Besteuerung GmbH, AG, UG, KG

GmbH, UG, KG, AG – Worauf Sie bei der Besteuerung achten müssen

Sie sind Unternehmer und möchten wissen, worauf Sie bei der Besteuerung der unterschiedlichen Rechtsformen (GmbH, UG, KG, AG) achten müssen? Möglicherweise wollen Sie Ihr Unternehmen auch umwandeln und suchen nun eine Form der Kapital- oder Personengesellschaft, die Ihnen steuerliche Vorteile bringt?

In diesem Beitrag habe ich für Sie deshalb die wichtigsten Vor- und Nachteile der Besteuerung von GmbH, UG, KG und AG zusammengefasst.

Dieser Beitrag wurde am 12. August 2022 aktualisiert.

#1: Steuerliche Vor- und Nachteile der GmbH, UG, AG

Da für die Unternehmergesellschaft (UG) und die Aktiengesellschaft (AG) die gleichen steuerlichen Vor- und Nachteile wie für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gelten, habe ich diese für Sie unter einem Punkt zusammengefasst.

Steuerliche Vorteile der AG, UG, GmbH

  • Steuereinsparung: Sie können Ausgaben wie Ihr eigenes Gehalt, Pension und Mieten für Arbeitszimmer etc. als Betriebsausgaben absetzen und somit Steuern einsparen.
  • Gestaltungsfreiheit: Sie besitzen hohe Gestaltungsfreiheit, was die vertragliche Einflussnahme der Gesellschafter auf die Geschäftsführung betrifft. Das heißt: Sie können die Verhältnisse im Gesellschaftsvertrag so regeln, wie Sie es gerne möchten.

Steuerliche Nachteile der AG, UG, GmbH

  • Hohe Steuerlast: Die Steuerlast beträgt zusammen mit der Ausschüttungsbelastung 48%.
  • Erhöhter Formalismus: Sie haben es mit einem deutlich höheren Formalismus zu tun. Das bedeutet: Für jeden Vorgang benötigen Sie Gesellschaftsbeschlüsse, eine Regelung im Gesellschaftsvertrag etc.
  • Höheres Risiko einer Strafbesteuerung: Wenn Sie den Formalismus nicht genau einhalten, müssen Sie mit einer Strafbesteuerung rechnen.
  • Bilanzierungspflicht: Sie sind dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für Ihre GmbH zu erstellen.
  • Veröffentlichungspflicht: Dieser Jahresabschluss muss im Bundesanzeiger elektronisch veröffentlicht werden. Je größer die GmbH ist, desto umfangreicher ist auch die Pflicht zur Veröffentlichung.

#2: Steuerliche Vor- und Nachteile der KG

Bei der Kommanditgesellschaft (= kurz KG) handelt es sich um eine Personengesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter als Teilhafter (= Kommanditist) keine Außenhaftung besitzt (= beschränkte Haftung). Mindestens ein Gesellschafter haftet wiederum voll mit seinem Privatvermögen (= Vollhafter). Die Vor- und Nachteile der Besteuerung einer KG erfahren Sie anschließend.

Steuerliche Vorteile der KG

  • Haftungsbeschränkung: Für den Kommanditisten der KG herrscht eine beschränkte Haftung.
  • Nachfolgeregelung: Die Regelung der Nachfolge ist auch außerhalb des Testaments möglich.
  • Gedeckelte Besteuerung: Die Besteuerung kann bei der KG auf Antrag auf maximal 28,75% beschränkt werden. Sie ist sehr vorteilhaft, wenn sich die Besteuerung ansonsten bei 42% oder 45% befindet.
  • Erbregelung ohne Notar: Wenn es um Erbnachfolge geht, steht bei allen Personengesellschaften (KG, GmbH & Co. KG, GbR, oHG etc.) das Gesellschaftsrecht über dem Erbrecht.

Das heißt: Testament oder Erbvertrag müssen an die Regelungen des Gesellschaftsvertrags ausgerichtet werden. Sie können z.B. Anteile der Personengesellschaft ohne Notar und über die gesellschaftsvertragliche Regelung vererben oder verschenken.

Steuerliche Nachteile der KG

  • Bilanzierungspflicht: Sie sind dazu verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen.
  • Beschränkter Verlustausgleich: Damit ist der steuerliche Ausgleich von finanziellen Verlusten gemeint, der aber auf ein positives Kommanditkapital beschränkt ist.

Auf das Kapitalkonto müssen Sie eine Haft- oder Pflichteinlage eingezahlt haben. Im Gegensatz zur Hafteinlage besteht die Pflichteinlage aus Hafteinlage und zusätzlichen Vermögens- oder Sachwerten. Haft- und Pflichteinlage werden im Gesellschaftsvertrag bestimmt. Mit der Haft- oder Pflichteinlage haben Sie Ihre Haftung erfüllt und Sie können steuerlich nur bis zu diesem eingezahlten Betrag belastet werden.

