Stiller Teilhaber: Ideal für frisches Kapital oder teurer Fehler?

Sie sind Unternehmer und um Ihre Firma zu vergrößern benötigen Sie mehr Kapital? Sie möchten dafür aber keinen Bankkredit aufnehmen und fragen sich, ob ein stiller Teilhaber eine gute Alternative für Sie sein kann?

Meine persönliche Meinung: Ja, einen stillen Teilhaber an Bord zu holen, kann eine gute Idee sein. Aber nur, wenn Sie alle Vor- bzw. Nachteile kennen und wissen, worauf Sie sich einlassen.

Genau diese Entscheidungsgrundlage möchte ich Ihnen mit diesem Blogbeitrag in die Hand geben. Sie erfahren:

Dieser Beitrag wurde am 29. Juli 2021 aktualisiert.

Was ist ein stiller Teilhaber?

Ein stiller Teilhaber ist ein Gesellschafter Ihres Unternehmens und beteiligt sich mit einer Vermögenseinlage (Geld, Sach- oder Dienstleistungen) (§230, Abs. 1 HGB).

Wie hoch die Einlage ist, kann vertraglich vereinbart werden. Zusätzlich dazu muss der Vertrag unbedingt eine ordentliche (fristgemäße) und außerordentliche (fristlose) Kündigungsregelung enthalten.

Stiller Teilhaber und “normaler” Gesellschafter: Was sind die Unterschiede?

1. Unterschied: Die Eintragung der Partnerschaft

Im Gegensatz zu einem “normalen” Gesellschafter scheint der stille Teilhaber nirgends auf.

Er muss weder in einem öffentlichen Register noch in der Bilanz aufgeführt werden.

2. Unterschied: Die Beteiligung am Gewinn, Verlust und Vermögenszuwachs der Gesellschaft

Ein gewöhnlicher Gesellschafter ist am Gewinn, Verlust und an der Wertsteigerung des Unternehmens beteiligt.

Ein stiller Teilhaber ist normalerweise nur am Gewinn des Unternehmens beteiligt. Er muss durch Verluste keinen Wertverlust seiner Einlage befürchten, profitiert dafür aber auch nicht von Wertsteigerungen (§232, Abs. 2 HGB).

Wichtig: Im Vertrag kann auch vereinbart werden, dass der stille Teilhaber an den Verlusten und am Wertzuwachs beteiligt ist. Dann handelt es sich aber nicht um eine normale stille Gesellschaft, sondern um eine sogenannte atypische stille Gesellschaft.

In welcher Situation diese Spezialform für Sie geeignet ist, habe ich Ihnen in einem eigenen Blogbeitrag zusammengefasst. Klicken auf den folgenden Link, um zu diesem Beitrag zu gelangen: https://www.steuerberatung-breit.de/gmbh-atypisch-still-mehr-liquiditaet-weniger-steuern/

3. Unterschied: Kontroll- und Mitspracherechte

Im Gegensatz zu einem normalen Gesellschafter hat ein stiller Teilhaber in der Regel keine Mitspracherechte in der Gesellschaft. Er kann also selbst keine Entscheidungen treffen und hat auch keine Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung.

Ein Stiller Teilhaber ist berechtigt den Jahresabschluss zu prüfen. Er hat allerdings nicht das Recht, laufende Geschäfte (z.B. Verträge) zu prüfen. Diese Rechte haben nur gewöhnliche Gesellschafter.

Die Ausnahme ist wie beim 2. Unterschied die atypische stille Gesellschaft. In diesem Fall erhält der stille Teilhaber umfassende Mitsprache- und Kontrollrechte.

4. Unterschied: Behandlung im Falle einer Insolvenz

Im Insolvenzfall ist ein stiller Teilhaber ein Gläubiger Ihres Unternehmens und kann die vollständige Rückzahlung seiner Einlage fordern.

Ein gewöhnlicher Gesellschafter hat dieses Recht allerdings nicht und im Falle einer Insolvenz ist seine Einlage verloren.

Stiller Teilhaber: Sie profitieren von diesen 7 Vorteilen

1) Mehr Eigenkapital: Durch einen stillen Gesellschafter erhöht sich Ihr Eigenkapital. Denn die Einlagen des stillen Teilhabers sind wie Eigenkapital auszuweisen.

2) Finanzierung ohne Bankkredit: Sie können Ihr Unternehmen ganz ohne Kredit von der Bank finanzieren. Bei einer Kreditfinanzierung würden Zinsen anfallen und zwar unabhängig von der Gewinnsituation des Unternehmens. Der stille Gesellschafter hingegen erhält nur bei einem positiven Betriebsergebnis einen Gewinnanteil.

3) Geringes Rückzahlungsrisiko: Das Rückzahlungsrisiko für Sie ist gering, da der stille Gesellschafter ohne Entschädigung und ohne Erhalt von Sicherheiten das Risiko des Totalverlusts trägt. Aber Vorsicht: Die Zinsen sind hierbei höher als bei einem reinen Kredit.

4) Schwacher Mitgesellschafter: Bei einem stillen Teilhaber handelt es sich um einen schwachen Mitgesellschafter, der keine Mitspracherechte hat und von dem Sie sich leichter wieder trennen können.

