Umsatzsteuer leicht erklärt

Die Umsatzsteuer (USt) leicht erklärt!

Sie ist allseits bekannt: Die Umsatzsteuer (USt). Neben der Einkommens- und der Lohnsteuer ist sie die wichtigste staatliche Einnahmequelle. Nachfolgend beschäftigen wir uns deswegen ein wenig mit den grundlegenden Fragen diese betreffend.

Wovon hängt die Umsatzsteuer ab? Wenn betrifft diese? Was und wer ist umsatzsteuerpflichtig? Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und Vorsteuer? All das beantworten wir in diesem Beitrag.

Dieser Beitrag wurde am 26. September 2022 aktualisiert.

Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer?

Zunächst einmal gehe ich der Frage nach dem Unterschied zwischen Umsatzsteuer (USt) und Mehrwertsteuer (MwSt) nach. Gibt es überhaupt einen Unterschied zwischen den beiden Begriffen?

Nein, formell nicht. Die Umsatzsteuer ist 1923 entstanden und wurde 1977 bei einer Systemänderung von der Mehrwertsteuer abgelöst. Trotzdem werden heute noch beide Begriffe gebraucht. Die Systemumstellung führte uns in ein Mehrwertsteuer-System, das Allphasen-Modell genannt wird.

Was bedeutet das für Sie als Unternehmer?

Anhand eines leicht verständlichen Beispiels erkläre ich in meinem Video, in wie fern Sie das als Unternehmer betrifft. Im Detail erkläre ich, wie Sie damit bei Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung umgehen müssen.

Das habe ich für Sie in einem Video zusammengefasst. Klicken Sie auf Play!

Die Umsatzsteuer und was diese für Sie als Unternehmer bedeutet

Wovon hängt die Umsatzsteuer ab?

Viele Unternehmer wissen nur wenig über die Umsatzsteuer. Nachfolgend erläutern wir Ihnen deshalb die Grundlagen.

Die Umsatzsteuer hängt davon ab, ob Sie ein Unternehmer sind. Für Privatpersonen ist die Umsatzsteuer vorerst einmal irrelevant. Ein Unternehmern ist man vereinfacht gesagt in dem Moment in dem man einen Umsatz nach Außen gerichtet erbringt. Es reicht auch wenn es ein einmaliger Umsatz ist. Der Regelsatz für die Umsatzsteuer liegt bei 19%. Diesen Steuersatz können Sie entweder auf Ihren Umsatz draufschlagen oder er ist in Ihrem Umsatz enthalten.

Wann können Sie als Unternehmer weniger als den Regelsteuersatz bezahlen?

Unter gewissen Voraussetzungen müssen Sie nicht den vollen Regelsatz bezahlen. Der ermäßigte Regelsatz von 7% gilt beispielsweise für Warenlieferungen, Lebensmitteln, Bücher aber auch für Museums- oder Konzertbesuche.

Welche Möglichkeiten haben Sie, um sich von der Umsatzsteuer zu befreien?

Sie müssen entsprechenden Papiere vorweisen, die beweisen, dass dieser Umsatz steuerbefreit ist. So sind zum Beispiel Lieferungen ins Ausland steuerfrei.

Im folgenden Video erläutere ich Ihnen noch einmal, die zuvor erklärten Grundlagen er Umsatzsteuer.

Das habe ich für Sie in einem Video zusammengefasst. Klicken Sie auf Play!

Die Umsatzsteuer: Besteuerung bei Lieferung und sonstige Leistung

Die Begriffe ,,Lieferung” und ,,Sonstige Leistung” haben Sie als Unternehmer bestimmt schon einmal gehört. Sie wissen jedoch nicht genau was das ist und worin der Unterschied liegt? Die Antworten dazu erfahren Sie im Anschluss.

Was genau bedeuten die Begriffe ,,Lieferung” und ,,Sonstige Leistung”?

