Steuerliches Einlagekonto

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Ein steuerliches Einlagekonto, auch § 27 KStG-Konto genannt, erfasst sämtliche Einlagen, die Gesellschafter einer GmbH zusätzlich zum Stammkapital leisten. Diese Einlagen erhöhen das Eigenkapital des Unternehmens, ohne als steuerpflichtiger Gewinn zu gelten.

Der Zweck des steuerlichen Einlagekontos ist es, Einlagen und Kapitalerhöhungen transparent zu dokumentieren, damit unter bestimmten Bedingungen eine steuerfreie Rückführung an die Gesellschafter erfolgen kann. Ohne ein solches Konto wäre jede Auszahlung an die Gesellschafter steuerpflichtig, was zu einer erheblich höheren Steuerlast führen kann.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was das steuerliche Einlagekonto ist, wie es funktioniert und wie Sie als Unternehmer steuerliche Vorteile daraus ziehen können.

Wer ist zur Führung eines steuerlichen Einlagekontos verpflichtet?

Die Verpflichtung zur Führung eines steuerlichen Einlagekontos trifft alle Kapitalgesellschaften, also insbesondere GmbHs und AGs. Diese Verpflichtung besteht, weil Kapitalgesellschaften die Möglichkeit haben, Einlagen steuerfrei zurückzuzahlen. Damit dies transparent und nachvollziehbar bleibt, muss jede Kapitalgesellschaft ein steuerliches Einlagekonto führen und die Bestände ordnungsgemäß dokumentieren. Ohne ein solches Konto können keine steuerfreien Rückzahlungen erfolgen. Auch Genossenschaften und bestimmte andere Körperschaften, die eine ähnliche Rechtsform wie Kapitalgesellschaften haben, sind verpflichtet, ein steuerliches Einlagekonto zu führen, sofern sie Einlagen der Gesellschafter erhalten.

Wie funktioniert ein steuerliches Einlagekonto?

Das steuerliche Einlagekonto wird jährlich im Rahmen der Steuererklärung fortgeschrieben. Es verzeichnet alle Einlagen, die Gesellschafter in die GmbH eingebracht haben, und zeigt den verfügbaren Bestand an, der unter bestimmten Bedingungen steuerfrei zurückgeführt werden kann. Wenn eine GmbH eine Auszahlung an die Gesellschafter plant, wird geprüft, ob diese aus dem steuerlichen Einlagekonto oder dem laufenden Gewinn erfolgt. Nur Beträge, die als Einlagen erfasst sind, können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei ausgeschüttet werden.

Das Finanzamt gibt eine klare Verwendungsreihenfolge vor: zuerst müssen die kompletten steuerpflichtigen Gewinnrücklagen, inklusive des laufenden Gewinns ausgeschüttet werden, erst danach darf auch aus dem steuerlichen Einlagekonto ausgeschüttet werden.

Meldung des Einlagekontos an das Finanzamt

Ein zentraler Aspekt des steuerlichen Einlagekontos ist die Meldung an das Finanzamt. Jedes Jahr muss die GmbH den aktuellen Stand des Einlagekontos zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung an das Finanzamt übermitteln. Die „Erklärung nach § 27 KStG“ dokumentiert den Bestand und alle Veränderungen im steuerlichen Einlagekonto, was dem Finanzamt eine Kontrolle der Kapitalherkunft und -rückführung ermöglicht.

Das Finanzamt muss das Einlagekonto feststellen, was im Feststellungsbescheid nach § 27 KStG passiert. Erst dann kann es unter bestimmten Voraussetzungen für Ausschüttungen verwendet werden.

Vorteile des steuerlichen Einlagekontos für Gesellschafter

Das steuerliche Einlagekonto ermöglicht es Gesellschaftern, steuerfrei auf ihr eingezahltes Kapital zurückzugreifen, was mehrere Vorteile mit sich bringt:

  • Steuerfreie Rückzahlungen: Solange das Einlagekonto über ein entsprechendes Guthaben verfügt und alle steuerpflichtigen Gewinne bereits ausgeschüttet sind, können Gesellschafter steuerfreie Rückzahlungen erhalten, ohne dass dies als Kapitalausschüttung gewertet wird.
  • Optimierung der Steuerlast: Durch die Nutzung des Einlagekontos kann die Steuerlast für Ausschüttungen gesenkt werden, da Auszahlungen aus dem Einlagekonto nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen.
  • Erhöhung des Eigenkapitals: Wenn Sie von außen Geld in die GmbH stecken, sollten Sie das steuerliche Einlagekonto nutzen, um das Eigenkapital zu erhöhen und Ihre Bonität zu verbessern. Wenn Sie alternativ die Zuführung von außen als Gesellschafterdarlehen klassifizieren, haben Sie Ihre Eigenkapitalquote verringert und Ihre Fremdkapitalquote erhöht.

