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Insolvenzplan oder Poolvertrag: Wie sanieren Sie Ihre Firma am besten?

Ist Ihre Firma finanziell in der Krise, müssen Sie richtig reagieren, wenn Sie sie retten wollen. Manchmal ist das Richtige die Insolvenz, manchmal ein Poolvertrag. Wie Sie das herausfinden, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wann benötigt Ihre Firma eine Sanierung?

Ihre Firma steckt finanziell in der Krise und ist sanierungsbedürftig, wenn Sie Ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber Ihren Gläubigern nicht erfüllen können.

Das kann aus zweierlei Gründen der Fall sein:

  1. Sie sind akut zahlungsunfähig. Das heißt: Sie haben aktuell kein Geld (=”Illiquidität”) oder zu wenig Geld, um Ihre Zahlungen (Miete, Lieferungen, Löhne, Kredite etc.) zu leisten.
  2. Ihnen droht eine Zahlungsunfähigkeit. Das heißt: Sie haben aktuell so viele Schulden, dass Sie in naher Zukunft Ihre Zahlungen nicht mehr leisten werden können.

Insolvenzplanverfahren oder Pooling-Vertrag: Wie sollten Sie reagieren?

Befinden Sie sich mit Ihrem Unternehmen in einer der oben genannten Situationen, so ist es noch nicht die Zeit, den Kopf in den sprichwörtlichen Sand zu setzen. Im Gegenteil: Jetzt ist es an der Zeit, bedacht und richtig zu reagieren.

Viele Unternehmen haben sich durch die richtige Sanierung bereits wieder erholt und besser auf dem Markt positioniert, als sie jemals davor dastanden. Das heißt: Eine Sanierung ist nicht nur eine Belastung, es ist auch eine Chance.

Was ist ein Insolvenzplanverfahren?

Bei Unternehmen spricht man in Deutschland von der sogenannten Regelinsolvenz. Diese ist dann möglich, wenn eine selbständige Tätigkeit vorliegt, es mehr als 19 Gläubiger gibt und Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, dann kommt eine Verbraucherinsolvenz (=Privatinsolvenz) zur Anwendung.

Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, entweder die Zahlungsfähigkeit des Schuldners wiederherzustellen oder die Situation mit den Gläubigern geordnet abzuwickeln.

Bei Zweiterem wird nach der Insolvenz das Unternehmen aufgelöst. Ist das Ziel aber die Sanierung, so wird ein Insolvenzplan aufgestellt, der das Unternehmen wieder konkurrenzfähig auf dem Markt zurückbringen soll.

In diesem Beitrag gehen wir davon aus, dass Sie als eventuell betroffener Unternehmer daran interessiert sind, Ihre Firma zu sanieren und nicht aufzulösen. Daher beschäftigen wir uns hier nur mit der Sanierung.

Was ist ein Poolvertrag?

Ganz allgemein regelt ein Poolvertrag den Zusammenschluss von Interessenten zum Zwecke der Verfolgung eines bestimmten Ziels. Der Poolvertrag für eine Unternehmenssanierung regelt somit die Rechte und Pflichten der Gläubiger und des Schuldners, um die verschuldete Firma wieder bestmöglich aufzustellen und alle Gläubigerinteressen weitestgehend zu befriedigen.

Beim Poolvertrag wird kein Insolvenzverfahren angestrebt, sondern das Unternehmen ohne ein solches wieder saniert – mit entsprechenden Vor- und Nachteilen der Weiterführung einer Organisation.

Poolvertrag vs. Insolvenzplanverfahren – Vor- und Nachteile für die Sanierung

Bei der Entscheidung zwischen Poolvertrag und Insolvenzplanverfahren gilt es, die Beibehaltung von Verlustvorträgen gegen die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen abzuwägen.

Was heißt das?

Als Verlustvorträge werden jene Verluste aus den Vorjahren bezeichnet, die man auch noch im aktuellen Geschäftsjahr steuermindernd geltend machen kann. Verlustvorträge behält man im Pooling-Verfahren, verliert man jedoch im Insolvenzplanverfahren.

Ein Sanierungsgewinn entsteht, wenn ein Gläubiger im Zuge der Sanierung auf Forderungen verzichtet. Dies wäre im Normalfall einer Einnahme gleichzusetzen und zu versteuern.

In einem Insolvenzplanverfahren sind solche Sanierungsgewinne steuerfrei. Dafür gehen die Verlustvorträge in dem Umfang, wie die Steuerfreiheit durch Sanierungsgewinne beansprucht wird, verloren. Bei einer Sanierung durch Pooling bleiben die Steuervorteile durch Verlustvorträge erhalten, dafür gibt es keine steuerfreien Sanierungsgewinne.

Zusätzliche Vorteile im Insolvenzverfahren:

  • 3 Monate Mitarbeitergehälter zahlt der Staat.
  • Die getätigten Überweisungen aus 3 Monaten vor dem Insolvenzantrag werden von der Insolvenzverwaltung in die Insolvenzmasse zurückgeholt, um diese zu vergrößern.
  • Es entstehen Sonderkündigungsrechte für Miete, Leasing und Mitarbeiter.

Achtung: Keine erfolgreiche Sanierung ohne Konzept!

Egal, ob für Sie im Fall der Fälle ein Insolvenzplanverfahren oder ein Poolvertrag das bessere Mittel ist, Sie benötigen in jedem Fall ein solides Konzept für Ihre Sanierung. Ohne ein Konzept, das auf die Ursachen für die finanzielle Krise eingeht, wird das Unternehmen über kurz oder lang wieder in Schieflage geraten.

Mehr zu den Gründen für unternehmerische Pleiten habe ich Ihnen im folgenden Blogbeitrag zusammengefasst: Insolvenzverschleppung: Diese Strafen drohen Ihnen als Geschäftsführer

Fazit: Sanieren sollte immer langfristig gedacht werden

Die frei werdende Summe an Finanzmittel im Insolvenzplanverfahren oder im Poolvertrag können ein Unternehmen kurzfristig sanieren. Gemeinsam mit einem klugen Konzept, das in beiden Fällen vorgelegt werden muss, kann sich ein “kriselndes” Unternehmen eine erfolgreiche Zukunft aufbauen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesem Beitrag Einblick in die Entscheidungsgrundlage für Sanierungsmöglichkeiten gegeben zu haben.

Sollte die Sanierung scheitern und sie in die Insolvenz schlittern, dann zeigen wir Ihnen hier auf, welche Möglichkeiten Sie anschließend haben: Nach der GmbH ist vor der GmbH? Ihre Möglichkeiten nach einer Insolvenz

In meiner täglichen Beratungsarbeit ist es mir bereits gelungen, mehrere Unternehmen aus der Krise heraus nachhaltig und erfolgreich neu aufzustellen. Der Schlüssel zum Erfolg lag einerseits stets am richtigen Sanierungsverfahren und andererseits immer an der konzeptionellen Neuausrichtung.

Sollten Sie Fragen zum Thema Unternehmenssanierung bzw. Unternehmenskonzeption haben, so können Sie mich jederzeit unverbindlich kontaktieren. Sie erreichen mich unter:

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Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

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