Sind Ihre Verluste jedoch höher wie Ihre Haft- oder Pflichteinlage, dürfen diese Verluste nicht mit anderen Einkünften zur steuerlichen Entlastung ausgeglichen werden. Mit anderen Einkünften außerhalb der KG sind z.B. Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit oder Immobilienvermietungen gemeint.

Ein kleines Rechenbeispiel zum besseren Verständnis:

Sie haben eine KG mit einem positiven Kontokapital in Höhe von 50.000 Euro. Im laufenden Geschäftsjahr machen Sie einen Verlust von 60.000 Euro. 50.000 von den 60.000 Euro Verlust sind durch Ihr positives Kontokapital ausgleichsfähig und müssen mit anderen Einkünften ausgeglichen werden. Somit bleiben noch 10.000 Euro Verlust, der innerhalb der KG festgestellt wird und nur verrechenbar mit zukünftigen Gewinnen aus derselben KG ist.

Mit diesem Verlustbetrag von 10.000 Euro gehen Sie nun ins darauffolgende Geschäftsjahr. In diesem Jahr machen Sie einen Gewinn von 100.000 Euro. Davon ziehen Sie nun den aus dem letzten Jahr verrechenbaren Verlust von 10.000 Euro ab. Es bleibt Ihnen dann 90.000 Euro versteuerbarer Gewinn übrig. Sie dürfen die restlichen Verluste nicht ins nächste Geschäftsjahr übertragen.

#3: Stolperfallen bei der Besteuerung von GmbH, KG, UG und AG

Bei der Besteuerung der verschiedenen Rechtsformen können Sie auch Fehler machen. Damit es dazu erst gar nicht kommt, habe ich für Sie die häufigsten „Stolperfallen“ aufgelistet.

1) Ohne IKS keine ordnungsmäßige Buchführung: Wenn Sie kein internes Kontrollsystem (= kurz IKS) haben, erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen für die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung. Und diese gelten seit 2016! Weitere Informationen zum IKS erkläre ich Ihnen hier: Die Bedeutung eines internen Kontrollsystem (IKS) für Unternehmen – inkl. Video

Das IKS ist die Vorstufe zum Tax CMS. Was Sie darunter genau verstehen, habe ich für Sie in einem anderen Beitrag zusammengefasst. Klicken Sie einfach auf den Link, um zum Beitrag zu gelangen: Die 3 wichtigsten Gründe, warum Sie bei KMU ein Tax-CMS installieren sollten

2) Mängel in der Buchführung: Achten Sie unter anderem darauf folgende Fehler in der Buchführung zu vermeiden:

  • Verbuchung fehlerhafter Belege ohne Mehrwertsteuer
  • Zeitverzögerung bei der Durchführung
  • Falsche Kontierung etc.

3) Fehlende Verträge: Es passiert häufig, dass in Familienbetrieben Familienmitglieder ohne Arbeitsvertrag und -Gehalt mithelfen. Die Folge: Die Familie verschenkt Steuern.

4) Zu geringe Steuervorauszahlungen: Bis der erste Einkommenssteuerbescheid vorliegt, vergehen meistens um die 2 Jahre.

Falls Sie die Einkommensteuervorauszahlungen zu niedrig bemessen haben, könnten Sie bei den Nachzahlungen in ernste finanzielle Schwierigkeiten geraten. Daher kann eine freiwillige Anpassung der Vorauszahlungen für viele Unternehmen Sinn machen.

Fazit: Die KG bietet andere steuerliche Vor- & Nachteile als GmbH, UG und AG

Wie Sie sehen, gibt es zwischen GmbH, UG und AG keine Unterschiede in der Besteuerung. Einzig die Kommanditgesellschaft (KG) wartet mit anderen steuerlichen Vorteilen (Nachfolgeregelung außerhalb des Testaments, Erbregelung ohne Notar etc.) und Nachteilen (z.B. beschränkter Verlustausgleich) auf.

Vor möglichen Stolperfallen bei der Besteuerung, wie Mängel in der Buchführung, fehlende Verträge etc. müssen Sie sich aber bei allen vier genannten Rechtsformen in Acht nehmen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesem Beitrag die Unterschiede der Besteuerung von GmbH, UG, AG und KG ein wenig näher bringen.

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Mehr Informationen

Sie haben noch weitere Fragen zur Besteuerung der Rechtsformen?

Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema bzw. dem übergeordneten Thema der Unternehmensumwandlung haben oder weiterführende Beratung benötigen, stehe ich Ihnen als Steuerberater in Hamburg gerne jederzeit zur Seite.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

Ja, ich möchte mich weiterführend informieren!

Foto: © Elnur – fotolia.com

 

 

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