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Gemeinnützige GmbH (gGmbH): Was ist das und wie können Unternehmer damit Erbschaftsteuer sparen?

Gemeinnützige GmbH (gGmbH)

Sie haben schon von der gemeinnützigen GmbH (gGmbH) gehört und Fragen sich, ob diese Rechtsform auch für Sie als Unternehmer interessant sein könnte? Genießen Sie hier Steuervorteile oder können Sie mögliche Sonderregelungen zu Ihrem Vorteil nutzen?

In der Tat können auch Unternehmer steuerlich von einer gGmbH profitieren. Denn durch eine geschickte steuerliche Gestaltung können Sie mithilfe einer gGmbH Ihr Vermögen steuerlich gesehen “anpassen” und so attraktive Abschläge bei der Erbschaftssteuer ausnutzen.

Eins jedoch vorweg: Diese Form der Steuergestaltung ist nicht für jedes Unternehmen geeignet und für die Umsetzung meiner Tipps müssen Sie spezielle Voraussetzungen erfüllen.

Dieser Beitrag wurde am 17. November 2022 aktualisiert.

Was ist eine gemeinnützige GmbH (gGmbH)?

Eine gemeinnützige GmbH ist eine GmbH, deren Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Von der Gemeinnützigkeit abgesehen, ist eine gemeinnützige GmbH einer “normalen”, auf Gewinn ausgerichteten GmbH, sehr ähnlich.

Es gibt einen Geschäftsführer, das Mindest-Stammkapital muss 25.000 Euro betragen und die Haftung der Gesellschafter ist auf die Einlage beschränkt.

Was unterscheidet sie von einer “normalen” GmbH?

Im Geschäftsalltag führt die Bedingung der Gemeinnützigkeit zu drei großen Unterschieden zwischen einer “normalen” und einer gemeinnützigen GmbH:

  1. Eine gemeinnützige GmbH darf nur in einem in § 52 Abgabenordnung definierten, gemeinnützigen Feld tätig sein. Hier kann es sich von Kunst und Kultur über Tierschutz bis hin zur Jugendhilfe um viele verschiedene Tätigkeiten handeln.
  2. Eine gemeinnützige GmbH ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Das heißt aber nur, dass die Gewinn-Maximierung nicht der Hauptzweck des Unternehmens sein darf. Gewinne machen an sich ist nicht verboten. Die Gewinne dürfen allerdings nur für gemeinnützige Zwecke verwendet und nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
  3. Eine gemeinnützige GmbH ist von Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit. Das heißt, dass man bei einer gGmbH auf den erzielten Gewinn keine Steuern zahlen muss.

Welche Anforderungen muss eine gemeinnützige GmbH erfüllen?

Damit eine gemeinnützige GmbH auch wirklich vom Gesetzgeber als gemeinnützig anerkannt wird, muss sie die folgenden 3 Punkte einhalten:

  • Die Gesellschaft muss einen gemeinnützigen Zweck in der Kunst, Wissenschaft, Kultur oder einem anderen Bereich verfolgen. Eine vollständige Liste aller akzeptierten gemeinnützigen Zwecke können Sie in § 52 der Abgabenordnung nachlesen.
  • Der Personenkreis, dem die gemeinnützigen Förderungen zugute kommen, darf nicht begrenzt werden. Es reicht also nicht aus, dass zum Beispiel die Mitarbeiter Ihres Unternehmens profitieren. Der Zweck muss wirklich der allgemeinen Bevölkerung zugutekommen.
  • Die Tätigkeit der Gesellschaft muss selbstlos (= nicht auf Gewinn ausgerichtet) sein.

Diese drei Punkte werden vom Finanzamt alle drei Jahre geprüft. Wenn Sie gegen diese Auflagen verstoßen, verliert die Gesellschaft Ihre Gemeinnützigkeit und damit auch alle Steuervorteile.

