Atypisch stille Beteiligung bei der GmbH: Mehr Liquidität, weniger Steuern
Sie sind Inhaber einer GmbH und suchen nach Möglichkeiten, um die hohe Besteuerung Ihrer Gewinnausschüttung zu senken? Oder benötigen Sie neues Kapital, um eine risikoreiche Strategie umzusetzen?
In beiden Fällen könnte eine atypisch stille Beteiligung an Ihrer GmbH eine Option für Sie sein.
Dank dieser Beteiligung sichern Sie sich nämlich zwei steuerliche Vorteile und bekommen frisches Kapital ohne einen Bankkredit aufnehmen zu müssen.
Der Haken: Ein atypisch stiller Gesellschafter ist am Wertzuwachs Ihrer Firma beteiligt und kann auch umfassende Rechte erhalten.
Damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können, erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag alles, was Sie als Unternehmer zu einer atypisch stillen Beteiligung wissen müssen. Sie erfahren:
- Was eine atypisch stille Beteiligung ist
- Wie Sie konkret davon profitieren
- Welche Nachteile Sie kennen müssen
- Wie die Beteiligung gekündigt werden kann
Dieser Beitrag wurde am 4. August 2021 aktualisiert.
Was ist eine atypisch stille Beteiligung an einer GmbH?
Eine atypisch stille Beteiligung an einer GmbH ist eine Sonderform der stillen Gesellschaft. Sogenannte stille Teilhaber können sich so an Ihrer GmbH mit einer Kapitaleinlage beteiligen (siehe auch § 230 HGB).
Diese Beteiligung wird einfach vertraglich vereinbart und muss nicht beim Handelsregister eingetragen werden.
Der atypisch stille Teilhaber ist ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses am Gewinn (oder auch am Verlust) sowie am Wertzuwachs der Gesellschaft beteiligt.
Zusätzlich erhält er sogenannte Mitunternehmerrechte. Dadurch kann er (je nach genauer Vereinbarung) den Jahresabschluss kontrollieren, gewissen unternehmerischen Entscheidungen widersprechen oder sogar in der Geschäftsführung tätig werden.
Wie weit diese Mitunternehmerrechte tatsächlich gehen, können Sie aber vertraglich vereinbaren und dem atypisch stillen Gesellschafter auch weniger umfassende Rechte einräumen.
Normale stille Beteiligung vs. atypisch stille Beteiligung: Was ist der Unterschied?
1. Unterschied: Die Beteiligung am Gewinn, Verlust und Wertzuwachs des Unternehmens
Ein normaler stiller Teilhaber ist nur am Gewinn der Gesellschaft beteiligt. Im Fall von Verlust übernimmt er keine Haftung und muss keine Ausgleichszahlung leisten. Allerdings ist er dadurch auch nicht am Wertzuwachs beteiligt.
Ein atypisch stiller Teilhaber geht mehr Risiko ein Er kann einen Gewinnanteil erhalten, muss aber auch einen möglichen Verlust ausgleichen. Dafür ist er auch am Wertzuwachs des Unternehmens beteiligt.
2. Unterschied: Kontroll- und Mitunternehmerrechte
Ein normaler stiller Teilhaber hat nur Kontrollrechte. Er kann also beispielsweise den Jahresabschluss prüfen, aber kann keine Entscheidungen treffen.
Ein atypisch stiller Teilhaber ist Mitunternehmer und kann zusätzlich zu den Kontrollen auch gewissen Entscheidungen der Geschäftsführung widersprechen. Wie weit diese Rechte gehen und welche Entscheidungen er konkret beeinflussen kann, wird vertraglich vereinbart.
Wie profitieren Sie durch eine atypisch stille Beteiligung?
Richtig eingesetzt kann Ihnen eine atypisch stille Beteiligung viele Vorteile bieten. Neben steuerlichen Optimierungen gibt es auch konkrete unternehmerische Vorteile, die sich aus einer solchen Beteiligung ergeben können.
