Erklaerungsvideo Unternehmensbewertung Teil 3

Video-Erklärung: Welches Verfahren zur Unternehmensbewertung ist das richtige für mich?

Wussten Sie, dass es bei der Unternehmensbewertung nicht nur ein einzelnes Verfahren gibt?

In meinen ersten beiden Beiträgen Video-Erklärung: Wie Sie Ihren Unternehmenswert berechnen und Video-Erklärung: Unternehmenswert berechnen mit dem Capital Asset Pricing Model habe ich das Ertragswerteverfahren angewendet. Dabei wurde der Gewinn mit dem Ertrag mal einem Multiplikator berechnet. Weitere ähnliche Verfahren wären zum Beispiel das „Discounted Cashflow Verfahren“ und das „Kurs-Gewinn-Verhältnis“.

Alle Verfahren führen Sie entweder zu einem höheren oder niedrigeren Ergebnis. Das Spannende daran ist: Alle Verfahren sind richtig.

Woher wissen Sie, wann Sie welches Verfahren anwenden können?

Zuerst muss der Bewertungsanlass klar sein. Pro Bewertungsanlass verwenden Sie in der Regel ein bestimmtes Verfahren. Die Basis dafür bildet jedoch immer das Ertragswerteverfahren. Alle Weiteren stellen lediglich eine Modifizierung dessen dar.

Für Erfahrene bietet sich auch die Möglichkeit mit den unterschiedlichen Verfahren zu spielen. Dabei kommt es darauf an, welches Ergebnis Sie letztendlich benötigen.

Damit Sie nicht zu mehreren Ergebnissen kommen, sagt Ihnen das Steuerrecht: „Bei mir sind Sie immer Ertrag multipliziert mit 13,56“.

In meiner Video-Erklärung habe ich für Sie diesen Beitrag noch einmal verständlich zusammengefasst:

Sie möchten mehr Infos dazu, mit welchem Verfahren Sie Ihr Unternehmen am besten bewerten?

Bei weiteren Beratungsbedarf bezüglich Strategien oder zum Auflösen oder Eingehen einer Partnerschaft, würde ich mich sehr über ein gemeinsames Gespräch freuen! Als Steuerberater in Hamburg habe ich mich auf diese Themen spezialisiert.

Sie können mich gerne via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!) kontaktieren.

Herzlichst,

Ihr Tomas Breit

Foto: Screenshot youtube.com (23.01.2019)