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Einzelunternehmen in KG umwandeln: In diesen 3 Situationen macht das Sinn

Sie möchten Ihre Firma weiterentwickeln und Ihr erfolgreiches Einzelunternehmen in eine KG umwandeln? Sie wissen aber noch nicht genau, wie sich dieser Rechtsformwechsel auf Ihr Unternehmen auswirkt und worauf Sie achten müssen?

Als Steuerberater in Hamburg mit Spezialisierung auf Unternehmensumwandlung kann ich Ihre Situation sehr gut nachvollziehen. Fast täglich berate ich erfolgreiche deutsche Unternehmer zu steuerlichen Vor- und Nachteilen, rechtlichen Auflagen oder ähnlichen Themen rund um die Umwandlung. Am Beginn meiner Beratung denken viele Einzelunternehmer leider nur an die Umwandlung in eine GmbH, nicht jedoch an eine Kommanditgesellschaft (KG). Dabei können Sie als Unternehmer mit einer Kommanditgesellschaft manchmal sogar besser aussteigen als mit einer GmbH.

Bei einer KG profitieren Sie nämlich in einigen Situation von ähnlichen steuerlichen oder Image-Vorteilen wie bei einer GmbH, ohne laufend 25.000 Euro Stammkapital in der Gesellschaft “binden” zu müssen. Welche Situationen das sind? Das erfahren Sie weiter unten in diesem Artikel.

Einzelunternehmen in KG umwandeln: Nachfolgend erkläre ich Ihnen leicht verständlich und ohne umständliches “Juristendeutsch”:

Dieser Beitrag wurde am 25. August 2022 aktualisiert.

Die KG im Vergleich zum Einzelunternehmen: Was sind die Hauptunterschiede?

Eintragung im Handelsregister und Bilanzierungspflicht: Bei der Gründung einer Kommanditgesellschaft müssen Sie diese Gesellschaft im Handelsregister eintragen lassen. Außerdem sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Jahresabschluss mittels Bilanz zu erstellen. Kurz gesagt bedeuten diese Auflagen für Sie einen höheren Verwaltungsaufwand und mehr Kosten als bei einem Einzelunternehmen.

Mindestens 2 Gesellschafter: Für die Gründung einer KG benötigen Sie mindestens einen Komplementär und einen Kommanditisten. Der Komplementär haftet wie ein Einzelunternehmer unbeschränkt und mit seinem Privatvermögen, während die Haftung des Kommanditisten auf die Einlage beschränkt ist. Aufgrund dieser Risikoverteilung übernimmt der Komplementär in der Regel die Geschäftsführung und der Kommanditist eine passive Investoren-Rolle.

Beschränkte Haftung möglich: Für einen Kommanditisten ist die Beteiligung an einer KG sehr attraktiv. Man profitiert vom Unternehmenswachstum, bekommt jährlich einen Anteil des Gewinns und im Falle einer Unternehmenspleite kann der Staat in der Regel nicht auf das eigene Privatvermögen zugreifen.

Einzelunternehmen in KG umwandeln: In diesen 3 Situationen profitieren Sie als Unternehmer

Nach mehr als 20 Jahren als Steuerberater haben sich für mich drei Situationen herauskristallisiert, die besonders für die Umwandlung in eine KG sprechen:

Situation #1: Sie behalten oft Gewinne ein und möchten Ihre Steuern auf 28,25% begrenzen

Dank der sogenannten Thesaurierungsbegünstigung (siehe § 34a EStG) bezahlen Sie bei der KG auf einbehaltene Gewinne nur 28,25% Steuern. Zahlen Sie sich pro Jahr nur einen kleinen Teil des Gewinns aus und verwenden den restlichen Gewinnanteil für Investitionen oder als Barreserve, können Sie damit Tausende Euro an Steuern sparen. Als Einzelunternehmer müssen Sie hingegen alle Einkünfte immer voll mit Ihrem persönlichen Durchschnittssteuersatz von oft mehr als 40% versteuern.

