erst recht nicht bei großen Unternehmen. Wie Sie dieser Verpflichtung fast automatisiert nachgehen und somit irrtümliche versuchte Steuerhinterziehung vermeiden können, verrate ich Ihnen am Ende dieses Beitrags.

Vorher noch zu den Konsequenzen, die Ihnen drohen können:

GmbH Geschäftsführerhaftung: Wie hart kann es Sie bei Steuerhinterziehung treffen?

Der Staat geht mit Steuerhinterziehung nicht leichtfertig um. Dementsprechend gestalten sich auch die Strafen, die bei einer Verurteilung auf Sie zukommen können.

Bestenfalls erwartet Sie als Geschäftsführer „nur“ eine Geldstrafe. Diese kann jedoch bis zu 50.000€ betragen. Bei schwerwiegender Hinterziehung droht Ihnen sogar eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten – 10 Jahren. Darüber hinaus wird auch ein Berufsverbot über Sie verhängt. Sie dürfen also nie wieder ein Unternehmen leiten.

Zudem werden Sie persönlich der Abgabenordnung nach (§ 69 AO) für anfällige Säumniszuschläge haftbar gemacht.

(Hier der Link zum Gesetzestext: https://dejure.org/gesetze/AO/69.html)

Wie können Sie sich als Geschäftsführer vor unwissentlicher Strafhinterziehung schützen?

Um einer Geld- oder Freiheitsstrafe bereits präventiv entgegenwirken zu können, empfehle ich Ihnen daher ein Tax Compliance Management System (kurz: Tax CMS).

Was ist ein Tax CMS?

Dabei handelt es sich um ein Kontrollsystem, das steuerliche Prozesse aufführt.

Das heißt für Sie: Tax CMS sorgt für eine regeltreue Einhaltung der Steuergesetze und in weiterer Folge für andere Voraussetzungen gegenüber der Steuerfahndung.

Dieses interne System hält alle Prozesse Ihres Unternehmens fest und entdeckt etwaige Fehler darin. Dadurch wird jede getätigte Handlung aufgelistet und dient als Nachweis Ihrer redlichen Absichten.

Der Gesetzgeber kann demnach bei einem simplen Fehler nicht mehr länger von einer versuchten Steuerhinterziehung ausgehen.

Gefahr 2: Steuerverkürzung

Was ist eine Steuerverkürzung?

Von verkürzten Steuern spricht man dann, wenn sie entweder

  • nicht rechtzeitig,
  • nicht komplett oder
  • gar nicht festgesetzt wurden.

Die Grenze zur oben erwähnten Steuerhinterziehung ist dabei hauchdünn. Entscheidend ist, dass die Taten leichtfertig (= fahrlässig), aber nicht vorsätzlich begangen wurden. Sobald eine Tat absichtlich begangen wird, handelt es sich um eine Steuerhinterziehung.

Ist nicht eindeutig, ob es sich um eine leichtfertige oder versätzliche Tat handelt, entscheidet immer das Finanzamt.

(Hier der Link zum Gesetzestext: https://dejure.org/gesetze/AO/378.html)

Wie können Sie Steuern verkürzen, ohne es zu wissen?

Wie bei der Steuerhinterziehung müssen Sie nicht unbedingt selbst Steuern verkürzen, um dafür belangt zu werden. Das Verkürzen der Steuern kann zum Beispiel auch durch einen simplen Fehler in der Buchhaltung passieren. Trotzdem müssen Sie als Geschäftsführer dafür geradestehen.

So schnell kann Steuerverkürzung passieren – ein kleines Beispiel:

Dafür reicht es schon, wenn Ihre Buchhalterin auf Urlaub fährt und davon ausgeht, dass ihr Kollege eine Erklärung beim Finanzamt einreicht. Weil dieser aber keine Erfahrungen damit hat, kennt er die Fristen des Amtes nicht und „vergisst“ die Erklärung einzureichen.

