Gründung einer Ein-Mann-GmbH

Ein-Mann-GmbH: Für wen ist sie sinnvoll? Worauf müssen Sie achten?

Sie wollen Ihre Geschäftsidee mithilfe einer eigenen Firma verwirklichen, scheuen sich aber vor Haftungsrisiken? Oder möchten Sie Geschäftspartner und Kunden mit dem Zusatz “GmbH” beeindrucken? Dann kann eine Ein-Mann-GmbH Ihre Lösung sein! Durch eine Ein-Mann-GmbH können Sie als Gründer Ihren Geschäfts-Traum verwirklichen und sich attraktive Vorteile wie ein gesteigertes Image oder unterschiedliche Wege der betrieblichen Altersvorsorge sichern.

Aber Vorsicht: Die Ein-Mann-GmbH hat nicht nur Vorteile. Sie müssen beispielsweise mit mehreren Tausend Euro an Umwandlungskosten rechnen und auch die oft erwähnte Haftungsbeschränkung kann “durchbrochen” werden.

Wann eine Ein-Mann-Gmbh für Sie sinnvoll ist und wann Sie mit einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft besser beraten sind, erkläre ich Ihnen in diesem Artikel.

Dieser Beitrag wurde am 27. September 2022 aktualisiert.

Was ist eine Ein-Mann-GmbH?

Eine Ein-Mann-GmbH, oder auch Ein-Personen-GmbH genannt, ist ein Unternehmen, das von einer Person gegründet wurde, welche gleichzeitig der alleinig Geschäftsführer sowie der einzige Gesellschafter ist.

Wichtig: Wenn Sie der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer sind, können Sie auch Mitarbeiter einstellen und das Unternehmen gilt weiterhin als Ein-Mann-GmbH.

Es kann sich zudem um eine Ein-Mann-GmbH handeln, wenn drei Jahre nach der Gründung alle Anteile der Firma einer Person zufallen. Dies ist oft der Fall, wenn Sie z.B. Ihre GmbH gründen, aber Ihnen jemand bei der Finanzierung für das Stammkapital hilft und dafür Anteile erhält.

Nach 3 Jahren zahlen Sie das geliehene Geld zurück und kaufen somit die Anteile der GmbH zurück. Damit sind Sie der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH.

Abgesehen von diesen Formalitäten sind alle weiteren gesetzlichen Regelungen (Mindestkapital, Veröffentlichungspflichten, etc.) dieselben wie bei einer “normalen” GmbH (siehe GmbH-Gesetz).

Was brauche ich, um eine GmbH alleine zu gründen?

Die Gründung einer Ein-Mann-GmbH kann dann erfolgen, wenn Sie die Hälfte des Stammkapitals in Bar oder in Sachwerten aufbringen können. Für den Rest reicht eine Sicherung von Ihnen als Gesellschafter aus.

In Zahlen ausgedrückt: Das Mindestkapital für die Gründung einer GmbH beträgt 25.000 €. Davon müssen Sie als Gründer zumindest die Hälfte des Geldes direkt bei der Anmeldung einzahlen. Diese 12.500 € können Sie dabei bar oder in Form von Sachwerten (wie zum Beispiel anhand eines Autos, Grundstückes, Haus, etc.) erstatten.

Was genau ein Sachwert ist und wie Sie diesen am besten für Ihre GmbH-Gründung nutzen, hab ich für Sie detailliert zusammengefasst. Klicken Sie dafür einfach auf folgenden Link: Wissen für Unternehmer: Was ist eine GmbH Sachgründung? Gefahr oder Chance?

Zusätzlich zu diesem Stammkapital benötigen Sie weitere 2.500 bis 4.500 Euro, um die für eine Umwandlung nötigen Notars- und Amtskosten bezahlen zu können.

Die 4 wichtigsten Vorteile einer Ein-Mann-GmbH

Es gibt mehrere Gründe, warum für einen Einzelunternehmer die Gründung einer GmbH von Vorteil sein kann. Im Folgenden habe ich Ihnen die 4 wichtigsten davon kurz zusammengefasst.

Vorteil 1: Bessere Regelung der Altersversorgung

Als Gründer einer Ein-Mann-GmbH sind Sie Chef und Angestellter zugleich. Auf diese Weise können Sie Ihre Altersvorsorge komplett selbst in die Hand nehmen.

Welche 5 Wege Ihnen bei der Regelung der Altersversorgung dabei offenstehen, habe ich Ihnen in diesem ausführlichen Beitrag zusammengefasst: Wie Sie sich als Unternehmer 5 Wege der Altersvorsorge eröffnen

Wichtig: Da Sie als Inhaber eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft nicht angestellt sind, steht Ihnen die betriebliche Altersvorsorge nicht zur Verfügung.

Vorteil 2: Steuerliche Optimierung bei einbehaltenen Gewinnen

Wenn Sie die Gewinne in der Ein-Mann-GmbH belassen, werden sie nur mit 30 % und nicht wie bei einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft mit Ihrem persönlichen Steuersatz von mehr als 40 % versteuert.

Aber Achtung: Von diesem Vorteil profitieren Sie nur, wenn die Gewinne tatsächlich in der Gesellschaft verbleiben. Sobald Sie die Gewinne ausschütten, lösen Sie eine zusätzliche Besteuerung aus. Der Steuersatz bei der Ein-Mann-GmbH erhöht sich dadurch auf 48 %.

Vorteil 3: Image-Verbesserung

Um eine Ein-Mann-GmbH zu gründen, benötigen Sie ein Stammkapital von 25.000€. Diese hohe Summe verleiht Ihrer Firma ein gutes Image und kann sich positiv auf Ihre Geschäftsbeziehungen auswirken.

