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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): In diesen 3 Situationen macht sie Sinn

Sie haben schon von der Rechtsform “Gesellschaft bürgerlichen Rechts” oder kurz GbR gehört, wissen aber eigentlich nicht, was diese Rechtsform genau ist? Könnte die GbR eine günstige Alternative zur GmbH für Sie sein? Würde eventuell sogar eine Umwandlung Ihres Unternehmens in eine GbR Sinn machen?

Viele Unternehmer haben schon von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts gehört, sind bei den Details aber unsicher.

Hier möchte ich als Steuerberater für Gesellschaftsrecht mit diesem Beitrag ansetzen.

Dieser Beitrag wurde am 5. August 2024 aktualisiert.

Was ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) genau?

Eine GbR ist eine Personengesellschaft bei der sich mindestens 2 Gesellschafter zusammenschließen (siehe § 705 BGB). Dabei handelt es sich um die einfachste Form der Personengesellschaft und andere Formen wie etwa die OHG oder die KG bauen auf die GbR auf. Alle Gesellschafter einer GbR haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.

Das brauchen Sie, um eine GbR zu gründen

Um eine GbR gründen zu können, benötigen Sie nicht zwingend einen schriftlichen Vertrag oder Startkapital. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann beispielsweise mündlich oder auch durch schlüssiges Handeln zustande kommen.

Als Steuerberater für Gesellschaftsrecht empfehle ich Ihnen, einen schriftlichen Vertrag von einem Gesellschaftsrechtsexperten aufsetzen zu lassen. Denn auch wenn der Vertrag nun zwingend notwendig ist:  Nicht jeder Vertrag ist ein guter Vertrag. Kommt es beispielsweise zu Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern, kann man mit einem rechtssicheren schriftlichen Gesellschaftsvertrag seine Interessen besser durchsetzen.

Für die Gründung einer GbR gibt es also seit 2024 statt einer nun zwei Grundlagen, die Sie zwingend erfüllen müssen: einen zweiten Gesellschafter und einen schriftlichen Vertrag.

Die Vorteile und Nachteile der GbR im Überblick

Da es sich bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts um eine Personengesellschaft handelt, treffen die meisten Vor- und Nachteile der anderen Personengesellschaften (z.B. OHG oder KG) auch hier zu. Die wichtigsten fasse ich Ihnen hier zusammen:

Vorteil 1: Sie müssen nur wenige Formvorschriften beachten

Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts können Sie ohne aufwändige Gesellschafterbeschlüsse Entscheidungen treffen.

Zusätzlich müssen Sie die laufenden Ergebnisse nicht publizieren, können einfach Privatentnahmen tätigen und frei über die in der Gesellschaft verbliebenen Gewinne verfügen.

Vorteil 2: Sie profitieren von niedrigen Gründungs- und laufenden Kosten

Ihre Kosten für eine nötige Rechtsberatung bei der Gründung sind deutlich niedriger als bei anderen Firmengründungen.

Seit Inkrafttreten des MoPeG zu Jahresbeginn 2024 müssen GbRs ins Gesellschaftsregister eingetragen werden. Dadurch fallen zwar Notarkosten an, diese sind in der Regel geringer als bei anderen Gesellschaftsformen.

Sie sind auch nicht zur doppelten Buchführung oder Bilanzierung verpflichtet – dadurch können Sie Ihre laufenden Kosten sehr niedrig halten.

Nachteil 1: Sie haften unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen

Sollte die Gesellschaft in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können Sie unter Umständen mit Ihrem Privatvermögen haften.

Wichtig: Diese private Haftung ist unbegrenzt. Das bedeutet, dass Sie so lange mit Ihrem eigenen Vermögen für die Gesellschaft haften, bis Sie als Privatperson “pleite” sind.

Nachteil 2: Sie können keinen externen Geschäftsführer einstellen

Um Geschäftsführer zu sein, müssen Sie gleichzeitig auch Teilhaber der Gesellschaft sein.

Wenn Sie sich also beispielsweise aus dem Tagesgeschäft zurückziehen und eine unbeteiligte Dritte Person zum Geschäftsführer ernennen möchten, ist das bei dieser Rechtsform nicht möglich.

In diesen 3 Situationen macht eine GbR Sinn

Meiner Meinung nach gibt es nur folgende 3 Situationen, wo Sie über die Gründung einer GbR nachdenken sollten:

Situation 1: Ihre Haftungsbeschränkung ist nicht wichtig

Wie oben beschrieben haften Sie bei einer GbR immer unbeschränkt und mit Ihrem Privatvermögen. Ist Ihnen das bewusst und die Begrenzung Ihrer Haftung ist Ihnen auch nicht wichtig, kann für Sie eine GbR Sinn machen.

Situation 2: Gründung soll schnell und mit wenig Aufwand gehen

Die Gründung einer GbR dauert in der Regel nur wenige Tage und ein Gesellschaftsvertrag ist oft standardisiert.

Soll Ihre Unternehmensgründung also schnell gehen und geringe Kosten verursachen, ist eine GbR die richtige Rechtsform für Sie.

Situation 3: Sie benötigen keine betriebliche Altersvorsorge

Da Sie bei der GbR nicht angestellt sind, ist eine betriebliche Altersvorsorge nicht möglich. Darüber sollten Sie sich bei der Gründung im Klaren sein.