5) Wahl der Beteiligung: Sie können entscheiden, ob Sie den stillen Teilhaber am Firmenwert der Gesellschaft beteiligen oder nicht.

6) Steuervergünstigung bei atypisch stiller Gesellschaft: Wenn der stille Gesellschafter auch am Firmenwert beteiligt ist, dann wird die Gesellschaft  immer – egal welche Rechtsform nach außen hin besteht – wie eine Personengesellschaft besteuert. Das bedeutet:

  • Die Einkommensteuer wird durch die Gewerbesteuerbelastung gemindert.
  • Es gibt keine Besteuerung der Gewinnausschüttung.
  • Die Besteuerung ist bis zu 18% günstiger als bei einer GmbH, obwohl nach außen hin eine GmbH vorhanden sein kann. (Da der stille Teilhaber verschwiegen werden kann, gibt es eine eigene Handelsbilanz und eine eigene Steuerbilanz.)

7) Perfekt geeignet für die Nachfolgeplanung: Eine stille Gesellschaft bietet sich vor allem für die Nachfolgeplanung an. Die Erben sind zunächst nur schwache Gesellschafter im Unternehmen, können aber starke Gesellschafter zu einem vorgegebenen Zeitpunkt werden.

Darüber hinaus können Sie Ihr steueroptimiertes „privates“ Vermögen im Rahmen einer Familienlösung speichern und über die stille Gesellschaft verteilen bzw. über die Nachfolgeplanung verschenken oder vererben.

Die 3 Nachteile eines stillen Teilhabers: Darauf müssen Sie achten

1) Vorsicht bei AG: Bei allen Gesellschaften kann der stille Teilhaber verschwiegen werden. Aber Vorsicht bei Aktiengesellschaften (= kurz AG). Hier muss die stille Gesellschaft im Handelsregister eingetragen werden.

2) Verfahren zur Bestimmung des Firmenwertes schriftlich fixieren: Mögliche Regelungen über die Bestimmung eines Verfahrens zur Bestimmung des Unternehmenswert sollten ganz konkret im Gesellschaftsvertrag mit dem stillen Gesellschafter aufgeführt werden.

Somit verhindern Sie später aufkommende Streitigkeiten über das zuvor angewandte Verfahren. Immerhin gibt es mindestens 20 verschiedene Verfahren, die alle zu einem anderen Wert führen.

3) Erstellung von 2 Bilanzen: Bei einer stillen Gesellschaft müssen Sie zwei Bilanzen erstellen: Zum einen die Handelsbilanz entsprechend der handelsrechtlichen Rechtsform, z.B. GmbH.

Zum anderen muss die Steuerbilanz erstellt werden. Die Gesellschaft wird dabei, wie oben erwähnt, immer wie eine Personengesellschaft besteuert.

Stiller Teilhaber: So können Sie den Vertrag wieder kündigen

Sie haben sich mit dem stillen Teilhaber zerstritten? Oder möchten Sie Ihr Unternehmen verkaufen und um einen Käufer zu finden, müssen Sie den stillen Teilhaber “loswerden”?

Anders als bei anderen Gesellschaftern können Sie sich von einem stillen Teilhaber sehr schnell wieder trennen. Dazu müssen Sie einfach den Vertrag kündigen.

Aber Vorsicht: Wenn Sie einen atypisch stillen Gesellschafter kündigen, liegt eine steuerliche Umwandlung vor!

Die steuerlich nur wegen der stillen Beteiligung als Personengesellschaft zu beurteilende GmbH wird nun steuerlich wieder zur “normalen” GmbH.

Mein Tipp zur Kündigung: Lösen Sie den Vertrag nur auf, wenn Sie nicht mehr auf das Geld des stillen Teilhabers angewiesen sind. Ansonsten müssen Sie seinen Anteil wahrscheinlich mit einem (kurzfristigen) Bankkredit finanzieren und können Mehrkosten von Tausenden Euro haben.

Fazit: Stille Teilhaberschaft macht Finanzierung ohne Bank möglich

Wie Sie sehen, kann eine stille Teilhaberschaft mehr Vor- als Nachteile bringen: Vom erhöhten Eigenkapital bis hin zur Steuervergünstigung. Der größte Vorteil aber liegt wohl in der Finanzierung ohne Bankkredit.

Sie müssen Zinsen bzw. Gewinnanteile nur an den stillen Teilhaber auszahlen, wenn Ihr Unternehmen auch tatsächlich Gewinne abwirft.

Auch für die Nachfolgeplanung im Unternehmen kann eine stille Teilhaberschaft die optimale Lösung sein: Zuerst beteiligen Sie Ihre Kinder als “schwache” Gesellschafter und können ihnen im Lauf der Zeit immer mehr Rechte übertragen.

Falls Sie noch weitere Fragen zu stillen Teilhabern haben oder wissen möchten, wie Sie bei der Umsetzung Schritt-für-Schritt vorgehen müssen, können Sie mich gerne kontaktieren.

Sie können mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder meinem Kontaktformular erreichen.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

Foto: © franz massard – fotolia.com

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