Bei der ,,Lieferung” handelt es sich immer um Gegenstände. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese wirklich befördert werden können oder nicht. Nehmen wir als Beispiel ,,die Beratung”, die selbst nicht greifbar ist und kann nicht im gleichen Sinne wie ein Produkt befördert werden. Die Beratung wird dann als ,,Sonstige Leistung” bezeichnet.

Welcher Unterschied besteht in der Besteuerung zwischen Lieferung und sonstige Leistung?

Die Unterscheidung dieser Bezeichnungen hat insbesondere für den Ort der Steuerpflicht Bedeutung:

  • Die Lieferung eines Gegenstandes ist immer dort steuerpflichtig, wo sie begonnen hat. Eine Ware, die also aus Deutschland geliefert wird, ist auch in Deutschland steuerpflichtig.
  • Anders ist dies bei der ,,sonstigen Leistung”: Diese ist immer dort steuerpflichtig, wo der Leistungsempfänger sitzt.

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Unterschied Besteuerung zwischen Lieferung und sonstige Leistung

Die Umsatzsteuer: Versteuerung bei Lieferungen ins Ausland

Geht die Lieferung Ihrer Leistung oder Ihres Produktes ins Ausland, dann muss die Steuer auch im Empfangsland abgeführt werden. Früher wurde diese innerhalb der EU als Einfuhrumsatzsteuer bezeichnet. Heute ist das die Umsatzsteueridentifikations-Nummer, kurz auch UID-Nummer, des Leistungsempfängers. Diese UID Nummer benötigen Sie, denn damit wird eine Erwerbsbesteuerung durchgeführt.

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Umsatzsteuer: Besteuerung bei Lieferung und sonstige Leistung

Die Umsatzsteuer: Was ist die Vorsteuer?

Wenn Sie als Unternehmer eine Rechnung von Ihren leistenden Unternehmern erhalten, dann bezahlen Sie mit dieser Rechnung eine Vorsteuer (VSt). Dies ist sozusagen die Umsatzsteuer von den Unternehmen, die eine Leistung an Sie erbracht haben.

Unterliegen Ihre eigenen Umsätze der Umsatzsteuer, haben Sie die Möglichkeit, zumindest einen Teil von dieser Steuer wieder zu bekommen. Dies wird auch als Vorsteuerabzug genannt. Für diese Regelung gibt es jedoch einige Ausnahmen, wie zum Beispiel Ärzte oder Kleinunternehmen.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen müssen Sie überprüfen, ob alle ausgewiesenen Eingangsrechnungen mit Umsatzsteuer ordnungsgemäß sind. Sonst ist kein Vorsteuerabzug möglich. Die Vorsteuerabzugs-Regelung gilt für Sie generell nicht, wenn Sie zu einer dieser Ausnahmen gehören: Ärzte und Kleinunternehmer.

Das muss eine Rechnung für den Vorsteuerabzug beinhalten:

  • die Steuernummer des Leistenden
  • den richtigen Umsatzsteuerbetrag
  • den richtigen Umsatzsteuersatz

Wurden aus allen bezahlten Rechnungen in Ihrer Buchhaltung diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie durch die Summe der Vorsteuer Ihre eigene Umsatzsteuer kürzen. Schlussendlich müssen Sie nur noch die Differenz zwischen Ihrer Umsatzsteuer und der Vorsteuer bezahlen.

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Vorsteuer

Sie haben weitere Fragen zur Umsatzsteuer oder zur Vorsteuer?

Wenn Sie Fragen zu Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer oder Vorsteuer haben oder einfach nur generelle Fragen rund um das Thema Steuerberatung, dann können Sie mich und mein Experten-Team gerne bezüglich eines kostenlosen Gesprächstermins kontaktieren. Gerne können wir Ihr Anliegen bei einem gemeinsamen Termin in meiner Steuerberatungskanzlei in Hamburg klären.

Bei weiteren Fragen zögern Sie nicht mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über das Formular (hier klicken!) zu kontaktieren.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

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