Eine Besitzgesellschaft ist ein Unternehmen, das Vermögenswerte wie Immobilien, Maschinen oder Fahrzeuge besitzt und diese an ein operativ tätiges Unternehmen vermietet oder verleast. Meistens handelt es sich dabei um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Kommanditgesellschaft (KG). Diese Konstruktion kommt häufig im Mittelstand vor, insbesondere bei Familienunternehmen.
Vorteile einer Besitzgesellschaft
- Risikotrennung: Durch die Trennung von Besitz und Betrieb lassen sich unternehmerische Risiken besser steuern. Im Falle einer Insolvenz des operativen Unternehmens bleiben die Vermögenswerte der Besitzgesellschaft geschützt.
- Vermögenssicherung: Vermögenswerte wie Immobilien werden in der Besitzgesellschaft langfristig gesichert und bleiben im Familienbesitz. Dadurch schützt man sie vor betrieblichen Risiken und eventuellen Gläubigerzugriffen.
- Flexibilität bei der Nachfolge: Die Trennung von Besitz und Betrieb erleichtert die Nachfolgeplanung. Die Besitzgesellschaft kann an die nächste Generation übertragen werden, ohne das operative Geschäft zu beeinflussen.
- Erhalt des Unternehmenswertes: Die Auslagerung der Vermögenswerte in die Besitzgesellschaft hat keinen negativen Einfluss auf den Unternehmenswert. Dieser wird allein nach dem Ertragswert ermittelt, nicht nach dem Vermögenswert.
- Freie Wahl der Gewinnermittlung: Beim Besitzunternehmen können Sie frei wählen, ob Sie den Gewinn anhand der Bilanzierung oder der Einnahmenüberschussrechnung ermitteln möchten.
Nachteile einer Besitzgesellschaft
Die Aufteilung in Besitzgesellschaft und operative Gesellschaft löst steuerlich eine sogenannte Betriebsaufspaltung aus. Das hat zur Folge:
- Steuerliche Risiken: Die Umsatzsteuerschuld des operativen Unternehmens geht vollständig auf das Besitzunternehmen über. Die beiden Unternehmen bilden in der Regel eine umsatzsteuerliche Organschaft. Die Wahl der falschen Rechtsform des Besitzunternehmens kann zur Auflösung aller stillen Reserven im Rahmen der Nachfolge führen.
Steuerlich befinden sich die Anteile des Betriebsunternehmens im Sonderbetriebsvermögen der Besitzgesellschaft. Bei Aufgabe des Besitzunternehmens (z.B. bei Verkauf) müssen auch die fiktiven Verkaufserlöse auf die Anteile des Betriebsunternehmens versteuert werden. Dies ist seit geraumer Zeit nicht mehr durch das Zwischenschalten einer Holding abwendbar. - Insolvenzrisiko: Bei einem Insolvenzantrag des operativen Unternehmens müssen die Anteile am operativen Unternehmen in der Besitzgesellschaft versteuert werden, wie bei einem Verkauf der Anteile.
Praxisbeispiel: Besitzgesellschaft in einem Familienunternehmen
Ein Familienunternehmen betreibt eine Produktionsfirma und besitzt mehrere Immobilien, in denen sich die Produktionsstätten befinden. Die Familie gründet eine Besitzgesellschaft, welche die Immobilien hält und diese an die Produktionsfirma vermietet. Dadurch sind die Immobilien vor den Risiken des operativen Geschäfts geschützt und die Mieteinnahmen fließen direkt in die Gesellschaft.
Wichtige rechtliche und steuerliche Aspekte
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Die Gründung einer Besitzgesellschaft erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen für die jeweilige Gesellschaftsform wie z.B. GbR, GmbH oder KG. Die Verträge zwischen der Gesellschaft und dem operativen Unternehmen müssen den Anforderungen des Steuerrechts entsprechen, um steuerliche Vorteile nutzen zu können.
- Steuerliche Behandlung: Die Mieteinnahmen der Besitzgesellschaft unterliegen der Einkommensteuer (bei GbR oder KG) oder der Körperschaftsteuer (bei GmbH). Gleichzeitig sind die Mietaufwendungen beim operativen Unternehmen als Betriebsausgaben abziehbar. Es ist wichtig, dass die Mietverträge fremdüblich gestaltet sind, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Strategisches Instrument zur Risikotrennung bei Familienunternehmen
Die Besitzgesellschaft bietet viele Vorteile für Unternehmen, insbesondere in Bezug auf Risikotrennung, Vermögenssicherung und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Sie eignet sich besonders für Familienunternehmen, die ihre Vermögenswerte langfristig schützen und gleichzeitig flexibel auf Veränderungen im operativen Geschäft reagieren möchten. Unternehmer sollten jedoch die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sorgfältig prüfen und sich gegebenenfalls beraten lassen.
Als Steuerberatungskanzlei in Hamburg sind wir spezialisiert auf Unternehmensumwandlung, Unternehmesnachfolge und Strategische Steuergestaltung. Bei Fragen freuen wir uns über Ihre Nachricht an anfrage@steuerberatung-breit.de.
Herzlichst
Ihr Thomas Breit