Wenn Sie als Geschäftsführer ein Unternehmen in den Konkurs führen, bedeutet dies nicht automatisch auch ein Ende Ihrer Geschäftsführer-Karriere. Welche Möglichkeiten haben Sie nach einer Insolvenz?
Selbst nach der Insolvenz ist die Gründung einer neuen Firma möglich. Unter welchen Umständen Sie eine neue GmbH gründen können und was dabei zu beachten ist, will ich Ihnen daher im folgenden Beitrag näher bringen.
Dieser Beitrag wurde am 15. November 2022 aktualisiert.
Sollten Sie die Insolvenz immer so lange wie möglich hinauszögern?
Davon muss ich Ihnen ganz klar abraten. Wenn Ihre Firma zahlungsunfähig ist und Sie die Insolvenz nicht innerhalb von drei Wochen anmelden, machen Sie sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar. Unter Umständen können Sie sogar zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden.
Das Besorgniserregende: Viele Unternehmer kennen diese Frist nicht und wissen auch nicht so wirklich, was eine Insolvenzverschleppung ist.
Darum habe ich diesem Thema schon vor einiger Zeit einen eigenen Beitrag gewidmet. Wenn Sie mehr zur Insolvenzverschleppung erfahren möchten, klicken Sie jetzt auf diesen Link: Insolvenzverschleppung: Diese Strafen drohen Ihnen als Geschäftsführer
Möglichkeiten nach einer Insolvenz: Wann dürfen Sie als “gescheiterter” Unternehmer eine neue GmbH gründen?
Prinzipiell ist für Sie als Geschäftsführer eine Neugründung nach der Insolvenz möglich. Allerdings ist dies unter anderem davon abhängig, wie Ihre alte GmbH geführt wurde.
Sollten Sie sich nämlich in Ihrem ehemaligen Unternehmen strafbar gemacht haben, ist es Ihnen als Geschäftsführer nicht mehr erlaubt, eine neue Firma zu gründen.
Handeln Sie also entgegen dem Gesetz, dürfen Sie nie wieder die Position eines Geschäftsführers oder Gesellschafters einnehmen.
Achtung: Nicht immer begeht man als Geschäftsführer eine Straftat mit Absicht. Wie ich durch meine langjährige Arbeit als Steuerberater weiß, entstehen viele Straftaten ohne die Kenntnis des Geschäftsführers.
Wie es zu solchen Fällen kommen kann und wie Sie sich als Geschäftsführer am besten davor schützen, können Sie in meinem umfangreichen Beitrag zur GmbH Geschäftsführerhaftung nachlesen.
Trifft dies nicht auf Sie zu, steht einer neuen GmbH-Gründung an sich nichts im Wege.
Entwarnung für Gesellschafter: Strafbar machen sich regelmäßig die Geschäftsführer, nicht die Gesellschafter. Wenn Sie also ein stiller oder ein Minderheits-Gesellschafter sind, betrifft Sie die Strafbarkeit nicht.
Möglichkeiten nach einer Insolvenz: Was könnte die Gründung Ihrer neuen GmbH verhindern?
Neben der oben beschriebenen rechtmäßigen Führung Ihres Unternehmens, ist auch entscheidend, wie Sie die Insolvenz der GmbH privat finanziell trifft.
Denn obwohl die Haftung bei der GmbH grundsätzlich auf die Einlage beschränkt ist, können Sie sehr wohl auch persönlich haften. Das kann etwa der Fall sein, wenn Sie Ihre GmbH erst vor Kurzem (innerhalb der letzten fünf Jahre) gegründet haben.
Ist das der Fall, haften Sie bis zum Ablauf der fünfjährigen Frist nach wie vor mit Ihrem Privatvermögen. Eine Insolvenz der GmbH kann also schnell auch zur Privatinsolvenz führen.
Sollten Sie privat insolvent (gewesen) sein, dann ist es Ihnen verboten, für einen längeren Zeitraum hinweg privates Vermögen zu besitzen. Dies schließt auch eine GmbH mit ein. Daher können Sie im Falle einer Privatinsolvenz kein neues Unternehmen gründen.
Sie dürfen nicht einmal „richtig“ investieren: Rein theoretisch dürfen Sie GmbH-Anteile eines neuen Unternehmens kaufen, allerdings bedeutet dies, dass Ihre Anteile an der Firma (da diese zu Ihrem Vermögen zählen) der Insolvenzmasse unterworfen sind.
Das heißt: Ihre neu erworbenen GmbH-Anteile werden dafür genutzt, noch ausstehende Schulden zu begleichen.
Worauf müssen Sie bei Ihrer neuen GmbH zusätzlich achten?
