Umwandlung KG, OHG in GmbH

Umwandlung einer oHG oder KG in eine GmbH: Was müssen Sie beachten?

Sie denken über eine Umwandlung Ihrer oHG oder KG in eine GmbH nach? Sie wissen aber nicht, ob sich das lohnt oder worauf Sie in Ihrer Situation achten müssen?

Dieser Beitrag wurde am 08. September 2022 aktualisiert.

In welchen Situationen lohnt sich eine Umwandlung in eine GmbH?

Eine Umwandlung in eine GmbH ist eigentlich nur in zwei Situationen sinnvoll. Achtung: Von einer Umwandlung aus rein steuerlichen Gründen rate ich Ihnen immer ab.

Situation 1: Sie möchten ideal für Ihr Alter vorsorgen

Da Sie als Geschäftsführer nach der Umwandlung in eine GmbH ein Angestellter Ihres Unternehmens sind, können Sie einfacher für Ihre Rente vorsorgen. Sie können folgende Möglichkeiten nutzen:

  1. Pensionsfonds: Hier zahlen Sie Geld in einen von Ihnen (je nach Risikobereitschaft) gewählten Fonds ein. Bis zum Renten-Antritt wird Ihr Geld dort angespart und dann ausbezahlt.
  2. Pensionskasse: Bei dieser Variante wird Ihr einbezahltes Geld von einer Pensionskasse verwaltet. Im Unterschied zum Pensionsfonds bietet Ihnen die Pensionskasse keine risikoreichen Anlagemöglichkeiten.
  3. Direktversicherung: Diese Versicherung ist mit einer Lebensversicherung vergleichbar. Sie erhalten eine fixe Verzinsung und die Chance auf eine Überschussbeteiligung.
  4. Pensionszusage: Diese Pension wird direkt mit Ihrem Unternehmen vereinbart und auch von dieser ausbezahlt. Das Unternehmen verpflichtet sich also, Ihnen eine Rente zu zahlen.
  5. Unterstützungskasse: Wie bei der Pensionszusage sichert Ihnen auch hier der Arbeitgeber eine Rente zu. Die Kapitalansparung und Auszahlung wird hier allerdings von einem externen Versorgungsträger übernommen.

Da Sie als Inhaber einer Personengesellschaft nicht in Ihrem Unternehmen angestellt sind, ist die betriebliche Altersvorsorge nicht möglich und viele Unternehmer sind dadurch im Alter nicht ausreichend finanziell abgesichert.

Situation 2: Sie möchten die Haftung jedes Gesellschafters beschränken

Alle Gesellschafter einer oHG haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Dasselbe gilt auch für den Komplementär der KG. Wenn Sie vollhaftender Gesellschafter sind und Ihre Haftung beschränken möchten, bleibt Ihnen nur die Umwandlung in eine GmbH. Denn bei der GmbH haften alle Gesellschafter nur mit dem einbezahltem Kapital und nicht mit dem Privatvermögen.

Aber Achtung: Diese Aussage ist nur teilweise richtig. Denn die Haftungsbeschränkung gilt erst im sechsten Jahr nach der Gründung bzw. Umwandlung.

Bis dahin gilt für Sie eine persönliche Nachhaftung. Sollte Ihre Gesellschaft während dieser Frist in finanzielle Schwierigkeiten geraten, haften Sie wie bei einer  Personengesellschaft.

Achtung: Wandeln Sie Ihre oHG oder KG nie aus steuerlichen Gründen um

In den meisten Fällen streben Sie als Unternehmer eine Umwandlung an, weil Sie sich davon vor allem steuerliche Vorteile erwarten. Das ist bei der Umwandlung einer oHG oder KG aber nicht der Fall. Um das zu erklären, schildere ich Ihnen kurz die Ausgangssituation: Sowohl die oHG als auch die KG sind laut Handelsrecht Personengesellschaften. Von daher werden Sie nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) besteuert.