Das Resultat: Die Erklärung bleibt liegen und kommt nicht bei den Behörden an. Der Fehler wird (wenn überhaupt) frühestens bemerkt, wenn die Kollegin wieder aus dem Urlaub zurückkommt. Doch dann ist es bereits zu spät: das Finanzamt geht davon aus, dass Sie Steuern verkürzen.

GmbH Geschäftsführerhaftung: Wie hart wird die Steuerverkürzung bestraft?

Im Gegensatz zur Steuerhinterziehung sprechen wir bei der Steuerverkürzung „nur“ von einer Ordnungswidrigkeit. Daher kann Ihnen als Geschäftsführer keine Freiheitsstrafe drohen. Nichtsdestotrotz wird auch die Steuerverkürzung bestraft:

Die Geldstrafen können dabei bis zu 50.000€ betragen. Zudem liegt es in der Macht des Finanzamtes, weitere Verfahren gegen Sie als Geschäftsführer zu verfolgen.

Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen: Sparen Sie Geld indem Sie die richtigen Vorkehrungen treffen!

Wie können Sie sich vor Steuerverkürzung schützen?

Gelingt es Ihnen als Geschäftsführer die unterlassenen Angaben zu

  • berichtigen,
  • vervollständigen oder
  • nachzuholen,

bevor es noch zu einem Strafverfahren kommt, so wird von einer Geldbuße abgesehen.

Kam es bereits zu Steuerverkürzungen, heißt es für Sie als Geschäftsführer: schnell handeln! Denn sollten Sie die zu Ihren Gunsten verkürzten Steuern innerhalb der Ihnen gesetzten Frist nachzahlen, wird auf eine Geldstrafe verzichtet.

Wichtig ist für Sie daher: Absicherung.

Die sicherste Variante – und auch meine persönliche Empfehlung – ist deshalb wie bei der Steuerhinterziehung: ein Tax CMS.

Gefahr 3: Bürgschaften gegenüber Banken

Was ist eine Bürgschaft?

Eine Bürgschaft definiert sich dadurch, dass jemand für fremde Schulden mit seinem eigenen Geld einsteht.

Ein Beispiel aus dem Alltag: Ein Mitglied Ihrer Familie ist auf Wohnungssuche, benötigt allerdings (aufgrund des geringen Einkommens) einen Bürgen für den Kauf. Sollten Sie nun für Ihren Verwandten eine Bürgschaft eingehen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, für ihn einzustehen.

Das bedeutet: Kann Ihr Familienmitglied das nötige Geld für die Rückzahlung nicht aufbringen, müssen Sie die anfallenden Kosten zahlen.

Aber nicht nur Menschen können sich verbürgen: Auch eine GmbH kann eine Bürgschaft eingehen. Dieser Fall kann eintreten, wenn sich zum Beispiel ein Holding Unternehmen für ihre Tochtergesellschaft verbürgt. Dabei dient allerdings besagte Holding als Sicherheit für die Bank, nicht der Geschäftsführer persönlich.

Welche Vorteile hat eine Bürgschaft für die GmbH?

Sie als GmbH-Geschäftsführer haben natürlich kein Interesse an der Insolvenz Ihres Unternehmens. Falls es daher zu finanziellen Engpässen kommen sollte, gehen viele Geschäftsführer eine Bürgschaft zur Unterstützung der Firma ein. Auf diese Weise bekommt die GmbH einen weiteren Bankkredit und kann sich im Idealfall wieder erholen.

Ihr Privatvermögen dient somit als Sicherheit für die Bank und kann dadurch Ihre GmbH vor dem Konkurs retten.

Welche Gefahren ergeben sich für Sie als Bürgen?

Sollte sich das Unternehmen nicht mehr wirtschaftlich erholen können, müssen Sie als Bürge für alle anfallenden Schulden mit ihrem eigenen Geld aufkommen.

Dabei ist für Sie als Geschäftsführer die Art der Bürgschaft entscheidend. Es wird zwischen zwei Arten von Bürgschaften unterschieden:

  1. Sollte es sich um eine sogenannte Ausfallbürgschaft handeln (bei Existenzgründern häufig anzutreffen), werden zu allererst die Schulden durch die GmbH eingeholt. Erst danach müssen Sie als Bürge für den restlichen Betrag aufkommen – sollten nicht alle Schulden durch die Firma beglichen worden sein.