Auch bei Banken genießen Sie in der Regel eine höhere Bonität als ein bloßer Einzelunternehmer.

Vorteil 4: Einfachere Nachfolgeplanung

Als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH können Sie selbst die Nachfolge Ihrer Firma festlegen. Dafür sollten Sie unbedingt eine Abtretungsklausel in Ihrer Satzung verankern und ein entsprechendes Testament anlegen.

Das bedeutet, dass Ihre gesamten Anteile an eine bisher unbeteiligte Person übertragen werden, sollten Sie die Firma nicht mehr leiten können. Nur so können Sie sicher gehen, dass Ihre GmbH von den von Ihnen ausgewählten Erben auch weitergeführt wird.

Die 3 größten Nachteile der Ein-Mann-GmbH

Wie bereits angedeutet, müssen Sie neben den Vorteilen auch die Nachteile einer Ein-Mann-GmbH kennen. Die 3 meiner Meinung nach wichtigsten habe ich Ihnen hier aufgelistet:

Nachteil 1: Hohe Gründungs- und laufende Kosten

Für Sie als Gründer kann eine Ein-Mann-GmbH auch Nachteile mit sich bringen. Einer davon ist die finanzielle Belastung, die auf Sie zukommt: Am Anfang steht schon die Pflicht, mindestens 12.500€ aufzubringen. Ein andere sind die hohen Jahresabschlusskosten oder die teuren Bilanzierungskosten.

Nachteil 2: Hoher formeller Aufwand

Da es sich bei der GmbH um eine Rechtsform mit sehr vielen Vorschriften handelt, müssen Sie trotz Ihrer beherrschenden Stellung als Gesellschafter-Geschäftsführer für viele Entscheidungen eigene Beschlüsse fassen.

Fehlen diese Beschlüsse, kann beispielsweise die Gewinnausschüttung vom Finanzamt beanstandet werden.

Nachteil 3: Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung

Bei einer Ein-Mann-GmbH müssen Sie bei vielen Entscheidungen den sogenannten Fremdvergleich beachten.

Das bedeutet: Wenn Sie beispielsweise Ihr Geschäftsführergehalt festlegen, müssen Sie sich streng am Branchenschnitt orientieren. Sie können sich nicht ein Gehalt von einer Million Euro zahlen, wenn der durchschnittliche Geschäftsführer einer vergleichbaren Firma nur 150.000 Euro bekommt. Zahlen Sie sich dennoch einen zu hohen Betrag, handelt es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Die Folgen: Die GmbH muss Gewerbe- und Körperschaftssteuer nachzahlen und das Geld, dass Sie sich unrechtmäßig gezahlt haben, wird mit Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz nachversteuert.

Mein Rat: Setzen Sie nur in dieser Situation auf eine Ein-Mann-GmbH

Die Gründung einer Ein-Mann-GmbH macht nur Sinn, wenn Ihr Unternehmen auch wirklich erfolgreich ist. Daher sollten Sie sich vor der Unternehmensumwandlung fragen, ob Ihre Firma genügend Gewinn abwirft. Damit sich für einen Einzelunternehmer die Gründung einer GmbH lohnt, sollte Ihr jährlicher Gewinn mindestens 100.000 € betragen. Wenn Sie diese Grundvoraussetzung erfüllen, müssen Sie im zweiten Schritt die Vor- und Nachteile genau abwägen.

Das bedeutet: Sind die Vorteile durch einen Image-Gewinn oder durch die betriebliche Altersvorsorge wirklich so groß, dass dadurch die höheren Kosten und die Formalismen wett gemacht werden?

Nur wenn Sie diese Frage mit “Ja” beantworten, rate ich Ihnen zu einer Ein-Mann-GmbH. Die Entscheidung, ob eine eine Ein-Mann-GmbH für Sie sinnvoll ist, ist also immer sehr individuell. Ein pauschaler Rat wie etwa “Ab einem Gewinn von 200.000 Euro ist eine GmbH immer besser geeignet” ist nicht seriös.

Alle Details zur Ein-Mann-GmbH im Video erklärt

Sie hätten über diesen Artikel hinaus noch gerne weitere Informationen zur Ein-Mann-GmbH? Dann ist mein Video zum Thema für Sie genau richtig. In diesem Video diskutiere ich mit meinem Gesprächspartner York über das “Für und Wider” der Ein-Mann-GmbH und wann sich eine solche Gesellschaft tatsächlich lohnt. Klicken Sie einfach auf Play!

Ein-Mann-GmbH

Fazit: Ein-Mann-GmbH nur gründen, wenn Sie wirklich davon profitieren!

Eine Ein-Mann-GmbH bietet für Sie als Gründer vier große Vorteile:

  • Bessere Regelung der Altersvorsorge
  • Steuerliche Optimierung bei einbehaltenen Gewinnen
  • Imageverbesserung
  • Einfachere Nachfolgeplanung

Allerdings steht diesen Vorteilen auch ein höheres Maß an (finanzieller und formaler) Belastung dar.

Sie müssen sich vor einer endgültigen Entscheidung deshalb immer überlegen, ob Sie unterm Strich auch wirklich von einer Ein-Mann-GmbH profitieren oder ob nicht doch der Wunsch Vater des Gedanken war.

Sie haben Fragen zur Ein-Mann-GmbH?

Falls Sie Fragen zum Thema Ein-Mann-GmbH bzw. zur einer Unternehmensumwandlung haben, können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), via E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über das Kontaktformular (hier klicken!) kontaktieren.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

Foto: © Elnur – Fotolia.com

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