So sparen Sie als Unternehmer in 3 Schritten mit einer gemeinnützigen GmbH bei der Erbschaftsteuer

Lassen Sie mich noch kurz ausholen, um Ihnen meinen Zugang genauer zu erklären:

Für die Berechnung der Erbschaftssteuer ist entscheidend, ob es sich bei Ihrem Betriebsvermögen um begünstigtes Vermögen oder Verwaltungsvermögen handelt. Denn bei begünstigtem Vermögen werden nur bis zu 15% des tatsächlichen Vermögenswertes zur Berechnung der Erbschaftssteuer verwendet. Mindestens 85% des Werts werden also gar nicht versteuert.

Angenommen, Sie besitzen begünstigtes Vermögen in Höhe von 1.000.000 Euro. In dem Fall werden zur Berechnung der Erbschaftssteuer nur maximal 150.000 Euro herangezogen.

Diese Reduktion des zu versteuernden Vermögens nennt man auch Verschonungsabschlag. Bei Verwaltungsvermögen gibt es diesen Verschonungsabschlag nicht und Sie müssen bei der Erbschaftssteuer immer 100% des Werts Ihres Verwaltungsvermögens versteuern. Ist Ihr Verwaltungsvermögen 1.000.000 Euro groß, werden also die gesamten 1.000.000 Euro zur Berechnung der Erbschaftssteuer herangezogen.

Das bedeutet für Sie: Aus erbschaftssteuerlicher Sicht wäre es am besten, wenn ein möglichst großer Teil Ihres Vermögens zum begünstigten Vermögen zählt.

So profitieren Sie am meisten vom Verschonungsabschlag und reduzieren Ihr zu versteuerndes Vermögen.

Das Problem: Laut Gesetz (§ 13b ErbStG) ist begünstigtes Vermögen nur der Teil Ihres Vermögens, der für die Erzielung Ihres Umsatzes notwendig ist. Vermögen, das nur der Geldanlage dient und nichts zum eigentlichen Unternehmenszweck beiträgt, ist somit pauschal als begünstigtes Vermögen ausgeschlossen.

Hier kommt die gemeinnützige GmbH ins Spiel: Mit einer geschickten steuerlichen Gestaltung können Sie dennoch Teile dieses Verwaltungsvermögens in begünstigtes Vermögen “umwandeln”. In Kombination mit einer gemeinnützigen GmbH nutzen Sie hier den steuerlichen Gestaltungsspielraum optimal aus und können Tausende Euro an Erbschaftssteuern sparen.

Wie Sie hier am besten vorgehen erkläre ich Ihnen in 3 leicht verständlichen Schritten:

Schritt 1: Identifizieren Sie Verwaltungsvermögen, das Sie in begünstigtes Vermögen “umwandeln” können

Haben Sie Teile Ihres Vermögens in eine Kunstsammlung, Antiquitätensammlung oder mehrere Oldtimer investiert, ist dieses Vermögen grundsätzlich Verwaltungsvermögen.

So ist dieses Vermögen allerdings steuerlich nicht begünstigt und Sie müssen auf den gesamten Wert Erbschaftssteuer bezahlen.

Für Sie würde es sich also lohnen, wenn Sie dieses Vermögen zu begünstigtem Vermögen umwandeln könnten. Sie müssen deshalb einen Weg finden, um Ihre Sammlung als begünstigtes Vermögen definieren zu können.

Schritt 2: Finden Sie einen gemeinnützigen Unternehmenszweck, der dieses Verwaltungsvermögen in begünstigtes Vermögen “umwandelt”

Ein bewährtes Mittel ist hier, für Ihre Autos, Antiquitäten, Gemälde oder ähnliches Vermögen ein Museum zu gründen. Denn mit einem Museum erfüllen Sie 2 wichtige Voraussetzungen zur optimalen Erbschaftssteuer-Gestaltung:

1. Der Unternehmenszweck ist gemeinnützig. Dadurch sind Sie berechtigt, eine gemeinnützige GmbH zu gründen, die dieses Museum betreibt.