Wollen Sie mehr über Ausfallbürgschaften erfahren, können Sie hier einen Blick in meinen Beitrag dazu werfen: GmbH Finanzierung: Die besten Modelle bei der Gründung, Expansion und im Krisenfall

  1. Der weitaus schlimmere Fall für Sie besteht, wenn Sie eine Selbstschuldnerische Bürgschaft (meist bei einem normalen Bankkredit) eingegangen sind. Denn dabei wendet sich die Bank direkt an Sie, um das verlorene Geld zurückerstattet zu bekommen.

Das bedeutet für Sie als GmbH-Geschäftsführer: Sie verlieren im selben Augenblick Ihre Firma, Ihren Job und Ihr gesamtes Privatvermögen. Durch eine Bürgschaft kann somit im Rahmen der Geschäftsführerhaftung Ihre gesamte Existenz auf dem Spiel stehen.

Wann macht eine Bürgschaft Sinn?

Eine Bürgschaft ist für Sie von Interesse, wenn Sie Anteile an dem Unternehmen besitzen. Denn als GmbH-Geschäftsführer unterstützen Sie mit Ihrem privaten Geld Ihre eigene Firma. Im Idealfall können Sie auf diese Weise den Konkurs Ihres Unternehmens verhindern und weiterhin Geschäftsführer bleiben.

Falls Sie keine Anteile an der GmbH besitzen, übernimmt meist der Gesellschafter die Pflichten des Bürgen.

Gefahr 4: Insolvenzverschleppung

Was ist eine Insolvenzverschleppung?

Eine Insolvenzverschleppung liegt dann vor, wenn Sie länger als 3 Wochen die Insolvenzreife Ihrer GmbH verschweigen. Konkret heißt das: Wenn Sie länger als 3 Wochen keinen Insolvenzantrag stellen, obwohl Sie wissen, dass Ihr Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist.

Gleichzeitig ist es nicht mehr möglich, für Ihr Unternehmen eine begründete positive Fortführungsprognose zu erstellen. Sie wissen also, dass Sie es nicht mehr retten können.

Haben Sie diesen Zustand in Ihrem Unternehmen erreicht, dann müssen Sie innerhalb von 3 Wochen einen Insolvenzantrag stellen. Andernfalls handeln Sie strafbar – im strafrechtlichen und im zivilrechtlichen Sinne. Daran führt also kein Weg vorbei.

Was heißt zahlungsunfähig? Was heißt überschuldet?

Die Insolvenzordnung definiert in §17 und §19, was Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung in Detail vor dem Gesetz bedeuten.

Zahlungsunfähigkeit = Wenn Ihr Unternehmen nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Sie wird in der Regel angenommen, wenn Sie die Zahlungen eingestellt haben.

(Hier der Link zum Gesetzestext: https://dejure.org/gesetze/InsO/17.html)

Überschuldung = Wenn das Vermögen Ihres Unternehmens die Summe Ihrer Schulden nicht mehr deckt. Eine Ausnahme besteht, wenn die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend als wahrscheinlich angesehen wird (Stichwort: Fortführungsprognose).

Das heißt: Ist Ihr Unternehmen zwar im Moment überschuldet, Sie erwarten in den nächsten Tagen aber eine Zahlung, die Ihre Überschuldung beendet und Sie haben viele weitere Auftragszusagen für die Zukunft bereits erhalten, dann könnte eine positive Fortführungsprognose bestehen. In diesem Fall müssten Sie keinen Antrag auf Insolvenz stellen. Liegt das nicht vor, dann sind Sie vor dem Gesetz dazu verpflichtet. Sonst liegt eine Insolvenzverschleppung vor.

(Hier der Link zum Gesetzestext: https://dejure.org/gesetze/InsO/19.html)

GmbH Geschäftsführerhaftung: Wie hart kann es Sie im Falle einer Insolvenzverschleppung treffen?