Vorteil 1: Die vollständige Gewinnausschüttung wird mit 42 bzw. 45% und nicht mehr mit 49% besteuert
Eine atypisch stille GmbH wird steuerlich wie eine Personengesellschaft behandelt. Für Sie bedeutet das:
Ist der Gewinn bis zu 274.613 Euro hoch, beträgt der Steuersatz nur 42%. Machen Sie mehr Gewinn, erhöht sich der Steuersatz auf 45%.
Im Gegensatz dazu haben Sie bei der klassischen GmbH eine Belastung von 49% wenn Sie Ihre Gewinne ausschütten. Sie sparen somit mindestens 4% an Steuern.
Vorteil 2: Sie können einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro nutzen
Die Gewerbesteuer wird immer anhand Ihres Jahresgewinns berechnet: Je höher Ihr Gewinn, desto höher die Gewerbesteuer.
Da eine atypisch stille GmbH steuerliche eine Personengesellschaft ist, können Sie den Freibetrag von 24.500 nutzen und Ihren zu versteuernden Gewinn senken.
Gewöhnliche GmbHs können diesen Freibetrag nicht nutzen (siehe § 11 GewStG).
Vorteil 3: Sie können schnell Ihre Liquidität erhöhen
Wenn ein Kredit an Ihr Unternehmen als risikoreich eingestuft wird oder Sie das Kapital für einen gewagte Expansion verwenden möchten, ist es sehr schwierig an einen Bankkredit mit guten Konditionen zu kommen.
Zusätzlich dazu müssen Sie den Kredit inklusive Zinsen immer zurückzahlen – auch wenn Ihr Plan fehlschlägt.
Eine atypisch stille Beteiligung ist hier eine gute Alternative: Der stille Teilhaber geht bewusst das Risiko ein und kann bei einem Totalverlust sogar ordentlich “draufzahlen”.
Nur wenn sich das durch die stille Beteiligung finanzierte Unterfangen finanziell für Sie lohnt profitiert auch der atypisch stille Gesellschafter.
Vorteil 4: Die Beteiligung scheint in keinem Register auf
Wenn Sie befürchten, dass ein oder mehrere stille Teilhaber für jeden ersichtlich an Ihrem Unternehmen beteiligt sind, kann ich Sie beruhigen.
Die Beteiligungen sind für Außenstehende komplett unsichtbar und Banken oder Geschäftspartner sehen sie nicht.
Vorteil 5: Sie können weiterhin alle Vorteile einer GmbH nutzen
Obwohl Sie steuerlich wie eine Personengesellschaft behandelt werden, können Sie mit einer GmbH atypisch & still weiterhin alle Vorteile der GmbH nutzen. Diese Vorteile sind unter anderem:
- Einfach im Gesellschafsvertrag geregelte Erbnachfolge
- Beschränkung der Haftung auf die Einlage
- Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge
Welche Nachteile hat eine atypisch stille Beteiligung?
Obwohl eine atypisch stille Beteiligung viele Vorteile bringt, gibt es auch “Schattenseiten” die Sie vor der Umwandlung kennen müssen. Die drei meiner Meinung nach wichtigsten habe ich hier für Sie zusammengefasst.
Nachteil 1: Sie müssen 2 Bilanzen erstellen
Da Ihre atypisch stille GmbH steuerlich wie eine Personengesellschaft behandelt wird, müssen Sie eine Steuerbilanz erstellen, die diesen Anforderungen entspricht.
Handelsrechtlich gilt Ihr Unternehmen aber weiterhin als GmbH. Deshalb ist hier eine andere Bilanz nötig, die sich auch stark von der Steuerbilanz unterscheiden kann.
Für Sie entstehen dadurch höhere Steuerberatungskosten.
Nachteil 2: Der stille Teilhaber ist im Involvenzfall ein Gläubiger
Der Anteil eines atypisch stillen Teilhaber ist nicht wie der Anteil eines “normalen” Gesellschafters im Insolvenzfall verloren.
Ganz im Gegenteil: Er kann seinen Anteil zurückverlangen und wird (je nach Abwicklung der Insolvenz) zumindest einen Teil davon erhalten.
Nachteil 3: Der stille Teilhaber erhält umfassende Mitunternehmerrechte
Wie weiter oben beschrieben, kann ein atypisch stiller Teilhaber als Mitunternehmer unternehmenrischen Entscheidungen widersprechen und viele Vorgänge (wie zum Beispiel den Jahresabschluss und die Bilan) kontrollieren.