Falls Sie als gescheiterter Geschäftsführer eine neue GmbH gründen dürfen, gibt es für Sie vor allem noch eines zu beachten: das gesetzliche oder auch vertragliche Wettbewerbsverbot.
Nur wenn dieses nicht verletzt wird, darf Ihre neue Firma im selben Aufgabenbereich arbeiten wie Ihre alte GmbH. Sollten Sie ohnehin in eine neue Branche wechseln wollen, spielt das Betätigungsfeld des ehemaligen Unternehmens jedoch keine Rolle.
Wie können Sie eine Insolvenz verhindern?
Der beste Schutz vor allen in diesem Artikel erwähnten Einschränkungen ist, eine Zahlungsunfähigkeit um (fast) jeden Preis zu verhindern. Sie müssen also Ihr Unternehmen auf finanziell gesunde Beine stellen. Folgende drei konkrete Maßnahmen helfen Ihnen dabei:
Budgets erstellen und Kosten besser kontrollieren
Das Budget ist die Planung der wahrscheinlichen Einnahmen und Ausgaben für ein Geschäftsjahr. Haben Sie ein genaues Budget festgelegt, sind viele Ausgaben bereits genau geplant. Dadurch ist es für fast alle Unternehmer leichter, diszipliniert vorzugehen und unnötige Ausgaben zu vermeiden.
Sie legen im Vorhinein Ihre Ziele fest und im Budget werden die Mittel festgelegt, die zum Erreichen der Ziele benötigt werden.
Halbjahresbilanzen machen und Probleme frühzeitig erkennen
Eine Halbjahresbilanz ist eine Bilanz zur Hälfte des Geschäftsjahres. Damit sehen Sie schon frühzeitig, wo Sie wirtschaftlich stehen und ob Sie eventuell in der zweiten Jahreshälfte gegensteuern müssen.
Eine Halbjahresbilanz erleichtert deshalb die Unternehmensplanung und kann auch als Tool zur Steuergestaltung verwendet werden. Denn Sie sehen, ob Sie nötige Investitionen vorziehen oder ins nächste Geschäftsjahr schieben sollten. So können Sie Ihre Steuerlast optimieren.
Mehr zum Thema Halbjahresbilanz erfahren Sie hier: Diese 3 Vorteile haben Unternehmer durch eine Halbjahresbilanz
Soll/Ist-Vergleich erstellen und Planungsfehler in Zukunft vermeiden
Bei einem Soll/Ist-Vergleich werden die tatsächlichen Zahlen aus der Bilanz oder der Gewinn-und-Verlust-Rechnung mit dem im Vorjahr kalkulierten Budget verglichen. Stimmen diese Zahlen hinten und vorne nicht zusammen, müssen Sie dringend an Ihrer Budget-Erstellung arbeiten.
Manchmal kann die Kluft mit überraschenden Ereignissen während des Geschäftsjahres erklärt werden. Oft wurde aber einfach nicht genug Zeit für die Planung und Budgetierung verwendet. Geht dann dieser Plan nicht auf, kann Ihr Unternehmen in große Schwierigkeiten geraten.
Fazit: Wer sich an das Gesetz hält, darf Geschäftsführer bleiben
Wie in diesem Beitrag zu sehen war, hängt viel davon ab, unter welchen Umständen die alte GmbH insolvent ging. Sollten Sie sich als Geschäftsführer korrekt verhalten haben, besteht für Sie prinzipiell immer die Möglichkeit, erneut eine GmbH zu gründen. Bevor Sie allerdings Ihre zweite Firma zu planen beginnen, rate ich Ihnen zuvor, Ihre Möglichkeiten abzuklären. Die Gründung einer neuen GmbH kann sich – besonders wenn die vorangegangene aus finanziellen Gründen scheiterte – als schwieriger erweisen.
Die GmbH-Finanzierung und das Vertrauen von neuen Geschäftspartnern sind hier nur einige der Punkte, die auf Sie zukommen.
Weitere Informationen rund um das Thema Insolvenz finden Sie hier:
- Insolvenzverschleppung: Diese Strafen drohen Ihnen als Geschäftsführer
- Insolvenzplan oder Poolvertrag: Wie sanieren Sie Ihre Firma am besten?
- Unverschuldet Schulden angehäuft: Mit diesen 3 Maßnahmen kann Ihnen das nicht passieren
Sie haben weitere Fragen zu den Möglichkeiten nach einer Insolvenz?
Sie möchten mehr darüber wissen, welche Möglichkeiten Sie nach einer Insolvenz haben? Dann vereinbaren Sie einfach einen Termin. Sollten Sie als Geschäftsführer noch Fragen zu Ihrem Recht und der Gründung einer neuen GmbH haben, können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), via E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über das Kontaktformular (hier klicken!) erreichen.
Herzlichst,
Ihr Thomas Breit
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