Kein Unternehmensnachfolger Alternativen

Kein Nachfolger für Ihr Unternehmen? Diese Alternativen haben Sie zum Verkauf

Sie möchten in Pension gehen, Ihre Kinder wollen aber Ihr Unternehmen nicht übernehmen?

In Ihrem Betrieb finden Sie auch niemanden, der Ihre Nachfolge antreten will?

Sie haben es daher mit dem Verkauf Ihres Unternehmens versucht, finden aber keinen Käufer? Möglicherweise haben Sie den richtigen Zeitpunkt zum Verkauf verpasst.

Ihre Firma befindet sich z.B. finanziell nicht mehr auf dem einstigen Höhepunkt, was das Verkaufen erschwert.

Sie müssen jedoch nicht auf Ihrem Unternehmen „sitzen bleiben“ und ewig arbeiten, denn es gibt auch Alternativen zum Firmen-Verkauf. Welche das sind, habe ich für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.

Alternative #1: Die Verschmelzung zur Aufnahme

Die Verschmelzung zur Aufnahme bietet eine mögliche Alternative an. Darunter versteht man die Verbindung von mindestens zwei Unternehmen zu einer rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit.

Achtung: Nicht zu verwechseln mit der Verschmelzung zur Neugründung. Was man darunter versteht, habe ich für Sie in dem Beitrag „GmbH auflösen: Wie gehen Sie bei der Unternehmensauflösung richtig vor?“ zusammengefasst. Klicken Sie bei Interesse einfach auf folgenden Link: https://www.steuerberatung-breit.de/gmbh-aufloesen-wie-gehen-sie-bei-der-unternehmensaufloesung-richtig-vor/

Bei der Verschmelzung zur Aufnahme geht eines der Unternehmen auf das andere über und verliert seine rechtliche Eigenständigkeit.

Das heißt: Firma A überträgt Ihr Vermögen auf Firma B, wobei Firma A dadurch aufgelöst wird.

Firma B wird nun Rechtsnachfolger sämtlicher Rechtsverhältnisse von Firma A. Die Gesellschafter von Firma A erhalten wiederum dafür Anteile vom aufnehmenden Rechtsträger (Firma B).

Nach der Verschmelzung existiert nur noch Firma B. Firma A ist erloschen.

Vorteile

  • Keine Steuern: Bei der Verschmelzung profitieren Sie davon, keine Steuern zahlen zu müssen.
  • Altersabsicherung: Das Unternehmen wurde gelöscht, wird faktisch aber in der anderen Gesellschaft fortgeführt. In der Regel sollten Sie daher Ihre Altersabsicherung im Verschmelzungsvertrag geregelt haben.

Nachteile

  • Bonität des übernehmenden Rechtsträgers: Die Firma mit der Ihr Unternehmen „verschmilzt“, sollte auf gleicher Augenhöhe sein. Ansonsten könnten Sie mit einer Verschlechterung Ihrer wirtschaftlichen Situation konfrontiert sein. Vergessen Sie nicht: Für Ihre Anteile aus der Verschmelzung sollten Sie eine Gewinnbeteiligung erwarten können.
  • Risiko Insolvenzfall: Es besteht immer das Risiko der Insolvenz. Wenn der übernehmende Rechtsträger (Firma B) insolvent geht, dann geht auch Ihre zuvor übertragene Firma sprichwörtlich mit „unter“. Das heißt: Ihre Anteile sind verloren.

Alternative #2: Einen Geschäftsführer anstellen

Theoretisch könnten Sie einen Geschäftsführer für Ihr Unternehmen einstellen, praktisch wird diese Lösung aber nicht sehr oft angewandt. Denn sie regelt die Unternehmensnachfolge nur bedingt.

Vorteile

  • Abgabe der Verantwortung: Der Geschäftsführer leitet die Firma eigenverantwortlich weiter und Sie müssen keine Verantwortung mehr für das Unternehmen tragen.
  • Profit am Gewinn: Obwohl Sie sich zurückgezogen haben, profitieren Sie als übergebender Unternehmer weiterhin von den Gewinnen des Unternehmens in Form von „Rente“.

Nachteile

  • Unmotivierter Geschäftsführer: Da der Geschäftsführer weder am Gewinn noch an den Verlusten des Unternehmens beteiligt ist, könnte er das Unternehmen möglicherweise nicht so motiviert führen.
  • Keine richtige Nachfolge: Da Sie sich bei dieser Alternative nie ganz aus dem Geschäft zurückziehen können, wird die Unternehmensnachfolge nur bedingt geregelt. Sie sollten den Geschäftsführer eher als Entlastung sehen.
  • Teilhabe am Verlust: Genauso wie Sie am Gewinn des Unternehmens beteiligt sind, sind Sie es auch bei Verlusten.

Alternative #3: Die Schenkung

Die Schenkung eines Unternehmens stellt eine weitere Alternative dar. Jedoch wird diese Variante in der Praxis kaum vorkommen, da die Nachteile überwiegen und die Schenkung nur 1 Vorteil bietet: eine schnelle Nachfolgesuche.

Nachteile

  • Kein Geld: Der größte Nachteil liegt wohl darin, dass Sie bei einer Schenkung kein Geld erhalten.
  • Vorschriften zur Schenkungssteuer: Zusätzlich müssen Sie aber die Vorschriften der Schenkungssteuer beachten. Dabei werden drei Steuerklassen unterschieden, die sich nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Schenker richten (§15, ErbStG, Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/BJNR109330974.html, 23.05.2018)

Alternative #4: Den Betrieb einstellen

Mit dieser Alternative ist das Aufgeben des eigenen Unternehmens gemeint.

Aber Achtung: Der Unternehmer muss gegebenenfalls eine Aufgabesteuer bezahlen, weil die Einstellung des Betriebs möglicherweise einen steuerlichen Gewinn bedeuten kann (§16 ErStG, Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/BJNR109330974.html, 23.05.2018).

Die Einstellung des Betriebs bringt unternehmerisch gedacht nur Nachteile

  • Kein Geld: Für die Einstellung Ihres Unternehmens erhalten Sie logischerweise kein Geld.
  • Unternehmer muss dafür zahlen: Der Unternehmer muss sogar noch Geld dafür bezahlen, dass er aufhört. Dies ist ein Problem, das sehr häufig in der Praxis vorkommt.

Ich habe schon einige Mandanten betreut, die deswegen um Lösungsvorschläge baten.

In der Regel gibt es dafür auch 2-3 Lösungsansätze, die dann zu einer „kleinen Steuer“ und zu einer Vergesellschaftung des Vermögens für die Familie führen.

Fazit: Kein klassischer Käufer in Sicht? Denken Sie an eine Verschmelzung

Wie Sie sehen, gibt es mehrere Alternativen zum Verkauf eines Unternehmens. Jedoch eignen sich das Anstellen eines Geschäftsführers, die Schenkung und Einstellung des Betriebs in der Praxis nicht wirklich, da sie je nach Variante fast nur Nachteile mit sich bringen.

Daher sollten Sie eher die Verschmelzung auf Aufnahme in Erwägung ziehen.

Die Verschmelzung kann Ihnen nicht nur einen steuerlichen Vorteil, sondern auch eine geregelte Altersabsicherung bringen.

Für welche Alternative Sie sich auch entscheiden, lassen Sie sich davor eingehend beraten.

Falls Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema oder den übergeordneten Themen der Unternehmensumwandlung und Unternehmensnachfolge haben, können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular kontaktieren.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

Foto: ©Wordley Calvo Stock – fotolia.com

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