Zinsabschlagsteuer

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Die Zinsabschlagsteuer ist eine Quellensteuer auf Zinserträge aus Kapitalanlagen. Diese Steuer wird direkt bei der Auszahlung der Zinsen von der Bank oder dem Finanzinstitut einbehalten und ans Finanzamt abgeführt.

Es handelt sich um eine Form der Quellenbesteuerung, bei der die Steuer direkt an der Quelle der Einkünfte abgeführt wird. Sparer haben die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag zu nutzen, um einen bestimmten Betrag von der Besteuerung freizustellen.

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