Belege von Privatpersonen

Frage an Privatpersonen: Müssen Sie Ihre Belege wirklich aufbewahren?

Sie haben zuhause einen Berg voller Belege und fragen sich, ob Sie diese noch brauchen? Sie wollen am liebsten einmal ausmisten, haben aber Angst wichtige Belege dabei wegzuschmeißen?

Viele Privatpersonen sind sich bezüglich Ihrer Rechte und Pflichten unsicher. In diesem Beitrag will ich Ihnen daher zeigen, wann Sie sich von lästigen Zetteln gesetzlich trennen dürfen und wann nicht:

Verdienen Sie mehr als 500.000€ pro Jahr? Dann aufbewahren!

Sollten Sie ein jährliches, positives Einkommen von mehr als 500.000€ haben, dann müssen Sie Ihre Belege aufbewahren. Doch was meine ich eigentlich mit dem positivem Einkommen?

Ein positives Einkommen ist nicht der Saldo aus allen Einkünften die Sie haben, sondern wirklich nur aus den positiven. Beim positiven Einkommen können Sie also mögliche Verluste nicht gegenrechnen.

Beträgt dieses positive Einkommen mehr als 500.000€, so ist es Ihre Pflicht als Privatperson, alle Belege 6 Jahre lang aufzubewahren.

Sollten Sie nicht so viel verdienen, können Sie Ihre Belege schon früher entsorgen. Wann genau erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Keine Aufbewahrungspflicht bei positiven Einkommen unter 500.000€

Verdienen Sie weniger als 500.000€ pro Jahr, brauchen Sie Ihre Belege in der Regel nur für die Einkommenssteuererklärung. Nachdem Ihre Steuererklärung vom Finanzamt überprüft wurde, können Sie mit Ihren Belegen tun was Sie wollen.

Voraussetzung dafür ist lediglich, dass folgende Schritte erledigt wurden:

  1. Sie reichen die Einkommenssteuererklärung ein.
  2. Das Finanzamt fordert die Belege ein.
  3. Sie reichen alle Belege beim Finanzamt ein.
  4. Danach können Sie diese bei Bedarf vernichten.

Der Sonderfall: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Eine Ausnahme gibt es jedoch bei Personen, die unter 500.000€ pro Jahr verdienen: Wenn Sie haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (z.B. wenn Sie in einem fremden Haushalt waschen, kochen, putzen etc.) geltend gemacht haben. Dann müssen Sie Ihre Belege nämlich insgesamt 2 Jahre lang aufbewahren.

Ein wichtiger Hinweis noch: Bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen muss die Bezahlung immer über Überweisungen ablaufen. Bargeld darf für die Entlohnung nicht verwendet werden.

Das ging Ihnen zu schnell? Hier habe ich noch einmal alles in einem kurzen Video zusammengefasst

Ich weiß, das waren jetzt viele Informationen auf einmal. Sollten Sie das Ganze daher noch einmal rekapitulieren wollen, stelle ich Ihnen hier ein kurzes Erklärungsvideo zur Verfügung.

Klicken Sie einfach auf Play und lassen Sie sich die Aufbewahrungspflicht von Belegen von mir persönlich erklären:

Müssen Privatpersonen Belege aufbewahren

Sie wollen mehr über Ihre Pflichten & Rechte erfahren?

Als langjähriger Steuerberater helfe ich sowohl Unternehmern wie auch Privatpersonen bei steuerlichen Angelegenheiten weiter. Sollten Sie daher über meinen Beitrag hinaus noch Fragen haben, würde ich mich über einen Besuch in meiner  Steuerberatungskanzlei in Hamburg freuen.

Für eine Terminvereinbarung können Sie mich jederzeit telefonisch (+49 40 44 33 11), via E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über mein Kontaktformular (hier klicken!) erreichen.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

 

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