Voraussetzungen für steuerfreie Rückzahlungen

Damit eine Rückzahlung an die Gesellschafter steuerfrei erfolgen kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Verwendungsreihenfolge: Alle steuerpflichtigen Gewinne müssen bereits ausgeschüttet sein.
  • Ausreichender Bestand: Die Summe im Einlagekonto muss groß genug sein, um die geplante Auszahlung vollständig abzudecken.
  • Verbescheidung durch das Finanzamt: Das Finanzamt muss die Summe im Einlagekonto im Feststellungsbescheid nach § 27 KStG feststellen. Dies passiert nach der regelmäßigen Meldung in der jährlichen Körperschaftsteuererklärung. Maximal der festgestellte Betrag kann ausgeschüttet werden.

Beispiele für den Einsatz des steuerlichen Einlagekontos

Um die praktische Anwendung des steuerlichen Einlagekontos zu verdeutlichen, sind hier zwei Beispiele:

  • Beispiel 1: Steuerfreie Rückzahlung aus Eigenkapital
    Ein Gesellschafter bringt eine zusätzliche Einlage von 100.000 Euro in die GmbH ein, die im steuerlichen Einlagekonto erfasst wird. Nach einigen Jahren möchte er eine Auszahlung vornehmen. Wenn keine anderen Gewinnrücklagen vorhanden sind und das Einlagekonto diesen Betrag aufweist, kann die GmbH ihm die 100.000 Euro steuerfrei zurückzahlen, ohne dass Kapitalertragsteuer fällig wird.
  • Beispiel 2: Kapitalerhöhung und Verhinderung von Doppelbesteuerung
    Eine GmbH plant eine Kapitalerhöhung, bei der die Gesellschafter neue Einlagen leisten. Diese neuen Einlagen werden im steuerlichen Einlagekonto festgehalten und stehen später für steuerfreie Rückzahlungen zur Verfügung.

Fallstricke und Fehler vermeiden

Ein steuerliches Einlagekonto bietet zwar viele Vorteile, erfordert aber eine sorgfältige und präzise Verwaltung, um Fehler zu vermeiden. Häufige Fehler sind:

  • Fehlende oder falsche Dokumentation: Der Betrag des steuerlichen Einlagekontos in der Bilanz und der Betrag im Feststellungsbescheid müssen gleich sein. Sollten Sie in der Bilanz einen höheren Betrag stehen haben und dieses Geld ausschütten, wird das Finanzamt dies als steuerpflichtige Gewinnausschüttung behandeln.
  • Versäumnisse bei der Meldung: Die jährliche Meldung des Einlagekontos ist zwingend erforderlich. Wer die Meldung versäumt oder Fehler bei der Angabe macht, riskiert Steuernachzahlungen und mögliche Sanktionen.

Vorteile durch das Einlagekonto nutzen

Gelder auf dem steuerlichen Einlagekonto sind Eigenkapital und erhöhen damit Ihre Bonität.

Das steuerliche Einlagekonto verhindert außerdem die nochmalige Besteuerung Ihrer Gelder bei Ausschüttung. Durch die regelmäßige Meldung an das Finanzamt in der Körperschaftsteuererklärung und die Festschreibung des steuerlichen Einlagekontos durch das Finanzamt, werden unter bestimmten Voraussetzungen steuerfreie Rückzahlungen an die Gesellschafter ermöglicht. Ein qualifizierter Steuerberater mit Erfahrung in der Strategischen Steuergestaltung und Steuerplanung kann Sie dabei unterstützen, das steuerliche Einlagekonto optimal zu führen und Fallstricke zu vermeiden.

Mehr zum Thema können Sie in diesem Blogbeitrag nachlesen: Die Kapitalrücklage: Was Sie darüber wissen sollten

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