Zugegeben: Das muss nicht immer ein Nachteil sein. Wenn Sie möchten, dass sich der atypisch stille Teilhaber aktiv im Unternehmen einbringt, ist das sogar ein Vorteil.
Aber meiner Erfahrung nach ist das eher selten der Fall und Unternehmer befürchten, dass Sie die Kontrolle über Ihr Unternehmen verlieren können.
Wie kann eine atypisch stille Beteiligung wieder beendet werden?
Die atypische stille Beteiligung kann ganz einfach durch eine Vertragskündigung gelöst werden.
Da der atypisch stille Gesellschafter am Wertzuwachs Ihres Unternehmens beteiligt ist, erhält er nicht nur sein eingezahltes Kapital, sondern auch einen Anteil an der Wertsteigerung des Unternehmens.
Am besten erkläre ich das anhand eines Beispiels:
Angenommen Sie sind atypisch stiller Gesellschafter und haben im Zuge der Beteiligung 50.000 Euro eingezahlt. Zum damaligen Zeitpunkt betrug der Wert des Gesamten Eigenkapitals inklusive Ihrer Einzahlung 500.000 Euro. Ihr Anteil am Eigenkapital beträgt also 10%.
Nach 10 Jahren beschließen Sie, die Beteiligun zu beenden und kündigen den Vertrag. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt jetzt aber nicht mehr 500.000 sondern 1.200.000 Euro.
Sie erhalten insgesamt 120.000 Euro ausbezahlt.
Aus Sicht des Unternehmens bedeutet das: Wenn Sie oder der Stille Gesellschafter den Vertrag kündigen, kann viel Kapital aus Ihrem Unternehmen abfließen.
Wenn Sie aufgrund von geplanten Investitionen oder einer wirtschaftlich schwierigen Situation aber auf dieses Kapital angewiesen sind, sollten Sie alles tun, um den stillen Teilhaber zu halten.
Achtung: Vermeiden Sie diesen Fehler bei der Kündigung
Bei der Beendigung der atypischen stillen Beteiligung liegt steuerrechtlich gesehen eine Umwandlung vor. Die steuerliche Personengesellschaft wird wieder in eine “normale” GmbH umgewandelt.
Diese Rück-Umwandlung ist aber erst nach Ablauf einer Frist von 7 Jahren nach der ersten Umwandlung steuerneutral.
Das heißt: Wenn Sie die Rück-Umwandlung schon vor dem Ablauf der Frist durchführen, müssen Sie mit einer steuerrechtlichen Bestrafung rechnen.
Fazit: Atypisch stille Beteiligung an Ihrer GmbH? Ja, aber nur mit dem richtigen Partner!
Eine atypisch stille Beteiligung kann Ihnen viele steuerliche und unternehmrische Vorteile bieten. Vor allem, wenn Sie Ihre Gewinne häufig auszahlen oder frisches Kapital benötigen, kann eine solche Beteiligung ideal für Sie sein.
Sie müssen aber genau wissen, worauf Sie sich einlassen. Denn der atypisch stille Gesellschafter erhält Mitunternehmerrechte, die Sie bei einer vertraglich unsauberen Regelung in der Geschäftsführung behindern können.
Sie müssen daher die Vor- und Nachteile in Ihrer Situation genau prüfen. Falls Sie sich unsicher sind, sollten Sie in jedem Fall einen Profi zu Rate ziehen.
Nur so können Sie sicher sein, dass wirklich alle Details zu Ihrem Vorteil geregelt sind und keine bösen Überraschungen auf Sie warten.
Sie haben noch weitere Fragen zur atypisch stillen GmbH? Oder möchten Sie wissen, wie eine solche Beteiligung in Ihrer individuellen Situation funktionieren würde?
Bei diesen oder ähnlichen Fragen können Sie sich gerne bei mir melden.
Sie können mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder meinem Kontaktformular erreichen.
Herzlichst,
Ihr Thomas Breit
Foto: © Minerva Studio – fotolia.com