2. Aus Ihrem Verwaltungsvermögen wird begünstigtes Vermögen. Denn bei einem Museum sind die ausgestellten Autos, Antiquitäten oder ähnliches Vermögen maßgeblich für die Erzielung der Umsätze verantwortlich.

Somit wird aus dem vormaligen Verwaltungsvermögen begünstigtes Vermögen und Sie profitieren von den oben erklärten erbschaftssteuerlichen Begünstigungen (Verschonungsabschlag).

Schritt 3: Gründen Sie eine gemeinnützige GmbH (gGmbH), die das geplante Museum betreibt

Das oben beschriebene Museum sollte im besten Fall von einer gemeinnützigen GmbH und nicht von einer “normalen” GmbH oder einer KG betrieben werden. Der Grund ist folgender: Eine gGmbH bietet Ihnen attraktive Steuervorteile.

Sie zahlen keine Steuern auf die Gewinne und alle Verkäufe (z.B. Eintrittskarten) unterliegen einer Umsatzsteuer von 7% (statt 19%).

Meine Empfehlung: Bevor Sie mit der Umsetzung eines solchen Konstrukts beginnen, benötigen Sie unbedingt die Hilfe eines Steuerberaters. Denn nur nach einer genauen Analyse Ihrer Situation ist klar, ob sich ein solch aufwendiges Konstrukt überhaupt für Sie lohnt.

Zusätzlich sollten Sie mit den Planungen bereits Jahre oder im besten Fall sogar Jahrzehnte im Voraus beginnen. Denn um alle Schritte sauber und gesetzeskonform umzusetzen benötigen Sie vor allem eines: Zeit.

Zu hohe Merchandise-Verkäufe: So vermeiden Sie den häufigsten Fehler bei gemeinnützigen GmbHs

Achtung: Verkaufen Sie in diesem Museum auch T-Shirts, Postkarten oder andere Merchandise-Produkte, darf der Gewinn aus diesem Verkauf nicht höher als 35.000 Euro pro Jahr sein. Denn ist der Gewinn höher, entspricht Ihre gemeinnützige GmbH nicht mehr den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts.

Dann müssen Sie Steuern nachzahlen und verlieren auch für die Zukunft Ihre Steuervorteile.

Meine Empfehlung: Sind die Gewinne Ihrer Merchandise-Verkäufe höher als 35.000 Euro, sollten Sie die Verkäufe über eine eigene GmbH laufen lassen. So gefährden Sie den Gemeinnützigkeits-Status Ihrer gGmbH nicht und genießen weiterhin alle Steuervorteile.

Fazit: Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) als ideales “Tool” zur langfristigen Steuergestaltung

Trotz der zwingenden Gemeinnützigkeit einer gGmbH ist diese Rechtsform auch für Unternehmer interessant. Denn mit dem geschickten Einsatz einer gemeinnützigen GmbH können Sie Ihr Betriebsvermögen aus steuerlicher Sicht umstrukturieren und so langfristig gesehen Erbschaftssteuer sparen.

Die Voraussetzungen dafür sind allerdings speziell und ein solches Konstrukt ist nicht für jeden Unternehmer geeignet. Bevor Sie die Tipps aus diesem Artikel umsetzen, sollten Sie sich deshalb immer von einem Steuerberater beraten lassen.

Sie haben weitere Fragen zur gGmbH?

Sie haben noch weitere Fragen zur gemeinnützigen GmbH oder möchten wissen, wie Sie eine gemeinnützige GmbH im Rahmen Ihrer Erbschaftssteuer-Planung konkret einsetzen können? Gerne können Sie mit Ihren Fragen auf mich zukommen. Das Erstgespräch am Telefon führe ich ganz unverbindlich. Schließlich wollen Sie sichergehen, dass ich auch der richtige Steuerberater in Hamburg für Sie bin.

In diesem Sinne, können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), via E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über das Kontaktformular (hier klicken!) in meiner Steuerberatungskanzlei in Hamburg kontaktieren.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

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