Der Staat nimmt diese Art der Wirtschaftsverbrechen sehr ernst. Schließlich „spielen“ Sie nicht nur mit Ihrer eigenen Firma. Eine Insolvenzverschleppung kann auch schwerwiegende Auswirkungen auf andere Betriebe haben.

Hat ein Produktionsbetrieb einen Großauftrag an sie geliefert und Sie können die Ware nicht bezahlen, gefährden Sie weit über Ihr Unternehmen hinaus andere Firmen, andere Arbeitsplätze und damit den Wohlstand und die Sicherheit anderer Menschen.

Daher haften Sie als Geschäftsführer in einem solchen Fall zivilrechtlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Darüber hinaus droht Ihnen ein Berufsverbot. Sie dürfen also nie wieder Geschäftsführer eines Unternehmens werden. Und es drohen Ihnen in schwerwiegenden Fällen sogar bis zu drei Jahren Haft.

Oft treffen diese Regelungen auch ehrliche Geschäftsführer. Denn „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ und das Gesetz bestraft hier auch die Fahrlässigkeit. Die Kriminalstatistik zeigt, dass es im Jahr 2017 ganze 6.437 Fälle von Insolvenzverschleppung gab. Gleichzeitig hatte es in Deutschland mit 20.200 Insolvenzen die wenigsten Firmenpleiten seit 1994 gegeben.

Quellen: polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts ( https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2017/BKATabellen/bkaTabellenFaelle.html?nn=96600) und Presseaussendung von creditreform.de (https://www.creditreform.de/nc/aktuelles/news-list/details/news-detail/insolvenzen-in-deutschland-jahr-2017.html)

Ist es die Pflicht eines Geschäftsführers die Insolvenz zu vermeiden?

Falls ich Sie jetzt verunsichert habe: Es ist nicht Ihre Pflicht als Geschäftsführer die Insolvenz zu vermeiden. Der deutsche Staat geht ohnehin davon aus, dass Sie das Unternehmen, das Sie leiten, nicht mit Vorsatz in die Pleite führen.

Aber der deutsche Staat verlangt von Ihnen, dass Sie im Fall der Fälle den Schaden so gering wie möglich halten und Sie daher innerhalb von 3 Wochen, die nahende Insolvenz melden oder eine entsprechend positive Fortführungsprognose vorweisen.

Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, geht der Staat davon aus, dass Sie die Situation noch schlimmer gemacht haben. Und daher wird bis auf Ihr Privatvermögen zurückgegriffen, um die Gläubiger zu bedienen. Zudem „interessiert“ sich auch der Staatsanwalt für Sie.

Fazit: Sie müssen sich aktiv vor der GmbH Geschäftsführerhaftung schützen

Pflichtversetzungen – selbst ohne Vorsatz – stellen eine reale Gefahr für Geschäftsführer dar. Je nach Vergehen können Ihnen hohe Geldbußen oder sogar Gefängnisstrafen drohen.

Daher liegt es in Ihrem eigenen Interesse, Präventionsmaßnahmen zu setzen. Damit schützen Sie nicht nur Ihre Firma, sondern vor allem auch sich selbst.

Mein Ziel mit diesem Beitrag war es, Sie über die Risiken eines Geschäftsführers trotz beschränkter Haftung aufzuklären. Wie Sie sehen, wird Ihnen mit dieser Position auch viel Verantwortung übertragen. Die Leitung eines Unternehmens fordert daher Gründlichkeit.

Das Tax CMS dient Ihnen dabei als Hilfestellung zur korrekten Einhaltung gesetzlicher Regelungen wie den Steuerabgaben. Ich habe mich selbst seit vielen Jahren auf die Einführung digitaler Tax CMS bei Unternehmen spezialisiert. Falls Sie an den weiteren Vorteilen des Tax CMS oder tiefergehenden Informationen zum Thema interessiert sind, folgen Sie einfach diesem Link: https://www.steuerberatung-breit.de/category/tax-cms/

Sollten Sie sich als Geschäftsführer aktiv schützen wollen oder Fragen zu den Möglichkeiten eines Tax CMS haben, können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!) erreichen.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

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