Ist eine betriebliche Altersvorsorge für Sie von vornherein unwichtig, können Sie über die Gründung einer GbR nachdenken.

GbR vs. GmbH: Das sind die Haupt-Unterschiede

In vielen facheinschlägigen Foren lese ich immer wieder die Frage, ob GbR eine GmbH Alternative ist. Warum ich diese Frage immer mit “Nein” beantworte, sehen Sie anhand dieser 4 Unterschiede:

Unterschied 1: Die Haftung

Bei der GmbH ist Ihre Haftung in der Regel auf Ihre Einlage beschränkt.

Bei einer GbR haften Sie unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen.

Unterschied 2: Benötigtes Kapital

Um eine GmbH gründen zu können, benötigen Sie immer 25.000 Euro Stammkapital. Mithilfe einer Sachgründung müssen Sie diesen Betrag zwar nicht zwangsläufig in bar einzahlen, dennoch benötigen Sie gewisse Vermögenswerte, um eine GmbH zu gründen.

Für die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gibt es kein Mindestkapital.

Unterschied 3: Gründungskosten und Verwaltungsaufwand

Bei der GmbH-Gründung haben Sie hohe Kosten für Anwälte, Notare und die Eintragung ins Handelsregister. Zusätzlich dazu ist Ihr laufender Verwaltungsaufwand durch teurere Jahresabschlüsse und Veröffentlichungs-Pflichten um ein Vielfaches höher als bei einer GbR.

Seit Inkrafttreten des MoPeG muss die GbR zwar nicht ins Handelsregister, dafür aber ins Gesellschaftsregister eingetragen werden, wofür ein Notar benötigt wird. Allerdings sind Ihre laufenden Verwaltungskosten bedeutend geringer als bei einer GmbH.

Unterschied 4: Die Besteuerung

Gewinne unterliegen bei einer GmbH immer der Körperschaftsteuer. Werden die Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet, müssen Sie auch noch die Kapitalertragsteuer zahlen. Zusätzlich müssen Sie für eine GmbH auch immer die Gewerbesteuer bezahlen.

So kommen Sie bei der GmbH auf eine Gesamtbesteuerung von ca. 48%, wenn Sie Ihre Gewinne ausschütten. Wenn der Jahresüberschuss im Unternehmen bleibt, beträgt der Steuersatz 30%.

Da es sich bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts um eine Personengesellschaft handelt, wird die Gesellschaft selbst nur bei der Gewerbesteuer besteuert. Die Gewinne hingegen werden bei Ihnen persönlich als Gesellschafter besteuert. . Ihr gesamtes Einkommen, dass Sie aus Ihrer Tätigkeit als GbR Gesellschafter beziehen, wird zu Ihrem restlichen Einkommen addiert und unterliegt der Einkommensteuer.

Je nach Höhe des Einkommens beträgt Ihr Steuersatz wahrscheinlich 42% oder 45%. Wichtig: Ob Sie die Gewinne entnehmen oder nicht spielt in diesem Fall keine Rolle – die Besteuerung ist immer gleich hoch.

Sie können allerdings entweder einen Antrag auf Begrenzung der Einkommenshöchstbesteuerung für nicht entnommene Gewinne stellen (§ 32d EStG) oder die Körperschaftbesteuerung wählen (§1a KStG). Bei beiden Versionen kommt es zu einer sehr ähnlichen bzw. zu der gleichen Besteuerung wie bei der GmbH.

Jetzt macht es einen Unterschied, ob Sie die Gewinne entnehmen oder nicht.

Sie möchten mehr über die GbR erfahren? Im Video beschäftige ich mich eingehend mit dem Thema

Klicken Sie einfach auf Play, wenn Sie mehr über die GbR erfahren möchten!

Fazit: GbR für schnelle & einfache Gründung – Aber keine GmbH-Alternative

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts macht nur Sinn, wenn Sie keine Altersvorsorge benötigen, die Haftungsbeschränkung unwichtig ist oder die Gründung schnell gehen muss. In allen anderen Fällen wären Sie mit einer OHG, einer KG oder einer GmbH wahrscheinlich besser beraten.

Da es sich bei der GbR um eine Personengesellschaft handelt, ist sie aber auf keinen Fall eine Alternative zur GmbH. Denn bei der GbR haften Sie unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. Die einzig sinnvolle, günstige Alternative zur GmbH stellt die UG dar.

Weitere Informationen zu ebendieser UG und zu den anderen Rechtsformen erhalten Sie in den folgenden Blog-Beiträgen:

Einen Überblick über die wichtigsten Gesellschaftsformen finden Sie in diesem Blogbeitrag: Entscheidungshilfe für Unternehmer: Vor- & Nachteile der wichtigsten Rechtsformen

Sie haben noch Fragen zur GbR?

Sie haben weiterführende Fragen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts? Als Steuerberater für Gesellschaftsrecht haben wir uns auf steuerliche Herausforderungen besonders komplexer Unternehmenskonstrukte spezialisiert. Auch bei Unternehmensumwandlungen können wir Ihnen weiterhelfen.

Sie können meine Kanzlei jederzeit per Telefon (+49 40 44 33 11), per E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über das Kontaktformular (hier klicken!) kontaktieren.

Herzlichst
Ihr Thomas Breit

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