Für Sie bedeutet das in der Regel einen Steuersatz von 42 oder 45 %. Eine GmbH dagegen ist eine Kapitalgesellschaft. Sie wird nach dem Körperschaftsteuergesetz (KStG) besteuert. Werden die Gewinne bei der GmbH an Sie ausgeschüttet, beträgt der Steuersatz 48 %. Verbleiben die Gewinne in der Gesellschaft müssen Sie Steuern von 30 % bezahlen.

Sie denken sich jetzt wahrscheinlich: Wenn die Gewinne in der Gesellschaft bleiben sollen, spare ich doch mithilfe einer Umwandung mindestens 12 %.

Das ist leider nicht ganz richtig. Denn auch bei Personengesellschaften gibt es mit der Thesaurierungsbegünstigung einen Weg, wie Sie den Steuersatz auf einbehaltene Gewinne reduzieren können. Dieser Steuersatz beträgt in diesem Fall sogar nur 28,25 % und ist damit niedriger als die 30 % bei der GmbH.

Sie sehen: Aus rein steuerlichen Gründen sind Sie mit einer oHG oder einer KG immer besser beraten.

Was müssen Sie vor der Umwandlung einer KG oder oHG beachten?

Kommen Sie zum Entschluss, dass die Umwandlung für Sie mehr Vor- als Nachteile birgt, dann müssen Sie konzeptionelle Überlegungen für Ihr Vorhaben anstellen.

Dafür möchte ich Ihnen hier sieben unverzichtbare Fragen in die Hand geben:

  1. Wollen Sie die Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz oder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch durchführen?
  2.  Planen Sie eine Einzelrechtsnachfolge oder eine Gesamtrechtsnachfolge?
  3.  Wollen Sie die Steuerneutralität nutzen oder die Umwandlung besteuern lassen? Das kann nämlich Sinn machen, wenn Sie noch nicht genutzte Verlustvorträge in der Umwandlung nutzen möchten.
  4.  Wie gestalten Sie die künftige Erbregelung? Bei einer Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft gilt nicht mehr die Erbfolgeregelung aus dem Gesellschaftsvertrag der oHG.
  5.  Wie verfahren Sie mit den bestehenden Mitarbeitern? Diese sind laut §613a BGB geschützt. Mehr Informationen zu diesem Thema können Sie in diesem Blogbeitrag nachlesen: Wissen für Unternehmer: Müssen Sie bei der Betriebsübernahme alle Mitarbeiter übernehmen?
  6.  Die Steuerverpflichtungen gehen auf die neue Gesellschaft über. Haben Sie Ihre Zahlungen genau berechnet?
  7.  Wie verfahren Sie mit Darlehen und Verbindlichkeiten? Diese müssen Sie nämlich nicht zwingend auf die neue Gesellschaft übertragen. Die mögliche Steuerneutralität geht nach Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) auch nicht verloren, weil sie nicht als wesentliche Betriebsgrundlagen anzusehen sind.
  8.  Wie hoch ist das neue “Eigenkapital”?

Wie sollte die Umwandlung ablaufen und wie lange dauert sie?

Sie kennen nun die Kernfragen. Jetzt möchten Sie sicherlich wissen, wie so eine Umwandlung überhaupt abläuft.

In meiner 18-jährigen Beratungstätigkeit hat sich ein 5-Stufen-Plan als ideale Abfolge herausgestellt. Diese Stufen durchlaufen Sie als Unternehmer dann in der Regel in 1-4 Monaten.

  • 1. Stufe: Ziele der Umwandlung definieren.
  • 2. Stufe: Erstellung eines Steuerkonzepts und eines betriebswirtschaftlichen Konzepts mit mehr als einem Lösungsansatz.
  • 3. Stufe: Besprechung der Lösungsansätze mit allen beteiligten Entscheidungsträgern.
  • 4. Stufe: Detaillierte Ausarbeitung des Konzepts mit dem gewählten Lösungsansatz.
  • 5. Stufe: Durchführung und Begleitung der Umwandlung.