Situation #2: Sie möchten Ihr Image bei Geschäftspartnern steigern oder Ihre Bonität bei Banken erhöhen

Gesellschaften genießen in der Regel einen besseren Ruf als Einzelunternehmen. Rechtsformen wie die KG oder die GmbH vermitteln eine gewisse Autorität und Sicherheit, die Sie als Einzelunternehmer nicht haben. Ob das immer angebracht ist, sei dahingestellt.

Fakt ist jedoch: In Verhandlungen mit Banken oder bei der Anbahnung neuer Geschäfte profitieren Sie nach einer Unternehmensumwandlung von einem Image-Gewinn. Oft wird Ihre Bonität höher eingestuft und Sie können Geschäftspartnern “auf Augenhöhe” begegnen.

Situation #3: Sie suchen nach einer Möglichkeit, um Ihre Unternehmensnachfolge einfacher zu regeln

Bei einer KG können Sie die Unternehmensnachfolge im Gesellschaftsvertrag regeln. Sie können beispielsweise genau festlegen, welcher Ihrer Erben Anteile am Unternehmen erhalten soll. Außerdem können Sie mit mehreren KGs Ihre operative Firma und Ihren Immobilienbesitz voneinander trennen. Mit einer solchen Trennung müssen Sie auf Ihre Immobiliengewinne keine Gewerbesteuer bezahlen.

Sind Sie Einzelunternehmer, ist eine solche einfache Nachfolgeplanung nicht möglich und die Aufteilung Ihres Unternehmens muss in einem notariell beglaubigten Testament vorgenommen werden. Für Sie bedeutet das mehr Aufwand und höhere Kosten.

Einzelunternehmen in KG umwandeln: Diese Fehler müssen Sie vermeiden

  • Falsche Anträge für die Steuerneutralität: Bei einer Unternehmensumwandlung in eine KG können Sie eine sogenannte Steuerneutralität beantragen. Damit ist die Umwandlung für Sie steuerfrei und eventuell aufgedeckte stille Reserven werden nicht besteuert. Häufig werden diese Anträge jedoch falsch gestellt und eine steuerneutrale Umwandlung ist nicht möglich.
  • Kapitalkonten fehlen oder sind falsch angelegt: Für Ihre Kapitaleinlage und verrechnete Gewinne bzw. Verluste benötigen Sie in einer KG mindestens 2 Kapitalkonten. Gewähren Sie Ihrer Gesellschaft ein Darlehen oder bilden Sie Rücklagen, müssen zusätzlich dazu noch weitere Kapitalkonten gebildet werden. Vielen Einzelunternehmern ist das nicht bewusst, da bisher ein Kapitalkonto ausgereicht hat.

Fazit: KG ist eine sinnvolle Umwandlungs-Alternative für Einzelunternehmer

Wenn Sie als Einzelunternehmer mit Ihrer Firma den nächsten “Entwicklungsschritt” machen möchten, kann eine Unternehmensumwandlung in eine KG durchaus eine gute Alternative für Sie sein.

Konkret haben sich nach mehr als 20 Jahren als Steuerberater folgende 3 Situationen als gute Möglichkeit für die Umwandlung in eine KG herausgestellt:

  • Sie möchten Gewinne in der Gesellschaft behalten und die Thesaurierungsbegünstigung ausnutzen
  • Sie möchten Ihr Image bei Banken oder Geschäftspartnern verbessern
  • Sie möchten Ihre Nachfolgeplanung unkompliziert regeln

Leider sehen viele andere Steuerberater diese Vorteile nicht und raten pauschal immer zur Umwandlung in eine GmbH. Durch die höheren Kosten und den gestiegenen Verwaltungsaufwand ist eine GmbH aber nicht immer die beste Wahl.

Weitere sinnvolle Informationen rund um die KG sowie die anderen Rechtsformen finden Sie im Übrigen hier:

Sie möchten mehr zur einer Unternehmensumwandlung oder über die KG wissen?

Wenn Sie über diesen Beitrag hinaus noch Fragen zur Unternehmensumwandlung für Einzelunternehmer haben oder gerne wissen möchten, ob eine KG die richtige Rechtsform für Sie ist, stehe ich Ihnen als aktiver Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Sie können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 443311) E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über das Kontaktformular in meiner Steuerberatungskanzlei in Hamburg erreichen.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

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