Welche Stolpersteine könnten auf Sie zukommen?

Eine Unternehmensumwandlung ist ein unternehmerisch schwerwiegender Entschluss. Ohne ausreichende Planung, kann es leicht zu Stolpersteinen auf Ihrem Weg kommen.

Die häufigsten Stolpersteine bei der Umwandlung einer oHG oder KG in eine GmbH möchte ich Ihnen hier zusammenfassen:

  1. Wenn kein positives Eigenkapital vorhanden ist, haben Sie nicht die Möglichkeit einer steuerneutralen Umwandlung.
  2. Die Bestimmung der Anteile an der neuen GmbH unter den einzelnen Gesellschaftern birgt Konfliktpotenzial. Daran hängt auch direkt die Bestimmung des Unternehmenswert. Das kann zu erheblichen Differenzen führen.
  3. Haben Sie in den vergangenen 7 Jahren bereits eine Umwandlung durchgeführt, so kann noch eine Umwandlungssperre vorliegen.
  4. Das Rückwirkungsverbot und die Umqualifizierung von Entnahmen in Gehalt im Umfang des Umwandlungszeitraums können tiefgreifende Konsequenzen haben.
  5. Entnahmen im Rückwirkungszeitraum können bedeuten, dass eine steuerneutrale Umwandlung gar nicht mehr möglich ist, weil Sie durch die Entnahme das Eigenkapital geschmälert haben. Diese Schmälerung des Eigenkapitals muss dann durch steuerpflichtige vermögensmäßige Zuschreibungen bis hin zur Entsprechung des Unternehmenswerts bei der neuen Gesellschaft wieder ausgeglichen werden.

Alle Details zur Umwandlung einer OhG oder KG in eine GmbH im Video erklärt

Sie möchten gerne noch mehr zur Umwandlung einer OhG oder KG in eine GmbH erfahren? Oder möchten Sie nochmals eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus diesem Artikel hören?

In beiden Fällen ist mein Video zur Umwandlung für Sie genau richtig. Im Video spreche ich eingehend darüber, wann sich die Umwandlung in eine GmbH lohnt und warum Sie Ihre Firma nie aus rein steuerlichen Gründen umwandeln sollten. Klicken Sie einfach auf Play!

 

Fazit: Umwandlung? Ja, aber niemals aus rein steuerlichen Gründen

Wie Sie sehen, kann die Umwandlung einer oHG oder KG in eine GmbH durchaus sinnvoll sein. Eine bessere Altersvorsorge oder die Beschränkung der Haftung sind hier die Hauptvorteile. Aber der Mythos, dass Sie mit einer GmbH steuerlich besser aufgestellt sind, stimmt definitiv nicht. Auch bei der oHG oder KG können Sie nämlich dank der Thesaurierungsbegünstigung Ihre Steuern beschränken.

Von einer Umwandlung aus rein steuerlichen Gründen rate ich Ihnen deshalb ganz klar ab. Überwiegen schlussendlich für Sie dennoch die Vorteile einer Umwandlung die Nachteile, müssen Sie alle weiteren Schritte genau planen.

Die entsprechende Beratung kann auf diesem Weg viel Kosten und Mühen für Unternehmer sparen. Zudem wird die Belastung für die Entscheidungsträger verringert, da Sicherheit durch Kenntnis der Konsequenzen einer Entscheidung die Abwägung viel einfacher macht.

Mein Ziel war es, Ihnen mit diesem Beitrag aufzuzeigen, wie Sie Ihre mögliche Umwandlung einer oHG oder einer KG in eine GmbH angehen können.

Sie haben weitere Fragen zur Umwandlung einer KG in eine GmbH?

Sollten Sie weiterführende Fragen rund um die Umwandlung einer KG oder oHG in eine GmbH haben oder meine Beratung wünschen, dann können Sie mich jederzeit gerne via Telefon (+49 40 44 33 11), via E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder  über das Kontaktformular kontaktieren.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

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